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BSG - Entscheidung vom 04.05.1994

11 RAr 57/93

Normen:
AFG § 112 Abs. 2 S. 1, § 107, § 168 Abs. 1 S. 1, § 173a, § 185a Abs. 1 S. 2, § 249c Abs. 8, § 249c Abs. 11 S. 1
DDR: AFG § 107, § 168 Abs. 1 S. 1, § 168 Abs. 1a, § 249b Abs. 5, § 250a, § 251
VKAbgG § 2, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2 S. 2, § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 249c Nr. 4
AuA 1995, 399

I. Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung von Arbeitslosengeld nach der Entschädigung, die der Kläger als Abgeordneter der Volkskammer der DDR erhalten hat. Der 1957 geborene Kläger ist schwerbehindert und bezog seit [...]
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