- Gerichtskostenrecht (Fam)
- Was bedeutet die Reform 2009?
- Wann gilt das FamGKG?
- Wer ist vom FamGKG befreit?
- Wert- oder Aktgebühren / Grundlagen
- Bei Verweisung/ Abgabe/ Fortführung
- Sonstige allgemeine Vorschriften
- Fälligkeit der Gerichtskosten
- Vorschuss für Gebühren?
- Vorschuss für Auslagen?
- Kostenansatz: Grundsätze
- Niederschlagung von Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe zum Kostenansatz
- Rechtsbehelfe zu Vorschüssen
- Haftung für Gerichtskosten
- Haftet der Antragsteller?
- Kostenhaftung bei Vergleichen
- Kostenhaftung infolge Entscheidung
- Kostenhaftung: Weitere Fälle
- Kostenhaftung mehrerer Schuldner
- Kostenhaftung bei Streitgenossen
- Wertgebühren- und Werte (allg.)
- Wie oft fallen Wertgebühren an?
- Verzögerungsgebühr
- Zeitpunkt für die Bewertung
- Verfahrenswert bei mehreren Gegenständen
- Verfahrenswert im Scheidungsverbund
- Verfahrenswert bei Genehmigungssachen
- Nebenforderungen
- Wert von Stufenanträgen
- Wert bei sonstigen Besonderheiten
- Verfahrenswert bei Rechtsmitteln
- Wert bei einstweiligen Anordnungen
- Auffangwert
- Verfahrenswerte für bestimmte Gegenstände
- Verfahrenswerte für Ehesachen
- Wertgrundsätze für Ehesachen
- Werte für Kindschaftssachen
- Werte für Abstammungssachen
- Werte für Wohnung/ Haushaltsgegenstände
- Werte für Gewaltschutz
- Werte für Versorgungsausgleich
- Werte für FG-Unterhalt
- Werte für Unterhalt (Regelfälle)
- Werte für Unterhalt (Zahlung)
- Werte für Unterhalts-Abänderung
- Werte für Feststellungsanträge
- Werte für eidesstattliche Versicherung
- Werte für Arrest
- Werte für Güterrecht (Streitverfahren)
- Werte für Güterrecht (FG-Fälle)
- Wertfestsetzung
- Wertfestsetzung: Rechtsmittel
- Rechtsbehelfe bei Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe bei Verzögerungsgebühr
- Rechtsbehelfe bei Kosten-Gehörsverletzung
- Rechnungsgebühren
- Gebührensätze des Gerichts
- Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Gerichtsgebühren für Ehe- und Folgesachen
- Gerichtsgebühren für isolierte Streitsachen
- Gerichtsgebühren für vereinfachte UK-Verfahren
- Gerichtsgebühren für sonstige FG-Sachen
- Gerichtskosten für Kindschaftssachen
- Gerichtsgebühren für Eilsachen
- Verfahrenswerte: Übersicht (Basiswerte)
- Text des FamGKG
(>Werte / >Rechtsmittel dagegen) (>§ 54 ff FamGKG im Kontext) (>Früher) 2. Abänderung von Amts wegen 1. Ist der Verfahrenswert festzusetzen? a. Rechtsgrundlagen: (a) Für Gerichtsgebühren: Hier geht es um den "Verfahrenswert" i.S.v. § 3 I FamGKG (Text). In Familiensachen gilt einheitlich § 55 FamGKG (Text) (vorläufig nach § 55 I; endgültig nach § 55 II FamGKG, >s.u.). Die Vorschrift entspricht § 63 GKG. Ein Wert kann nur dann festgesetzt werden, wenn in dem betreffenden Verfahren Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Verfahrenswerts richten (§ 55 I 1 FamGKG). Dies ist nicht der Fall, wenn nur Festgebühren entstehen, OLG Frankfurt NJW-RR 2020,1195. (b) Für die Anwaltsgebühr bei gerichtlichen Verfahren: Die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren nach § 33 RVG ist subsidiär zur Festsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 RVG, OLG Nürnberg DRsp 2023/16967. Hier geht es um den "Gegenstandswert" i.S.v. § 2 I [...]
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