Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Maßgeblicher Zeitpunkt) (>§ 43 FamGKG im Kontext) 3. Bei mehreren Eheanträgen 1. Verhältnis zum Recht bis 2009 (dazu): a. Grundsatz: Sachliche Abweichung vom früheren § 48 GKG sind nicht beabsichtigt, BT-Drs.16/6308 S.305. b. "Ehesache"? Die Frage, welche Ehesachen von der Wertvorschrift umfasst werden (dazu), ist durch die neue abschließende Definition der "Ehesachen" in § 121 FamFG (dazu) beantwortet; die bisher problematischen Genehmigungsverfahren sind keine Ehesachen mehr, sondern Sorgeverfahren (dazu). c. Eilverfahren? Einstweilige Anordnungen im Eheverfahren gibt es nicht mehr; sie sind separat zu bewerten (dazu). 2. Wie wird der Verfahrenswert konkret festgelegt? a. Gesetzliche Regelung: An sich ist der Verfahrenswert von Ehesachen durch eine umfassende Abwägung aller Umstände im Einzelfall zu bestimmen, und zwar unter Berücksichtigung insbesondere des Umfangs (>Dazu) und der Bedeutung (>Dazu) der Sache sowie der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen