Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Anwendung: >Bedeutung / >Gewaltschutz / >EuGewSchVG Gliederung mit Direktzugriff: - Erwägungen - Kapitel I: Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (Art.1 ff) - Kapitel II: Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmaßnahmen (Art.4 ff) - Kapitel III: Allgemeine und Schlussbestimmungen (Art.15 ff) - Fußnoten Wortlaut: VERORDNUNG (EU) Nr. 606/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 2 Buchstaben a, e und f, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (1), gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen