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BSG - Entscheidung vom 29.03.1994

13 RJ 35/93

Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
NZS 1994, 564
SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45
SozR-3 2200 § 1246 Nr. 45

I. Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob dem Kläger ab 1. Januar 1992 Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) zusteht, ohne daß er freiwillige Beiträge zur Anwartschaftserhaltung nachentrichten müßte. Der 1929 [...]
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