- Gerichtskostenrecht (Fam)
- Was bedeutet die Reform 2009?
- Wann gilt das FamGKG?
- Wer ist vom FamGKG befreit?
- Wert- oder Aktgebühren / Grundlagen
- Bei Verweisung/ Abgabe/ Fortführung
- Sonstige allgemeine Vorschriften
- Fälligkeit der Gerichtskosten
- Vorschuss für Gebühren?
- Vorschuss für Auslagen?
- Kostenansatz: Grundsätze
- Niederschlagung von Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe zum Kostenansatz
- Rechtsbehelfe zu Vorschüssen
- Haftung für Gerichtskosten
- Haftet der Antragsteller?
- Kostenhaftung bei Vergleichen
- Kostenhaftung infolge Entscheidung
- Kostenhaftung: Weitere Fälle
- Kostenhaftung mehrerer Schuldner
- Kostenhaftung bei Streitgenossen
- Wertgebühren- und Werte (allg.)
- Wie oft fallen Wertgebühren an?
- Verzögerungsgebühr
- Zeitpunkt für die Bewertung
- Verfahrenswert bei mehreren Gegenständen
- Verfahrenswert im Scheidungsverbund
- Verfahrenswert bei Genehmigungssachen
- Nebenforderungen
- Wert von Stufenanträgen
- Wert bei sonstigen Besonderheiten
- Verfahrenswert bei Rechtsmitteln
- Wert bei einstweiligen Anordnungen
- Auffangwert
- Verfahrenswerte für bestimmte Gegenstände
- Verfahrenswerte für Ehesachen
- Wertgrundsätze für Ehesachen
- Werte für Kindschaftssachen
- Werte für Abstammungssachen
- Werte für Wohnung/ Haushaltsgegenstände
- Werte für Gewaltschutz
- Werte für Versorgungsausgleich
- Werte für FG-Unterhalt
- Werte für Unterhalt (Regelfälle)
- Werte für Unterhalt (Zahlung)
- Werte für Unterhalts-Abänderung
- Werte für Feststellungsanträge
- Werte für eidesstattliche Versicherung
- Werte für Arrest
- Werte für Güterrecht (Streitverfahren)
- Werte für Güterrecht (FG-Fälle)
- Wertfestsetzung
- Wertfestsetzung: Rechtsmittel
- Rechtsbehelfe bei Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe bei Verzögerungsgebühr
- Rechtsbehelfe bei Kosten-Gehörsverletzung
- Rechnungsgebühren
- Gebührensätze des Gerichts
- Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Gerichtsgebühren für Ehe- und Folgesachen
- Gerichtsgebühren für isolierte Streitsachen
- Gerichtsgebühren für vereinfachte UK-Verfahren
- Gerichtsgebühren für sonstige FG-Sachen
- Gerichtskosten für Kindschaftssachen
- Gerichtsgebühren für Eilsachen
- Verfahrenswerte: Übersicht (Basiswerte)
- Text des FamGKG
(>Gebührenvorschuss / >Auslagenvorschuss / >Gegen Kostenansatz) (>Früher) (>§ 58 FamGKG im Kontext) 1. Betr. Akteneinsicht und Ablichtungen pp.: a. Gesetzeslage: "Im Fall des § 16 Abs.2 ist § 57 entsprechend anzuwenden" (§ 58 II FamGKG). b. Bedeutung: Gegen die Anordnung des Auslagenvorschusses (dazu) durch die Geschäftsstelle ist die Erinnerung wie bei § 57 FamGKG gegeben: >Dazu. 2. Ansonsten: a. Grundsatz: Hier ist nicht die Erinnerung, sondern direkt die Beschwerde gegeben. Dies entspricht § 67 GKG. b. Wogegen ist die Beschwerde gegeben? (a) Gesetzeslage: "Gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Familiengerichts nur aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags findet stets die Beschwerde statt" (§ 58 I 1 FamGKG). (b) Bedeutung: (ba) Vorschuss: Beanstandet werden kann sowohl die Höhe des Vorschusses als auch die [...]
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