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BSG
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»1. Bei der Rückforderung ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen ist die Zehn-Jahres-Frist des § 45 Abs. 3 S. 3 SGB X nicht entsprechend anzuwenden. 2. In einer Rentenanpassungsmitteilung des Rentenversicherungsträgers kann ein die Rente bew
»Der Rentenversicherungsträger hat weder die Verpflichtung noch die Befugnis, belastende Rentenbescheide des FDGB für Bewilligungsund Zahlungszeiträume vor dem 1. 7. 1990 zurückzunehmen und für solche Zeiten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
»Auch dann, wenn der Ehegatte des im Ausland Erziehenden in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt ist, ist eine Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung nicht vorzumerken (Fortführung von BSG vom 17. 11. 1992 - 4 RA 15/91 = BS
»1. Auch bei einem lebensälteren, langzeitarbeitslosen Versicherten, der nur noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, liegt nur dann Erwerbsunfähigkeit vor, wenn er nicht mehr regelmäßig oder nur noch für geringfügiges Entgelt tätig sein oder
»1. Wenn die Begründung eines belastenden Ermessensbescheides die behördlichen Ermessensgesichtspunkte nicht erkennen läßt, darf daraus auf einen Ermessensfehler nur dann geschlossen werden, wenn eine Begründung überhaupt geboten war (Fortführung von BSG
»Eine den Beginn der Jahresfrist für die Aufhebung bestimmende Kenntnis aus Hinweisen Dritter auf Tatsachen, die die rückwirkende Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes rechtfertigen, folgt nur, wenn die Behörde von der Richtigkeit und Vollständi
»Es fehlt an dem in § 104 Abs. 1 SGB X vorausgesetzten Verhältnis der Vorrangigkeit-Nachrangigkeit, wenn ein Leistungsträger die ihm obliegende Leistung rechtzeitig erbringt selbst dann, wenn ein anderer, subsidiär verpflichteter Leistungsträger gleichart
»Der Anspruch auf Altersübergangsgeld, der daran scheitert, daß die Arbeitnehmerin entgegen dem Gesetz nicht nach, sondern schon vor Vollendung des 55. Lebensjahres aus der beitragspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden ist, kann auch nicht im Wege des s
»§ 45 SGB X findet auf die rechnerische und gebührenordnungsmäßige Berichtigung von Honorarbescheiden der Kassenärztlichen Vereinigung keine Anwendung.«
»Soll durch eine Regelung in einem Honorarverteilungsmaßstab der übermäßigen Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit präventiv entgegengewirkt werden, so muß sie so beschaffen sein, daß sich der Arzt von vornherein darauf einrichten kann, von welchen Gr
»Maßgebend für die Feststellung, ob und in welchem Grad Gesundheitsstörungen entstellend wirken, ist der unmittelbare Eindruck des Gerichts, den es sich grundsätzlich durch Augenschein zu verschaffen hat.«
»Die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs ist bei der Behauptung, eine Krankheit sei auf ein plötzliches Ereignis zurückzuführen, nur dann zu begründen, wenn es der herrschenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft entspricht, daß Ereignisse
»Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland liegt vor, wenn eine Ausländerin faktisch dauerhaft den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und in dieser Zeit bis zur Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung fortlaufend befr
»Die Zeit, in der ein Versicherter schon wegen fehlender Antragstellung keinen Anspruch auf Zahlung der Rente hat, ist keine Rentenbezugszeit i.S. von § 1246 Abs. 2a S. 2 Nr. 3 RVO.«
»Zwischenstaatliche Abkommen eines Mitgliedstaates mit einem Nichtmitgliedstaat sind auch dann, wenn sie durch ein Zustimmungsgesetz in innerstaatliches Recht transformiert worden sind, keine Rechtsvorschriften, auf die sich EG-Angehörige hinsichtlich der
»Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 S. 1 und 2 RVO kann auch für weniger als 13 Wochen gewährt werden.«
»Die Beitragserhebung nach der Zahl der Versicherten (§ 728 Abs. 2 RVO) kann eine Berufsgenossenschaft auch mit der Regelung über einen Mindestbeitrag (§ 728 Abs. 1 RVO) verknüpfen.«
»Voraussetzung für die Verfahrensrüge, das Landessozialgericht hätte dem Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens zur Rekonstruktion der Expositionsbedingungen am nicht mehr existierenden Arbeitsplatz stattgeben müssen, ist die nachvollziehbare Darlegu
»Bei der Prüfung der Beitragspflicht von Sportvereinen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Übungsleiter während der beruflichen Aus- und Fortbildung nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst c RVO kommt es darauf an, ob eine Übungsleitertätigkeit im Sportverein
»Unterhaltsleistungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten, die der krankenversicherte Geber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzt und die infolgedessen beim Empfänger als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind, sind beim Empfänger zum Gesam
»Zwischen 1989 und 1992 konnte eine Krankenkasse in ihrer Satzung bestimmen, daß bei der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Rentner mit langer Vorversicherungszeit Renten vor Versorgungsbezügen zu berücksichtigen waren.«
»Im Jahre 1989 bestand während eines entgeltlichen Vorpraktikums in der Rentenversicherung und nach dem Arbeitsförderungsrecht Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer Beschäftigung zur Ausbildung (Fortführung von BSG vom 21. 2. 1990 - 12 RK 12/8
»Auflassungsgebühren, die Notariatsangestellte als Auflassungsbevollmächtigte erhalten, zählen zum Arbeitsentgelt (Anschluß an BSG vom 16. 10. 1968 - 3 RK 58/65 = SozR Nr. 62 zu § 165 RVO).«
»Durch das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von Dezember 1988 bis Februar 1989 wird nicht das Recht begründet, der Krankenversicherung anschließend als freiwilliges Mitglied beizutreten, nachdem zum 1. 1. 1989 die Vorversicherungszei
»1. Eine tschechoslowakische Staatsangehörige, die ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Deutschland außerhalb eines Beamtenverhältnisses ohne Ernennung zur Beamtin auf Widerruf zurückgelegt hat, unterliegt der Versicherungspflicht in der Rentenversic
»Für Angestellte Vorstandsmitglieder einer öffentlichen Sparkasse in Schleswig-Holstein bestand keine Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs. 1a AVG in der Rentenversicherung und im Arbeitsförderungsrecht jedenfalls bis zum 31.12.1988 keine Beitragsfreiheit.«
»Für einen Beteiligten besteht ein uneingeschränkter Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, wenn sein unterhaltspflichtiger Ehegatte Prozeßkostenhilfe für die eigene Prozeßkostenführung nur gegen Ratenzahlung erhielt. Das Prozeßkostenhilferecht verneint in diese
»1. Soweit der Anspruch des Ausländers auf Erziehungsgeld den Besitz einer Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis oder -befugnis voraussetzt. muß die förmliche Feststellung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitr
»1. Bei einem Versicherten, der bei 14 oder mehr Verrichtungen des täglichen Lebens aus einem Katalog von derzeit 18 Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf, ist der Hilfebedarf hinsichtlich der Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit sehr ho
»1. Ein Versicherter, der den Wohnsitz während einer Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, ist 'Arbeitnehmer, der nicht Grenzgän
»Wird die Fähigkeit des Versicherten, eine bestimmte vom Arbeitsamt benannte Tätigkeit auszuüben, von einem medizinischen Gutachter bejaht, so kann dies der Entscheidung regelmäßig nicht zugrundegelegt werden, wenn weder auf medizinischer noch auf berufsk
»Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer stellt keine Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BKGG dar, wenn die Ausbildungs-(Studien-)Ordnung ein Fachstudium voraussetzt. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Lehrveranstaltungen nachträglic
»Grundsätzlich steht ein Arbeitsverhältnis jedenfalls insoweit unter dem Schutz der Konkursausfallversicherung, als es eine Beschäftigung in Deutschland vorsieht.«
»1. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann möglich, wenn der Revisionskläger zwar die Revisionsschrift rechtzeitig eingereicht, jedoch die Zustimmungserklärung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision erst nach Ablauf der Revisionsfri
»1. Nach § 61 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 SGB V kommt es für die vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu Arzneimitteln und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen allein darauf an, ob der Versicherte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bezieht o
»Ein im schriftlichen Verfahren ergangenes Urteil eines LSG, das nicht binnen 5 Monaten nach der Urteilsberatung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle zur Zustellung übergeben worden ist, ist nicht mit Gründen v
»1. Bei der Berechnung des Krankengeldes ist ein tarifliches Urlaubsgeld ausnahmsweise zu berücksichtigen, wenn das Urlaubsgeld monatlich gezahlt wird und in seiner Höhe von den im jeweiligen Abrechnungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden abhängt. 2. Das
»Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten läßt sich nicht allein aufgrund einer rein statistischen Betrachtungsweise, sondern erst aufgrund einer Zusammenschau der statistischen Erkenntnisse und der den Prüfgremien erkennbaren medizinis
»Fachambulanzen an Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft im Beitrittsgebiet waren schon in den Jahren 1991 und 1992 kraft Gesetzes zur ambulanten Versorgung zugelassen.«
»1. Schwerpflegebedürftigkeit kann bei geistig Behinderten auch dann vorliegen, wenn sie im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte vollschichtig beschäftigt sind. 2. Die Schwerpflegebedürftigkeit ist auch bei geistig Behinderten anhand eines Katalo
»Gegenstand der Klage in Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung ist grundsätzlich allein der Bescheid des Beschwerdeausschusses.«
»1. Mittel zur Desinfektion, Neutralisierung und Proteinentfernung, die unerläßlich sind, um Kontaktlinsen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, gehören zu den von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Pflegemitteln für Kontaktl
Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte
»Bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Fachschulausbildung in der ehemaligen DDR als beitragspflichtige Beschäftigung zur Berufsausbildung nach dem AFG DDR und damit als gleichgestellte Zeit nach dem AFG anwartschaftsbegründend für einen Anspr
»Der Bezieher einer Betriebsrente mit einem Zahlbetrag über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße ist nicht familienversichert.«
»Eine Rente der betrieblichen Altersversorgung, die den, Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters (§ 89b HGB) ersetzt, gehört in der Krankenversicherung auch zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen.«
»Für einen ehemaligen Berufssoldat mit Anspruch auf Ruhegehalt und Beihilfe, der eine Beschäftigung mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnimmt, besteht kein Anspruch auf einen Beitragszuschuß des Arbeitgebers zu seiner privaten Krankenv
»Wurde fahrendes Personal im grenzüberschreitenden Verkehr von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bereits vor dem 1.9.1993 beschäftigt, so bedurfte es nach der bis 31.8.1993 geltenden Fassung des § 9 Nr. 2 ArbErlaubV keiner Arbeitserlaubnis. Das galt a
»Hat sich ein ehemaliger Berufssoldat mit Anspruch auf Ruhegehalt und Beihilfe nach dem bis Ende 1988 geltenden Recht von der Versicherungspflicht befreien lassen und dann eine Beschäftigung aufgenommen, so besteht im Jahre 1989 kein Anspruch auf einen Be
»Ein Rennreiter, der unmittelbar im Rahmen des Zwecks seines eigenen Unternehmens an einem Pferderennen teilnimmt, steht selbst dann nicht wie ein Arbeitnehmer unter Unfallversicherungsschutz (§ 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO), wenn er das Pferd eines
»Den auf der Berufsaufgabe beruhenden wirtschaftlichen Nachteilen dürfen bei der Berechnung einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO nur solche wirtschaftlichen Vorteile schadenmindernd gegenübergestellt werden, die ihrerseits durch den krankheitsbedi
»1. Die Grundsätze zur Bemessung des Arbeitslosengeldes auf der Basis des bisherigen Lebensstandards bedürfen keiner Modifizierung im Hinblick auf die besonderen strukturellen Schwierigkeiten in den neuen Bundesländern vor und nach der Wiedervereinigung.
»Für einen hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen, der eine Nebenbeschäftigung ausübt und darin nicht versicherungspflichtig ist, besteht kein Anspruch auf einen Beitragszuschuß des Arbeitgebers zu seiner Krankenversicherung.«
Ausübung von Ermessen beim Anspruch auf Versorgung nach dem BVG
»Bei mehreren Funktionsstörungen hängt die Höhe des GdB davon ab, wie sie sich in verschiedenen Lebensbereichen auswirken und nicht, ob sie zu verschiedenen ärztlichen Fachbereichen gehören.«
»Entgegen der Verwaltungsvorschrift Nr. 7 zu § 181a BBG ist der einem entlassenen Widerrufsbeamten wegen Kriegsunfalls gezahlte Unterhaltsbeitrag eine Leistung aus der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge, so daß Versorgungsbezüge nach dem BVG deshalb in Höh
»Ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß eine Körperverletzung, die noch keine Leistungsansprüche auslöst, eine Wehrdienstbeschädigung war, besteht einerseits dann, wenn die Verwaltung eine Wehrdienstbeschädigung verneint, anderers
»1. In den §§ 1 Abs. 3 S. 1 und 2 BVG (§ 81 Abs. 6 S. 1 und 2 SVG) wird nicht nach 'Pflicht- und Kannleistung' unterschieden. Sie stellen nur für dieselbe Leistung unterschiedliche Voraussetzungen auf. 2. Wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 BVG (
Anrechnung einer Lehrzeit im elterlichen Betrieb als Ausfallzeit
»Der Bezug einer ausländischen Rente stellt nur dann eine Rentenbezugszeit i.S. von § 1246 Abs. 2a S. 2 Nr. 3 RVO, Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ArVNG dar, wenn eine diesbezügliche Gleichstellung mit deutschen Renten durch ein zwischenstaatliches Abkommen
»1. Der Eintritt des Versicherungsfalls gehört auch zu den Tatsachen i.S. des § 4 Abs. 2 FRG, für deren Feststellung die Glaubhaftmachung genügt (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 30.4.1971 - 1/11 RA 199/69 = BSGE 32, 284 = SozR Nr. 25 zu § 1262 RVO
Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema
»1. Ein Anspruch auf Zuschuß zum Vorruhestandsgeld kann durch die Einstellung eines Arbeitnehmers, der zwar arbeitssuchend gemeldet und von Arbeitslosigkeit bedroht, nicht aber arbeitslos gemeldet ist, nicht ausgelöst werden (Ergänzend zu BSG vom 25.10.19
»Bei der Unterbrechung der Berufsausbildung durch eine unvermeidbare wehr-/zivildienstbedingte Zwangspause besteht ein Anspruch auf Waisenrente für die Dauer von vier Monaten.«
»Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zwecks landwirtschaftlicher Nutzung an einen Pächter, der kein Einzelunternehmer ist, kann es sich um eine FELEG-gemäße Abgabe handeln.«
»Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: 1. Ist § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AAÜG (verkündet als Art. 3 des RÜG vom 25.7.1991, in Kraft getreten am 1.8.1991, geändert durch Gesetz zur Änderung des RÜG vom 18.12.1991 und des
»Die Verbände der Ersatzkassen unterliegen jeder für sich der Gebührenpflicht (Aufgabe von BSG vom 28.6.1960 = 6 RKa 4/58 = SozR Nr. 13 zur § 184 SGG).«
Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG, Schätzung der Abgabe bei unterbliebener Meldung, Rechtmäßigkeit der Abgabesätze für 1990 und 1991
Verpflichtung eines Kunstvereins zur Künstlersozialabgabe
Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
»Wer Unterricht nur für eine laienhafte Kunstausübung erteilt, lehrt im Sinne der Künstlersozialversicherung auch Kunst.«
»1. Überwiegender Unterhalt i.S. von § 2 Abs. 2a BKGG liegt für ein verheiratetes Kind vor, wenn der Kindergeldberechtigte zu dem trotz eigener Einkünfte des Kindes verbleibenden restlichen Unterhaltsbedarf mehr beiträgt als der Ehegatte des Kindes. 2. Di
Begriff der 'kleinen Wunde' iS. der Nr. 2000 BMÄ/E-GO
»Der Arbeitgeber ist bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht schadensersatzpflichtig.«
»1. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes eines ehemaligen Abgeordneten der Volkskammer richtet sich weder nach der ihm während der Mitgliedschaft gezahlten Entschädigung noch nach dem danach gewährten Übergangsgeld (Ergänzung zu BSG vom 26.7.1989 - 11/7 R
»Der Ablauf der fünfjährigen Nutzungsdauer allein begründet noch keinen Anspruch auf Hilfe bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Vielmehr muß individuell geprüft werden, ob die weitere Nutzung des Altfahrzeugs unter technischen und wirtschaftlichen G
»Die Gebühr nach Nr. 1460 bzw. 1461 BMÄ/E-GO darf bei beidseitiger Ausräumung der Siebbeinzellen zweimal berechnet werden.«
»Für den Kassen-/Vertragsarzt bestand auch in der Zeit vor dem 1.1.1993 die Verpflichtung zur Angabe der Diagnose in den Abrechnungsunterlagen.«
»Wenn Dialysebehandlungen, die entgegen einer vertraglichen Verpflichtung des Leistungserbringers nicht unter Aufsicht und Leitung eines nephrologisch weitergebildeten, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes durchgeführt worden sind, so lös
»Wegen des Bezuges einer Produktionsaufgaberente darf das Krankengeld nicht gekürzt werden.«
»1. Als Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes i.S. von Art. 73 Abs. 3 GRG sind nur diejenigen zu betrachten, die ihm nach § 369b RVO a.F. gesetzlich zugewiesen und der LVA als Gemeinschaftsaufgabe der Krankenversicherung übertragen worden sind. 2. In
Lassen sich Verrichtungen, die sowohl betrieblichen Zwecken als auch privaten Interessen des Versicherten dienen, nicht eindeutig in einen betriebsbedingten und einen betriebsfremden Teil zerlegen, so stehen sie auch dann unter Versicherungsschutz, wenn s
»Eine zum Verlust des Versicherungsschutzes führende Unterbrechung des Heimwegs darf in die rechtliche Wertung nicht einbezogen werden, wenn diese Unterbrechung nur als Möglichkeit angesehen wird; in die rechtliche Wertung darf nur das einbezogen werden,
»Dem Verhältnis zwischen dem Umfang der Bauarbeiten und der Größe des landwirtschaftlichen Betriebes kommt für den Begriff der 'Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb' i.S. von § 777 Nr. 3 RVO umso geringere Bedeutung zu, je kleiner das landwirtschaftlich
»Wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalls die Erwerbstätigkeit der Mutter der einzige Grund für die Unterbrechung des Schulweges gewesen ist und es sich rechtlich um einen Gesamtweg zur Schule gehandelt hat, ist auch während der Unterbrechung des
»Für Verfolgte, die während des Nachentrichtungszeitraums von Februar 1971 bis Dezember 1989 als israelische Staatsangehörige ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Israel und aus der Zeit vor 1987 einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung aufzuweisen hatt
»1. Verfolgte sind nicht schon deswegen von der Beitragsnachentrichtung nach § 22 Abs. 1 S. 1 WGSVG ausgeschlossen, weil sie die Vertreibungsgebiete vor dem 1.10.1953 verlassen haben. 2. Verfolgte, die während des Nachentrichtungszeitraums von Februar 197
Berufungsausschließungsgrund des § 147 SGG bei Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8.2.1990
»1. Bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe ist die Hauptfürsorgestelle nicht an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 S. 2 SchwbG gebunden. 2. Es handelt sich nicht um einen weiteren Arbeitsplatz i.S. des § 7 Abs. 1 SchwbG
Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991
»Es wird auch nach erneuter Überprüfung daran festgehalten, daß die Schädigungsfolgen schon dann für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich sind, wenn sich der Beschädigte zur gleichzei
»Wer auch ohne seine schädigungsbedingte Schwerbehinderung z.B. durch einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sozial gesichert vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden könnte, kann nicht glaubhaft machen, daß er ohne die Schädigungsfolgen
»1. Überstunden sind bei der Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes einzubeziehen, wenn sie nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses regelmäßig erbracht worden sind. Diese Regelmäßigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn in den l
»Die Bestandsschutzgarantie der Maßgaben zum Einigungsvertrag für das nach DDR-Recht gewährte Vorruhestandsgeld bezieht sich grundsätzlich auf den Zahlbetrag und wirkt so lange, bis das von der Bundesanstalt für Arbeit zwecks Weiterzahlung neu berechnete
»1. Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld, der nach DDR-Recht vor dem 3.10.1990 entstanden und danach von der Bundesanstalt für Arbeit zu erfüllen war, entfällt nicht schon mit Erreichen des Rentenalters, sondern erst mit der tatsächlichen Gewährung einer Re
»1. Das nach DDR-Recht entstandene und von der Bundesanstalt für Arbeit nach der Wiedervereinigung fortzuzahlende Vorruhestandsgeld wird nach dem Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem 3.10.1990 bemessen. Nettoarbeitsentgelt in diesem Sinn is
Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei schädigungsbedingter Versorgung mit einem Hilfsmittel
»1. Bei einer Fahrrad-Rollstuhl-Kombination (Rollstuhlboy) handelt es sich um ein Hilfsmittel i.S. von § 33 SGB V. 2. Die Frage der Erforderlichkeit der Versorgung eines Versicherten mit einem solchen Hilfsmittel ist unter Berücksichtigung der Auswirkunge
»Die Verordnung, durch die Hörgerätebatterien für über 18 Jahre alte Versicherte aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen werden, ist ermächtigungskonform und verstößt nicht gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgaranti
Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 Abs. 2 S. 2 SGB VI
»1. Im Hinblick auf § 1246 Abs. 2a RVO ist bei Anträgen Selbständiger auf Zulassung zur freiwilligen Weiterversicherung regelmäßig der Hinweis erforderlich, daß die besonderen versicherungspflichtigen Voraussetzungen nur durch Pflichtbeiträge erfüllt werd
»1. Der Rehabilitationsträger muß sicherstellen, daß die Rehabilitation durch rechtzeitige Planung und Festlegung von Rückmeldungen lückenlos bis zur vollständigen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt wird. 2. Bei einer Unterbringung in ein
»1. Der Rentenversicherungsträger, der für die Durchführung der beruflichen Rehabilitation eines Versicherten zuständig ist, so hat auch dort umfassend über die zur dauerhaften beruflichen Eingliederung notwendigen Maßnahmen zu entscheiden, wo die Arbeits
»Wird die Verlängerung der Ausbildungszeit durch die zuständige Stelle abgelehnt, so besteht während eines zwischen Ausbilder und Auszubildender vereinbarten Praktikantenverhältnisses, das nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetr
»Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist, ist nicht von vornherein von der Inanspruchnahme berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation nach dem AFG ausgeschlossen.«
Beschäftigung beim Ehegatten nach § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG in einer BGB-Gesellschaft
»Wird nach einer unwirksamen Kündigung 'gleichwohl' Arbeitslosengeld gewährt, so entfällt der Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Arbeitgeber auf Erstattung der entsprechenden Beiträge nicht schon deshalb, weil der Anspruch auf Arbeitsentgelt
»Die Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland kann unter der Voraussetzung Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BKGG sein, daß er von einer dortigen Hochschule für die Zulassung zum angestrebten Studium vorgeschrieben ist.«
»1. Auch bescheidmäßig festgestellte Ansprüche auf Sozialleistungen fallen unter die vierjährige Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. 2. Bei Einstellung der laufende Zahlung von Kindergeld an den Empfänger durch die Behörde ohne Verwaltungsakt steht ei
»Für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Erbringung von Leistungen der Früherkennung von Krankheiten ergibt sich die Zuständigkeit der Zulassungsgremien und nicht der Kassenärztlichen Vereinigungen.«
»Die Beschränkung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes auf Überweisung durch Gebietsärzte ist zulässig, wenn rechtsfehlerfrei festgestellt wird, daß er keine über das Leistungsangebot dieses Arztes hinausgehenden Leistungen erbringt. Will der Krankenh
»1. Der quantitativ-allgemeine Bedarf für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes wird grundsätzlich durch Zugrundelegung des regionalen Planungsbereichs in seiner Gesamtheit und nicht einzelner Teilbezirke dieses Planungsbereiches ermittelt. 2. Bei der
»Zu den Voraussetzungen der Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Erbringung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Früherkennung von Krankheiten bei der Frau. § 5 Abs. 3 BMV-Ä enthält eine von den Zulassungsgremien zwingend zu beachtende Beu
»Zur Krankenhausbehandlung gehören präoperative Eigenblutentnahmen. Sie können nicht Gegenstand der Ermächtigung eines Krankenhausarztes sein.«
Begehren einer höheren Rente im Wege des Zugunstenverfahrens. Zu 1-3: Anschluß an und Fortführung von BSG vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 = BSGE 67, 104 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2
Zulässigkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten
Beiträge zur KVdR bei Auslandsaufenthalt
»1. Ein Verwaltungsakt ist nicht schon dann nichtig, wenn ihm die Rechtsgrundlage fehlt, sondern erst dann, wenn weitere schwerwiegende und offensichtliche Nichtigkeitsgründe hinzutreten ('absolute Gesetzlosigkeit'). 2. Die Verdoppelung der Mindestbeiträg
»Bei einem Quasi-Splitting sind begründete Rentenanwartschaften i.S. von § 83b Abs. 2 S. 2 AVG auch solche Anwartschaften, die von dem Bestandsschutz des § 10a Abs. 7 S. 2 VersorgAusglHärteG erfaßt werden.«
»Zur Abgrenzung des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses von der familienhaften Mithilfe bei der Tätigkeit einer Ehefrau für die Arztpraxis ihres Ehemannes ist zu prüfen, ob sie in den Betrieb eingegliedert ist, ein Entgelt erhält, das einen angemess
»Für eine krankenversicherungspflichtige Studentin, deren Mitgliedschaft nach der Exmatrikulation wegen des Bezugs von Erziehungsgeld erhalten bleibt, besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung des Studentenbeitrags.«
»Ein Altersruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, dessen Anspruch aufgrund eines vor Januar 1992 eingetretenen Versicherungsfalls entstanden und vor dem 1.4.1992 geltend gemacht worden ist, muß nach den Vorschriften des Angestelltenversicherungsg
»Der Widerspruch eines Versicherungsträgers gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt ist nicht statthaft. Er verhindert den Ablauf der Klagefrist von einem Monat ab dessen Zustellung oder Bekanntgabe auch dann nicht, wenn gleichwohl ein Vorverfahren dur
Zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet i.S.d. § 5 VAHRG ist grundsätzlich nur derjenige, der aufgrund gesetzlicher Bestimmung Unterhalt schuldet. Dem Sinn und Zweck der Regelung des § 5 VAHRG entspricht es, stets dann nicht auf die gesetzliche Unterhaltsl
Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters
»Die gesetzlichen Krankenkassen haben die berechnungsfähigen Restkosten für die Versorgung mit Zahnersatz bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe auch dann zu übernehmen, wenn der Versicherte neben der Arbeitslosenhilfe über weitere Einnahmen verfügt. Diese R
»1. Nur bei der Auswirkung auf das Ergebnis einer Verwaltungsentscheidung ist die Verletzung von Vorschriften über das Abstimmungsrecht und das Abstimmungsverfahren erheblich (hier bei der erforderlichen Zustimmung der Arbeitnehmer zur Anschlußerrichtung
»1. Zur rückwirkenden Aufhebung einer Krankengeldbewilligung, wenn der Arbeitnehmer nachträglich für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erhält. 2. Wenn der Arbeitnehmer durch die Aufrechnung von Forderungen des Arbeitgebers gegen rückständige Ge
»1. Abgesehen von Härtefällen i.S. von § 61 SGB V hat der Versicherte unabhängig davon, aus welchen medizinischen Gründen die Versorgung mit Zahnersatz notwendig ist, nur einen Anspruch auf teilweise Kostenerstattung/Kostenübernahme. 2. Das gilt auch für
»Die tägliche Betreuung eines Enkelkindes während der Berufstätigkeit der Mutter kann je nach Art, Umfang und Zeitdauer der verrichteten Tätigkeit sowie der Stärke der verwandschaftlichen Beziehungen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung i.
»1. Bei der sog. Gleichwohlgewährung, Arbeitslosengeld wird bewilligt, obwohl noch Ansprüche auf Zahlung von Arbeitsentgelt bestehen, geht der Arbeitsentgeltanspruch insoweit nicht auf die Bundesanstalt für Arbeit über, als das Arbeitsentgelt schon vor de
»1. Bei den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen i.S. des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages betroffen sind (MUVRL Eisen- und Stahlindustrie), handelt es sich in ihrer jeweils gül
»Wenn die für die Regelung von beruflichen Bildungsgängen institutionell zuständige Einrichtung für berufliche Umschulungen im Vollzeitunterricht aus sachlichen Gründen ausnahmslos eine dreijährige Maßnahme verlangt, so hat dies die Bundesanstalt für Arbe
»1. Bei der Bemessung der Künstlersozialversicherungsabgabe sind auch Entgelte zu berücksichtigen, die an Künstler und Publizisten im Ausland, insbesondere in Mitgliedstaaten der EG gezahlt werden. 2. Ausfallhonorare, die von einem Verleger bei Nichtveröf
»Das als Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe maßgebliche Entgelt schließt auch die Materialkosten und sonstige zur Erstellung des Werkes notwendige Aufwendungen ein, soweit sie nicht durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich ausgenommen sind.
»1. Wenn die Künstlersozialkasse im Erfassungsbescheid die abgabepflichtigen Tätigkeitsbereiche eines Unternehmens benennt, so unterliegt diese Feststellung bereits im Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides der gerichtlichen Überprüfun
»Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, geringverdienende selbständige Musiklehrer während der ersten fünf Berufsjahre in die Künstlersozialversicherung einzubeziehen.«
»Bei einer pädagogischen Hochschule, die auch Musik- und Kunstlehrer für Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen ausbildet, handelt es sich um ein Unternehmen, das eine Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten betreibt und somit dem Grunde nac
»Zu den Hilfsmitteln, die die Bundesanstalt für Arbeit als sonstige berufsfördernde Leistungen der Rehabilitation zu gewähren hat, gehören orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe, die ein Behinderter wegen ihrer Beschaffenheit ausschließlich am Arbeitsplat
»Im Rahmen der Rehabilitation ist für die Bemessung des Übergangsgeldes während der Vor- und Umschulung das vor der voraufgegangenen Arbeitserprobung und Berufsfindung erzielte Regelentgelt bzw. regelmäßige Nettoarbeitsentgelt auch dann maßgebend, wenn de
»Durch die getrennte Auszahlung des Ehegattenanteils am Altersgeld verringern sich die Einkünfte des Berechtigten nicht.«
»Die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtswegzuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche bleibt durch § 51 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGG auch i.V.m. § 17 Abs. 2 GVG (i.d.F. des VwGOÄndG 4) unberührt.«
»Für Streitigkeiten über die Gewährung berufsbezogener Zuwendungen an ehemalige Ballettänzer an staatlichen Einrichtungen der früheren DDR ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.«
»1. In Streitigkeiten um Honorarberichtigungen werden Folgebescheide nur dann und insoweit Gegenstand des Verfahrens, wenn und als darin mit derselben Begründung dieselben Gebührennummern wie im ursprünglich angefochtenen Bescheid berichtigt worden sind.
»Ungeachtet dessen, ob die nachträgliche Berichtigung der Honararabrechnung eines Vertragsarztes auf Antrag einer Krankenkasse oder von Amts wegen vorgenommen wird, unterliegt sie nicht den Einschränkungen des § 45 SGB X (Bestätigung und Fortführung von B
»Bei der Herstellung des Benehmens mit den Verbänden der Krankenkassen bei der Änderung eines Honorarverteilungsmaßstabes kann von dem Erfordernis des vorausgehenden oder zumindest gleichzeitigen Benehmens eine Ausnahme gemacht werden, wenn gewährleistet
»Beim Recht einer Berufsgenossenschaft, in ihrer Satzung als Entgelt für Ehegattenarbeitnehmer einen Mindestjahresbeitrag zur Berechnung des Beitrages zu bestimmen, ist stets der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten.«
»Durch die Rückwirkungsvorschrift des Art. 2 Abs. 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18.12.92 wird auch ausgeschlossen, für alte Versicherungsfälle außerhalb des vorgeschriebenen Rückwirkungszeitraums noch eine Ents
»Bei der Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten 'Motivationsreise' besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.«
»Wenn ein Antragsteller seine Mitwirkungspflichten i.S. der §§ 60ff SGB I verletzt, so kann der Leistungsträger einer Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1 SGG nur dadurch die Grundlage entziehen, daß er sich die für eine Bescheiderteilung erforderlichen Ang
Die unterschiedlichen unterhaltsrechtlichen Ausgangspositionen von geschiedenen Ehefrauen nach § 58 EheG bzw. § 60 EheG sind von ausschlaggebender Bedeutung bei der Frage, ob ein Unterhaltsverzicht eine leeren Hülse gleichkam. Ein Hinterbliebene, die auf
»Der Arbeitgeber muß auch dann Beiträge auf Arbeitsentgelt an die Einzugsstelle zahlen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsengelt vom Arbeitgeber wegen einer tariflichen Ausschlußklausel nicht mehr verlangen kann.«
»Ein Stiefkind des Versicherten, das mit ihm und seiner leiblichen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist in der Krankenversicherung nicht als Pflegekind familienversichert.«
Darlegung einer Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren
»Vorbehaltlich spezialgesetzlicher Regelung kann die Zahlung freiwilliger Beiträge die Versicherteneigenschaft für einen Rentenbeginn vor Nachentrichtung und hinreichend konkretisierter Bereiterklärung nach Billigkeit und Treu und Glauben ausnahmsweise nu
1. Für Sonderversorgungsrentner bestand nur bis Ende 1990 weiterhin Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Sie waren seit 1.1.91 grundsätzlich freiwillig krankenversichert mit Austrittsrecht, frühestens seit dem 1.1.92 mögliche Pflic
»Weder der Einigungsvertrag noch das Grundgesetz stehen der Kürzung des Höchstbetrags der Übergangsrente auf 400 DM entgegen.«
»1. Bei der Teilnahme einer staatlich geprüften Kinderpflegerin an der Bildungsmaßnahme 'Heilerziehungspflegerin' handelt es sich um den Erwerb einer beruflichen Qualifikation, bei der Unterhaltsgeld in Form eines Zuschusses zu gewähren ist. 2. Berufsabsc
»Der Bezug von Arbeitslosenbeihilfe bzw. Anschluß-Arbeitslosenhilfe nach § 86a Abs. 1 und 2 SVG steht einem für den Anspruch auf Übergangsgeld nach § 59 Abs. 1 S. 3 AFG erforderlichen Vorbezug von Arbeitslosengeld bzw. Anschluß-Arbeitslosenhilfe gleich.«
War der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes rechtsgültig in zwei Ehen verheiratet, so haben beide Witwen nebeneinander einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Sie haben sich die Rente nach der Dauer ihrer Ehe mit dem Versicherten zu teilen.
»1. Das BSG hat trotz Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes der verspäteten Urteilsabsetzung durchzuentscheiden, wenn die Klage nach dem Revisionsvorbringen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt begründet ist. 2. Für Brillengestelle jeder Art ist die Le
»Der Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrostuhl als Hilfsmittel schließt in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein.«
»Der Verfahrensmangel, ein Urteil sei verspätet abgesetzt und daher nicht mit Gründen versehen, ist nur dann ausreichend bezeichnet, wenn in der Begründung der Zeitpunkt der Niederlegung des unterschriebenen Urteils auf der Geschäftsstelle angegeben ist.«
»Bei der Ermittlung von Gleichstellungssachverhalten als Voraussetzung für die Annahme von Schwerpflegebedürftigkeit genügt das Tatsachengericht den an die Sachverhaltsermittlung zu stellenden Anforderungen nicht, wenn er zwar die Verrichtungen, bei denen
»Ein Antrag auf Altersruhegeld ist dann nicht mehr i.S. des § 105c Abs. 2 AFG gestellt, wenn durch Antragsänderung der Beginn von Altersruhegeld verzögert wird.«
»1. § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 AFG, nach dem der Bestimmung der Leistungssätze für das Arbeitslosengeld ein Kirchensteuerhebesatz als gesetzlicher Abzug, der allgemein bei Arbeitnehmern anfällt, anzusetzen ist, ist zumindest solange als verfassungsmäßig anzu
»§ 112 Abs. 2 S. 4 AFG a.F. ist nicht und § 112 Abs. 7 AFG nur dann anzuwenden, wenn der Arbeitslose in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung überwiegend mehr verdient hat als im Bemessungszeitraum, wobei allein auf das erzielte Entgelt in Mar
»Die Zuerkennung einer ausländischen Rente begründet im Rahmen der Inlandsbetrachtung nach § 62a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG nicht die Beitragsfreiheit zur Bundesanstalt für Arbeit.«
»Bei einem vor dem 1.10.90 begonnenen 'Forschungsstudium' nach DDR-Recht kann es sich um Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BKGG handeln.«
»1. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist für den Anspruch auf Konkursausfallgeld den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (Abgrenzung zur Rechtsprechung
»1. Die Gewährung eines höheren Konkursausfallgeldes ist nach § 141b Abs. 1 AFG nur begründet, wenn für diesen Zeitraum noch ein offener und durchsetzbarer Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Das ist nicht der Fall, wenn das zustehende Arbeitsentgelt auf
»1. Beitragsansprüche, für die der Alleingesellschafter einer Einmann-GmbH auf der Grundlage der vom BGH entwickelten Konzernhaftung haftet, können durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden (Fortführung von BSG vom 7.12.1983 - 7 RAr 20/82 = BSGE 56, 76, 79
»1. Der Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG setzt voraus, daß die dem Umfang der Urlaubsabgeltung entsprechenden letzten Tage des Arbeitsverhältnisses in den Konkursausfallgeld-Zeitraum fallen. Dies gilt auch dann, wen
»Bei der Vorbereitung auf die Promotion nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung handelt es sich selbst dann nicht um eine Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG, wenn die Promotion für den angestrebten Beruf eines Hochschullehr
»1. Die rückwirkende Entziehung einer Dienstbeschädigungsteilrente, die der Versorgungsträger nach dem 31.7.91 bewilligt oder erhöht hat, kann rechtsmißbräuchlich sein (Fortführung von BSG v. 27.1.93 - 4 RA 50/92 = BSGE 72, 50 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1). 2
»Ein vertriebener Verfolgter, der seinen Wohnsitz erst nach Rentenantragstellung ins Inland verlegt hat, ist nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 SGB V in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig.«
»Wird das Fehlen von Entscheidungsgründen wegen verspäteter Übergabe des Urteils an die Geschäftsstelle gerügt, so muß dargelegt werden, daß und mit welchem Ergebnis versucht worden ist, den Inhalt des amtlichen Vermerks über den Zeitpunkt der Urteilsüber
»1. Bei Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aufgrund von Verträgen erstreckt sich die Zuständigkeit der Sozialgerichte auch auf vertragliche Schadensersatzansprüche. 2. Die Sozialgerichte haben auch über wettbewerbsrechtliche Ans
»Wurde ein anerkannter Heimkehrer zu einer Zeit geboren, in der seine deutschen Eltern aus Deutschland verschleppt waren, so kann er eine Ersatzzeit wegen Verschleppung zurückgelegt haben, solange ihm die Ausreise nach Deutschland untersagt war (Fortführu
»1. Voraussetzung für den Anspruch behinderter Kinder über der Altersgrenze auf Familienkrankenhilfe nach § 205 Abs. 3 S. 4 RVO sowie für die entsprechende Familienkrankenversicherung nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V ist, daß das Kind bereits vor dem Überschr
»Die Bundesanstalt für Arbeit hatte für einen von der Rentenversicherungspflicht nicht befreiten Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, der 1984 während der Arbeitslosigkeit Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks wurde, ke
»1. Im Klageverfahren nach § 116 Abs. 6 AFG sind nur die dort genannten Fachspitzenverbände und die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt. 2. Bei der Feststellung des Neutralitätsausschusses nach § 116 Abs. 5 S. 1 AFG handelt es sich um eine Verwaltungsentsc
»Durch einen während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt, der nach § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens wird, wird nicht gegen das Verbot verstoßen, die Anhörung oder Ermessensausübung nachzuholen, wenn er einen Verwaltungsakt ersetzt, der mang
»Auch wenn der Versicherte mangels eigener Bemühungen um die Gesunderhaltung seiner Zähne nicht die Voraussetzungen für den Zahnpflege-Bonus nach § 30 Abs. 5 SGB V erfüllt, hat die Krankenkasse die berechnungsfähigen Kosten der Versorgung mit Zahnersatz i
»1. Wenn der verstorbene Versicherte am 1.1.89 nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sondern als Vertriebener nach § 90 Abs. 1 BVFG einem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gleichgestellt war, so besteht auch dann Ans
»Durch eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr ist der Versorgungsschutz wegen eines deshalb erlittenen Unfalls ausgeschlossen.«
»Auch für den Fall, daß eine im Bescheid genannte nicht erhebliche Behinderung unverändert besteht, aber eine nicht genannte erhebliche Behinderung - hier Schonungsbedürftigkeit nach Krebsoperation - weggefallen ist, ist der Schwerbehindertenstatus zu ent
»Die Regelung, daß Schwerbeschädigte, die als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, für Arzneimittel, die für die Behandlung von Nichtschädigungsfolgen bestimmt sind, die im SGB V vorgesehene Zuzahlung zu leisten haben, verstößt nicht gege
»1. Ein arbeitsloser Arbeitnehmer verliert nach Ablauf von drei Monaten den Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, wenn er auf unbestimmte Dauer in sein Heimatland zurückkehrt, um sich dort eine Ar
»1. Regelmäßig kann der Grad der Behinderung, den bestimmte Krankheiten im allgemeinen bewirken, nicht durch Rechtsanwendung ermittelt und festgestellt werden, sondern er muß durch Willensentscheidung festgelegt werden. 2. Im sozialen Entschädigungsrecht
»Bei gebrechlichen und zum Selbstunterhalt unfähigen Waisen fällt der lebenslängliche Rentenanspruch mit dauerhafter Eingliederung in das Erwerbsleben endgültig weg. Nur bei letztlich erfolglosem Rehabilitationsversuch lebt er wieder auf.«
»Für ambulante Notfallbehandlungen beläuft sich der Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers auf 90 v.H. der Sätze der maßgeblichen Gebührenordnung.«
»Regelmäßig kann aus dem (objektiv-rechtlichen) Gebot der angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen kein Anspruch auf höhere Vergütung der Leistungen hergeleitet werden.«
»Wege sind auch dann den üblichen Wegen von der Wohnung zur Arbeitsstätte gleichzusetzen, wenn diese Wege nach dem Ort der Tätigkeit bedingt durch die familiären Verhältnisse gewöhnlich von unterschiedlichen Aufenthaltsorten aus angetreten werden.«
»1. Auch für forstwirtschaftliche Lohnunternehmen als landwirtschaftliche Unternehmen im weiteren Sinne ist die Festsetzung von Durchschnittssätzen als Jahresarbeitsverdienst zulässig (Bestätigung von BSG vom 27.2.81 - 8/8a RU 68/79 = SozR 2200 § 780 Nr.
»Bei Mitgliedern des Kirchenchores einer Kirchengemeinde liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit i.S. des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO vor, wenn die unfallbringende Handlung außerhalb des Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereichs der eigenen Kirchenge
»Bei anerkannten Vertriebenen sind auf die Vorversicherungszeit für Leistungen der Krankenversicherung bei Schwerpflegebedürftigkeit für Leistungszeiträume vor 1993 Zeiten der Zugehörigkeit zu einem staatlichen Gesundheitssystem im Vertreibungsgebiet nach
»Auch wenn die Beschaffung von Hörgerätebatterien im einzelfall mehr als nur geringe Kosten verursacht, ist sie aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen (Festhaltung an BSG vom 8.6.1994 - 3/1 RK 54/93).«
»Der Pflegegeldanspruch wegen Schwerpflegebedürftigkeit wird jeweils am Anfang eines Kalendermonats fällig.«
»Im Zusammenhang mit zukünftigen Rechtsänderungen kann sich eine Beratungspflicht des Arbeitsamtes, hier zur Frage der späteren Antragstellung auf Arbeitslosengeld, um die Voraussetzung für eine höhere Anspruchsdauer und damit die Gewährung von Altersüber
»1. Wurden einem marokkanischen Arbeitnehmer anläßlich der Rückkehr in sein Heimatland vor Inkrafttreten des RAG 1982 auf seinen Antrag die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet, so kann er aus diesen keinen Rentenanspruch ableiten. Dies
»Die Verweisung eines Versicherten ist nur auf Fähigkeiten zulässig, für deren Ausübung er tatsächlich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Dies gilt auch für den Fall, daß sein qualifizierter Berufsschutz auf einer außerhalb des Geltung
»1. Auch im ehemaligen Jugoslawien zurückgelegte Versicherungszeiten sind nach Art. 25 Abs. 1 SozSichAbk YUG für die Erfüllung der Belegungserfordernisse i.S. von § 1246 Abs. 1 und 2a S. 1 Nr. 1, § 1247 Abs. 1 und 2a RVO, Art. 2 § 6 Abs. 2 ArVNG zu berück
»Zur Wahrung der Revisionsbegründungsfrist erfordert es die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts in der Regel, daß neben dem Fristablauf auch eine sogenannte Vorfrist in den Fristenkalender eingetragen wird (Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BGH
»Wegen eines Feiertags wird das Ende der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag am Sitz des Bundessozialgerichts ein gesetzlicher Feiertag ist.«
»Durch den Bezug einer Rente aus dem Sonderversorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Jahre 1991 wurde keine beitragsfreie Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner begründet. Ein solcher Rentner hatte
»Bei der Eintragung eines Handwerksbetriebes nur als Nebenbetrieb in der Handwerksrolle erstreckt sich die Tatbestandswirkung darauf, daß der Nebenbetrieb sowohl unselbständiger als auch untergeordneter Betriensteil des Hauptbetriebes ist.«
»Bei ausschließlich selbstbestimmter Prüfungsvorbereitung (hier: Teilnahme an Sprachkursen an einer Universität als Gasthörer zur Vorbereitung der Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife) besteht kein Anspruch auf Kindergeld.«
»Ohne Feststellung der konkreten Berufsziele und der hierfür maßgebenden Ausbildungsgänge ist auch zu der Frage, ob ein Au- pair-Aufenthalt im Ausland mit Besuch eines Sprachkurses eine Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BKGG darstellen kann,
»1. Durch die Insolvenz des Reeders wird keine weitere Ausnahmeregelung von dem in § 60 SeemG und § 65 MTV-See enthaltenen grundsätzlichen Verbot der Urlaubsabgeltung gerechtfertigt. 2. Eine Abgeltung des Urlaubs ist zulässig, wenn bei Beendigung des Heue
»Das Bundessozialgericht ist an die Auslegung des Landessozialgerichts gebunden, wenn es ohne Verstoß gegen die Auslegungsregeln festgestellt hat, daß die Parteien einer Unterhaltsvereinbarung anläßlich eines Scheidungsverfahrens unter den Begriff 'Notbed
Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit, verschlossener Arbeitsmarkt
»Abfindungen für nicht entstandene Anwartschaften auf betriebliche Altersversogung und Erlösbeteiligung zur Abgeltung von Ansprüchen aus außerrundfunkmäßiger Verwertung von Urheberrechten zählen nicht zum Arbeitsentgelt i.S. des § 94 AFG.«
»Bei der Festlegung fester Grenzwerte im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung verbleibt den Prüfgremien im Hinblick darauf, daß diese Festlegung von der Beurteilung zahlreicher mehr oder weniger unbestimmter und in ihren wechselseitige
»Wenn andere geeignete Prüfungsarten nicht zur Verfügung stehen, so kann die Wirtschaflichkeit der Behandlungsweise eines Vertragesarztes anhand eines Vergleichs mit eigenen Abrechnungswerten früherer Quartale geprüft werden.«
»Durch die Zulassung eines Kinderarztes als Vertragsarzt wird eine Ermächtigung der von ihm betriebenen Praxis als sozialpädiatrisches Zentrum ausgeschlossen.«
»Die gesetzliche Zulassung der im Beitrittsgebiet bestehenden ärztlich geleiteten Gesundheitseinrichtungen zur vertragsärztlichen Versorgung gilt nicht für unselbständige 'Fachambulanzen' an ehemals staatlichen Krankenhäusern (Abgrenzung zu BSG vom 9.3.19
Beschränkung des Akteneinsichtsrechts
»Durch Beschäftigungszeiten in der UdSSR wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.«
»Ein Arbeitsloser steht auf dem Weg zum Arbeitsamt unter dem Versicherungsschutz des § 539 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b RVO, wenn er Leistungen beim Arbeitsamt beantragt hat und von diesem aufgefordert wird, einen Vordruck abzugeben.«
»1. Durch den Bescheid über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird kein 'Stammrecht' zuerkannt. 2. Nach bindender Aufhebung gemäß § 48 Abs. 1 SGB X wirkt eine fehlerhafte Bewilligung von Arbeitslosengeld nicht als Restanspruch fort; sie kann jedoch für
»Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer zeitlich begrenzten Entsendung an einen Beschäftigungsort im Ausland liegen nur dann vor, wenn im voraus vereinbart ist oder feststeht, daß der Beschäftigte im Anschluß an die Entsendung in den Geltungsbereich
»Wenn ein Alleingesellschafter einer GmbH aufgrund eines besonders gestalteten Treuhandverhältnisses an der Ausübung seiner Rechte als Gesellschafter gehindert ist, so scheidet ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft nicht von vo
»Die Kürzung von Honorarforderungen im Rahmen einer Honorarverteilungsregelung, die der übermäßigen Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit entgegenwirken soll, ist auch dann rechtmäßig, wenn die Überschreitung eines festgelegten Punktzahlengrenzwertes
»Behinderten, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, steht der Nachteilsausgleich 'aG' nicht zu (Bestätigung und Fortführung von
»Die Folgen der durch Zeitablauf bedingten Beweisnot hat derjenige selbst zu tragen, der vor seinem Antrag auf Versorgung Jahrzehnt verstreichen läßt. Eine Beweiserleichterung gibt es nur für kriegsbedingte Beweisnot.«
»Wer an einer Musikschule Kinder im Rahmen der musikalischen Früherziehung unterrichtet, lehrt auch im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes Musik«
»1. Eine Unterrichtung in Eurythmie, die als selbständige Unterrichtsmaßnahme erfolgt, ist Lehren von Kunst im der Künstlersozialversicherung, auch wenn an der Maßnahme Kinder im Vorschulalter teilnehmen und die Maßnahme auf sie zugeschnitten ist. 2. Es i
»1. Bei einer Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Rehabilitation, die in sein Ermessen gestellt sind, ist der Rentenversicherungsträger zur Betätigung des Ermessens nur verpflichtet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür erfüllt sin
»Im Gegensatz zu medizinischen Maßnahmen liegt eine die Versicherungspflicht begründende berufliche Rehabilitationsmaßnahme in Behindertenwerkstätten vor, wenn sie im Endergebnis vorrangig der Eingliederung in das Erwerbsleben dient (finale Betrachtung).«
»Bei der Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei geistig behinderten Kindern i.S. von § 53 Abs. 1 SGB V sind neben denjenigen Verrichtungen, die noch im Gegensatz zu einem gleichaltrigen gesunden Kind noch gar nicht ausgeführt werden können, auch di
»Für die Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern i.S. von § 53 SGB V ist der Mehraufwand gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend. Dabei ist auf den Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtu
Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen
»Außer in atypischen (Eil-)Fällen steht Kraftfahrzeughilfe von vornherein nicht zu, wenn der Kaufvertrag bereits vor der Entscheidung des Rehabilitationsträgers abgeschlossen wird. Einer Ermessensentscheidung bedarf es dann nicht (Anschluß an und Fortführ
»1. Endete die Mitgliedschaft eines Beschäftigten in der Krankenversicherung wegen eines längeren unbezahlten Urlaubs, so ist für ihren erneuten Beginn nach Ende des Urlaubs der Wiedereintritt in die Beschäftigung erforderlich. 2. Es fehlt am Wiedereintri
»Die Unterscheidung zwischen einmaligen und laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Beitragsrecht der KVdR verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Bestätigung von BSG vom 18.12.1984 - 12 RK 36/84 = BSGE 58, 10 = SozR 2200
»1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage auf Vormerkung von Tatbeständen einer Versicherungszeit wird nicht berührt, wenn zeitgleich Tatbestände einer anderen, günstigeren Versicherungszeit erfüllt worden sind. 2. Ein Arbeitsloser ist ni
»Auf Beitragszahlungen in der Zeit vor dem 1.1.1992 ist die am 1.1.1992 in Kraft getretene Regelung des § 197 Abs. 2 SGB VI nach der freiwillige Beiträge für ein Jahr wirksam auch noch im ersten Quartal des Folgejahres entrichtet werden können, nicht anzu
»1. Die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage ist die richtige Klageart, wenn eine Beitragserstattung abgelehnt wird, weil der Anspruch durch Verrechnung erloschen sei. 2. Wenn die verrechneten Ansprüche auf Beitragserstattung und auf rückständige Be
»1. Ohne besondere sozialrechtliche Ermächtigungsgrundlage ist die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zulässig. 2. Die Bundesanstalt für Arbeit kann während des Konkursverfahrens mit dem auf sie übergegangenen
»1. § 26 Abs. 1 S. 1 und 2 des RAnglG ist für die Zeit seit dem 1.7.1990 kein anwendbares Recht, soweit nach dieser Regelung Versorgungen an erwerbsfähige Witwen und Witwer nicht neu festzusetzen bzw. einzustellen waren (Fortführung von BSG vom 27.1.1993
»1. Wenn der Eintritt in die Beschäftigung an Arbeitsunfähigkeit scheitert, beginnen Versicherungspflicht und Mitgliedschaft in der Krankenversicherung in der Regel nicht (vgl. auch Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 17/92, zur Veröffentlichung in BSGE und Soz