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»1. Im Rahmen von § 1265 Abs. 1 S. 2 RVO kommt es für die Unbeachtlichkeit eines Unterhaltsverzichts der früheren Ehefrau des Versicherten darauf an, ob er sich nach den objektiven Gegebenheiten des Falles als »leere Hülse« darstellt (Fortführung von BSG
Begrenzung des Versicherungsschutzes für Helfer von ehrenamtlich Tätigen
Kostenerstattungsanspruch für eine vom Verletzten selbst eingeleitete Heilbehandlung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Vollständiger Leistungsantrag bei Leistungsfeststellungen von Amts wegen
Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort
Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe, Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 1 S. 1 AFG
beitragspflichtigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Beweiserleichternde Rechtsvermutung beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich
Feststellung des Vomhundertsatzes einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Verwaltungsakt, Bindung an den Grad der Behinderung im Verfahren über einen Nachteilsausgleich
»Beiträge zur Krankenversicherung, die infolge einer Fehlversicherung zu Unrecht entrichtet wurden, sind dem Versicherten nach § 26 SGB IV auch zu erstatten, soweit der unzuständige Leistungsträger von dem zuständigen infolge der Ausschlußfrist des § 111
»Dem Träger der Kriegsopferversorgung fehlt auch dann die Klagebefugnis zur Anfechtung eines Feststellungsbescheides, mit dem eine Krankenkasse die Mitgliedschaft eines i.S. von § 31 Abs. 3 BVG schwerbeschädigten Rentners in der KVdR verneint, wenn wegen
Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, notwendige Beiladung bei Rechtsstreit
Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um Arbeitslosengeld
Förderungsfähiges Arbeitsentgelt iS. von § 94 Abs. 1 AFG, Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Ablehnung der Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Rechtsstellung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bei der Zuteilung von weiteren Bunde
Heimarbeiter, Höhe des Arbeitslosengeldes
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf Arbeitslosengeld
Zeiten der Untersuchungshaft in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik können, soweit die Voraussetzungen des § 1 HHG vorliegen, als Ersatzzeiten nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 RKG rentenversicherungsrechtlich Berücksichtigung finden. Ersatzzeit ist dan
Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von Umlagebescheiden
Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
»1. Bei der Frage, wie sogenannte Doppel- oder Mehrstaater bei der Anwendung staatsangehörigkeitsabhängiger Abkommen zu behandeln sind, ist auf die effektive Staatsangehörigkeit abzustellen, d. h. die Staatsangehörigkeit ist entscheidend, mit der der Betr
Leistungspflicht für Kinderzuschüsse nach Art. 77 Abs. 2 EWGV 1408/71, Zuschlag zur Kinderzulage
Bezug einer polnischen Rente als Dehnungstatbestand nach § 1248 Abs. 2 S. 3 RVO
Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung
Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
»Zur Frage, ob eine seit 1983 in der Bundesrepublik Deutschland lebende »Rußlanddeutsche« die Voraussetzungen der Wartezeitfiktion nach § 1252 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 RVO erfüllt.«
Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung versicherungsrechtlich erheblicher Tatbestände nach dem Inkrafttreten des SGB VI, Anwendung des Art. 13 Abs. 1 S. 1 NATOTrStatZAbk bei der Vormerkung einer Pflichtversicherungszeit
Überschneidung deutscher Ersatzzeiten mit französischen Beitragstrimestern
Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von Ausfallzeiten, Gleichstellung israelischer Pflichtbeitragszeiten
»Ein Pazifist, der sich im 2. Weltkrieg durch Freitod dem Wehrdienst entzogen hat, ist nach heutigen Rechtsmaßstäben ein Opfer wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse.«
»Zur Frage der Anerkennung einer Berufskrankheit im Soldatenversorgungsrecht, bei der eine Entschädigung für eine Krankheit als Folge langjähriger schädlicher dienstlicher Einwirkungen verlangt wird.«
»Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung, wenn man sich im 2. Weltkrieg dem Wehrdienst durch eine auf freiem Willensentschluß beruhende Selbstschädigung entzogen hat (Abgrenzung zu Selbsttötung, BSG vom 26.2.1992 - 9a RV 30/90).«
Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch jugoslawische Ärzte oder Versicherungsträger, Grundsatz der objektiven Beweislast
1. Die Mittelgebühr ist ein angemessene Betrag, wenn als Ergebnis aller nach § 12 BRAGO anzustellenden Erwägungen die Feststellung zu treffen ist, daß es sich um einen Durchschnittsfall handelt. 2. Ein weiterer Anhaltspunkt, der die unbestimmten Begriffe
Genehmigung der Errichtung einer BKK, Gefährdung der Leistungsfähigkeit einer AOK
Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die Beiträge einer Krankenkasse rückwirkend erhöht werden
Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten Nebenbestimmung, Befristung der Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen und an der vertragsärztlichen Versorgung
Wegeunfall wegen Wartezeit auf dem Weg vom Ort der Tätigkeit aufgrund eines Fahrplanirrtums
Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem Kleingartenverein
Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen
Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger Erwerbsunfähigkeit nach dem Arbeitsunfall
»Bei der Zustellung der Terminsmitteilung durch Empfangsbekenntnis einen Tag vor der mündlichen Verhandlung liegt ein Verstoß gegen die auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltende dreitägige Mindestfrist des § 217 ZPO und ein von Amts wegen zu berücksi
Ende der Beitragspflicht des Krankengeldes zur Bundesanstalt für Arbeit nach § 186 AFG
Verschulden der Zahlstelle bei der Einbehaltung der Krankenversicherungsbeiträge von Versorgungsbezügen, Erhebung geschuldeter Beiträge
Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG
Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das Arbeitsamt, Anforderungen an die Revisionsbegründung, wirksame Abtretung nach § 53 SGB I, Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers nach § 104 SGB X g
Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG, objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFG
Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld
»Das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit widerspricht nicht dem Gebot der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG, soweit es die Vermittlung von Arbeitskräften unterhalb der Führungskräfte der Wirtschaft betrifft (BVerfG vom 4. 4. 1967 -
»1. Die Feststellung der beschäftigten Schwerbehinderten, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen stellt keine einmalige Leistung des Arbeitsamts i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG dar. 2. Schwerbehinderte, die in einer gemeinnützigen Werk
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils bei Auslandsaufenthalt durch Übergabe an die unter der Wohnanschrift im Inland lebende Ehefrau
Rechtsschutzinteresse an einer Kostengrundentscheidung nach schriftsätzlichem Kostenanerkenntnis eines Leistungsträgers
Der Erhöhungsbetrag, der in der Halbwaisenrente enthalten ist und der dem Kinderzuschuß entspricht, gehört anteilmäßig zu den 'aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erbrachten Leistungen' i.S.d. § 4 Abs. 2 VAHRG. Die Kinderzuschußerstattungsve
»Der unmittelbar an die Grundausbildung anschließende »aufbauende« Abschnitt der Stufenausbildung ist eine Ausbildung i.S. des AFG in einem Rehabilitationsverfahren und keine Fortbildung, weil er mit dieser eine bildungs- und rehabilitationsrechtliche Ein
»Ausbildungsgeld wird nach den Einkommensverhältnissen vor Beginn einer Rehabilitation bemessen und darf nicht wegen der Erhöhung des Einkommens der Eltern während der Maßnahme gekürzt werden.«
Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer
Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsgeld
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage, Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Nachversicherungsbeitrags
Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer versicherungspflichtigen Lehrzeit als Anrechnungszeit
Anspruch der Arbeitgeber auf Einarbeitungszuschuß
Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren
Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt
Zeitrente bei unterhalbschichtigem Leistungsvermögen
»Wenn Beiträge vorsätzlich vorenthalten worden sind, gilt für Ansprüche auf Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verzugszinsen, Mahngebühren, Kosten der Vollstreckung) eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren.«
»Der Anspruch auf Kindergeld wird durch den Bezug kindbezogener Leistungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht ausgeschlossen.«
»1. Voraussetzung für den Anspruch auf Konkursausfallgeld ist ein aus dem Arbeitsverhältnis durchsetzbarer Lohnanspruch. 2. Zur Frage der Rechtskraftwirkung eines rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Urteils, durch das die Klage auf den Entgeltanspruch we
»Die im Rahmen des sog. Kreditierungsverfahrens erfolgte Vorfinanzierung des Konkursausfallgeldes durch ein Kreditinstitut in der Weise, daß es den Arbeitnehmern ein Darlehen in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts gewährte und sich zur Absicherung die Ansprüch
»Zur Frage der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Behandlungsweise eines Kassen-/Vertragsarztes aufgrund statistischer Kostenvergleiche in einzelnen Leistungsbereichen.«
Anspruch auf Kindergeld bei Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern
Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem nicht niedergelassenen Nichtkassenarzt erbrachten Besuchsleistungen
Geringerer Anstieg des Rentenzahlbetrages von Ruhensrenten verfassungsgemäß
Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Ersatzkassenbereich, Zulässigkeit und Mindestanforderungen einer repräsentativen Einzelfallprüfung mit anschließender Hochrechnung
»Für die Erfüllung des Aufschubtatbestandes i.S. des § 1246 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 RVO ist die vor dem 1. 1. 1984 geltende Fassung des § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVO maßgebend, wenn die Arbeitsunfähigkeit schon vor dem 31. 12. 1983 begonnen und bis zum - nach d
»Die Grundsätze für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten, der einen Arbeitsplatz innehat, gelten auch für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (Fortführung vo
»1. Ein Enkel wurde im Haushalt eines Großelternteils aufgenommen, wenn er neben der Wohnungsgewährung und Zuwendung von Fürsorge nicht unerheblichen Bar- oder/und Betreuungsunterhalt erhalten hat (Anschluß an BSG vom 15. 3. 1988 - 4/11a RA 14/87 = SozR 2
Anwendung der Ruhensvorschrift des § 31 Abs. 1 FRG
»Aus dem Begriff der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation nach § 1237 RVO läßt sich keine Prägung des Leistungskatalogs insgesamt ableiten, die die Unerläßlichkeit der ärztlichen Beteiligung an der Maßnahme vorschreibt.«
»Der Antrag auf Rehabilitation gem. §§ 1236, 1545 Abs. 1 Nr. 2 RVO zielt nicht nur auf einzelne Maßnahmen aus dem Katalog der §§ 1237 ff. RVO. Er strebt vielmehr ein auf Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtetes Verwaltungshande
Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes
»Voraussetzung für die Anerkennung des Erziehungsgeldes als lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS von § 113 Abs. 2 S. 3 AFG ist der tatsächliche Ausfall eines zuvor erzielten Arbeitslohns während des Erziehungsgeldbezugs.«
»Personen, die im Vertreibungsgebiet ihre Beschäftigung in der Hoffnung aufgegeben haben, als Frührentner eher eine Ausreiseerlaubnis zu erhalten, werden nicht durch § 90 a Abs. 1 Nr. 2 BVFG begünstigt.«
»Wenn ein Rentenversicherungsträger entgegen der Anmeldung des Versicherten zur bargeldlosen Entrichtung von freiwillige Beiträgen seit 1977 statt 12 nur 6 Monate jährlich als mit Beiträgen belegt verbucht hat, so muß er den Versicherten auch dann rechtze
LSG-Urteil ohne Gründe
Bereiterklärung im Verfahren der Beitragsnachentrichtung
»Zur Frage der entsprechenden Anwendung der Vorschußregelung des § 42 SGB 1 bei der Rückforderung eines dem bisherigen Waisenrentenbezieher über die Vollendung seines 25. Lebensjahres hinaus als Vorschuß geleisteten Betrages.«
Berücksichtigung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beim Ausgleichsanspruch einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für zahntechnische Leistungen, Härteregelung des § 182c Abs. 3 RVO
Bestimmung des pfändbaren Teils des Krankengeldanspruchs
Fehlen von Gründen bei verspäteter Absetzung und Zustellung eines Urteils
Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung
»1. Ein Rechtsstreit ist auch dann den Angelegenheiten der Kassenärzte zuzuordnen, wenn die angefochtene Verwaltungsentscheidung zwar im Einvernehmen mit den Krankenkassen, formal aber von einer allein mit Kassenärzten besetzten Stelle zu treffen war (Auf
»Beim Ausschluß von der Versorgung nach § 7 Abs. 2 und § 8 BVG wegen eines Versorgungsanspruches gegen einen anderen Staat kommt es nicht darauf an, ob dieser Versorgungsanspruch dem BVG nach Art und Höhe entspricht (Ergänzung von BSG vom 25. 11. 1976 - 9
»Auf Kriegsopfer, die wegen ihrer Kriegsbeschädigung einen Versorgungsanspruch gegen einen anderen Staat haben, wird die Anwendung des BVG durch jegliche Leistungen, ungeachtet ihrer Höhe, ausgeschlossen.«
»Für die Feststellung von Schadensersatzansprüchen einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter prothetischer Versorgung ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Sie kann dieses Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt regeln (
»Aus einer Wiederholungsgefahr kann kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines im Zeitpunkt der Entscheidung bereits erledigten Verwaltungsaktes i.S. von § 131 Abs. 1 S. 3 SGG hergeleitet werden, wenn ungewiß bleibt, ob die
»Ein Versorgungsberechtigter Kraftfahrer ist für den Ausgleich der schädigungsbedingten Mängel seiner Fahrfähigkeit durch Zusatzeinrichtungen und besondere Sorgfalt verantwortlich. Auch wenn es wahrscheinlich ist, daß der Unfall ohne die Schädigung nicht
»Schädigungsfolgen sind auch dann regelmäßig wesentliche Mitursache für den Einkommensverlust, wenn das Einkommen eines Schwerbeschädigten sinkt, weil er das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nimmt.«
»Eine unbeglaubigte Fotokopie reicht als Nachweis für die Erteilung der Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision i.S. von § 161 Abs. 1 S. 1 und 3 Alt 2 SGG nicht aus.«
»Die Erklärung des Beitritts des Sozialhilfeempfängers zur Krankenversicherung nach § 313 RVO durch den Träger der Sozialhilfe als Vertreter ohne Vertretungsmacht begründet schon dann keine Mitgliedschaft, wenn der Vertretene die Beitrittserklärung nicht
»Die Feststellung der freiwilligen Mitgliedschaft einer Person nach § 176 RVO und des Leistungsausschlusses für beim Beitritt bestehende Krankheiten nach § 310 Abs. 2 RVO durch eine Krankenkasse mittels bindend gewordenen Bescheides hat auch für andere Re
»Während der Praxiszeiten bestand auch für Rechtspraktikanten der einstufigen Juristenausbildung in Bremen Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Anschluß an BSG vom 6. 10. 1988 - 1 RA 53/87 = BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26 und BSG
»In der Regel ist die Beitragsfreiheit wegen Kurzzeitigkeit (§ 102 AFG) bei Heimarbeitern in der Arbeitslosenversicherung aufgrund des von ihnen verdienten Entgelts und des für sie bindend festgesetzten Mindeststundenentgelts zu beurteilen.«
»Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kommt für den Sozialleistungsträger eine Aufklärungspflicht oder eine Pflicht zur Einlegung der Erinnerung zugunsten des Leistungsberechtigten nur dann in Betracht, wenn sich aus den ihm bekann
»1. Das Rechtsmittelgericht kann über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Klagefrist jedenfalls insoweit befinden, als dadurch die Chance des Klägers auf eine unanfechtbare Wiedereinsetzung durch das Gericht des ersten Rechtszugs n
»Bei der Feststellung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitslosen auf Ersuchen des Arbeitsamts durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung außerhalb eines Rentenverfahrens handelt es sich um die verwaltungsinterne Vorbereit
»1. Es entspricht einem aus mehreren Regelungen einkommensabhängiger Leistungen herzuleitenden allgemeinen Grundsatz des Sozialleistungsrechts, den Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten im Bereich der Arbeitslosenhilfe auszuschließen (Fo
»Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß Arbeitgeber von Kleinbetrieben auch dann am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen in den Fällen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 LFZG beteiligt sind und Umlagebeträge zahlen, wenn sie keine Arbeitnehm
»Die Kündigung der Zulassung einer Klinik zum sog. Verletzungsartenverfahren nach § 6 der Bestimmungen des Reichsversicherungsamtes vom 19. 6. 1936 wegen der zu geringen Zahl der Behandlungsfälle ist rechtmäßig.«
»Verhältnisse außerhalb des Willens des Antragstellers i.S. des § 1546 RVO werden nicht durch Rechtsunkenntnis begründet.«
Unterbricht der Versicherte die Heimfahrt von der Arbeitsstelle, um einzukaufen, und verunglückt er noch im Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, oder nach der Rückkehr in den öffentlichen Verkehrsraum, genießt er Versicherungsschutz in der gesetzlichen
»1. Die Unwirksamkeit einer Änderung des Bewertungsmaßstabes kann nicht durch eine Klage des Zahnarztes gegen den erweiterten Bewertungsausschuß geltend gemacht werden. 2. Der Beschluß des erweiterten Bewertungsausschusses über eine Änderung des einheitli
»1. Auch nach der Änderung des § 51 Abs. 2 SGG durch das Gesundheits-Reformgesetz sind Streitigkeiten zwischen Krankenkassen, Zahnärzten und Zahntechnikern Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts geblieben. 2. Durch Vereinbarungen zwischen Krankenkasse
»Der Anspruch auf Berufsschadensausgleich als Indiz für einen Anspruch auf Witwenbeihilfe bei erheblicher Minderung der Hinterbliebenenversorgung durch eine schädigungsbedingte Erwerbsbeeinträchtigung des Ehemannes war auch dann als leicht erkennbar rücks
»Eine Trainingsfahrt, die von einem Sportverein für seine Mitglieder organisiert wird, ist für einen während seines Sonderurlaubs teilnehmenden Soldaten einer Bundeswehrsportkompanie nicht seinem Wehrdienst zuzurechnen.«
»1. Einer Kriegswaise, die ihr Berufsziel freiwillig geändert hat, steht Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus für eine Anschluß- oder Zweitausbildung in der Regel dann nicht zu, wenn bereits bei Beginn dieser Ausbildung feststeht, daß sie nicht vor
Wertende Feststellungen zum Grad der Beschädigung, die von Medizinern eines anderen Rechtskreises vorgenommen werden, machen auf Grund unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe als Grundlage einer Aktenbegutachtung nach deutschem Recht besonders sorgfältige un
»Ein von der Bundeswehrverwaltung für Soldaten auf Zeit und für Wehrpflichtige in einer Bundeswehrfachschule organisierter, inhaltlich jedoch von einem Privatunternehmen gestalteter Informationsabend, an dem die Soldaten sich auch beraten und auf ihre Eig
»Wenn Schwerbeschädigte mit 60 Jahren vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, so ist nicht glaubhaft i.S. von § 8 Berufsschadensausgleichsverordnung, daß sie ohne die Schädigungsfolgen noch erwerbstätig wären, wenn sie zugleich schädigungsunabhängig s
»Die Beihilfe für fremde Führung steht Blinden neben der Heimpflege zu.«
»Ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer mit der Berechtigung zur Weiterentrichtung von Beiträgen können dieses Gestaltungsrecht schon vor Ablauf von zwei Jahren seit dem Ende der Beitragspflicht durch formfreie, empfangsbedürftige und unwiderrufliche E
»Ein erfolgreicher Widerspruch i.S. von § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X liegt nicht vor, wenn die »abhelfende« Entscheidung des Rechtsträgers nicht dem Widerspruch, sondern einem anderen Umstand zuzurechnen ist.«
»Kalendermonate, die mit Beitragszeit und Ausfallzeit doppelt belegt sind, müssen bei der Berechnung des Vomhundertsatzes mit dem Wert und der Qualifikation der in diesem Monat höherwertigen Zeit in die Bewertung der jeweils nachfolgenden Versicherungszei
»1. Im Rahmen des § 1265 Abs. 1 S. 2 RVO muß sich die frühere Ehefrau des Versicherten an dem Ausspruch des von ihr nach § 48 EheG 1946 erwirkten Scheidungsurteils und seinen unterhaltsrechtlichen Folgen nach § 61 Abs. 2 EheG 1946 auch dann festhalten las
»Es genügt nicht den Anforderungen des Vorruhestandsgesetzes, wenn eine bereits beschäftigte Teilzeitkraft durch innerbetriebliche Umsetzung den Vollzeitarbeitsplatz des in den Vorruhestand getretenen Arbeitnehmers übernimmt und auf dem freigewordenen Arb
»1. Die Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 4 Altersteilzeitgesetz ist zulässig. 2. Den Anforderungen des Altersteilzeitgesetzes für Leistungspflicht
»Für den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von zu Unrecht gemäß § 128a AFG erstattetem Arbeitslosengeld werden weder Verzugs- noch Prozeßzinsen (§§ 288, 291 BGB) fällig.«
»Arbeitnehmer, denen wegen ihres Verhaltens zu Recht außerordentlich gekündigt worden ist, werden auch von dem für den Verleiher von Arbeitskräften bestehenden Verbot erfaßt, einen Leiharbeitnehmer innerhalb von drei Monaten wiedereinzustellen, nachdem de
»Bei nur vorübergehender Duldung und nicht rechtlich beständiger Gestaltung des ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus haben Ausländer, die ihr Kind im Inland erziehen, keinen Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten (Anschluß an und Fortführung
»Wenn sich ein Asylbewerber im Geltungsbereich des SGB 6 befindet und asylberechtigt ist, hat er hier seinen berechtigten gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 56 Abs. 3 S. 1 SGB 6 nicht erst von der nachträglichen verwaltungsmäßigen Feststellung des Asylrec
»Der bisherige Beruf kann durch freiwillige Beiträge, die seit dem 1. 1. 1984 entrichtet worden sind, in seiner Qualität selbst dann nicht verändert werden, wenn auch vor dem 1. 1. 1984 nur freiwillige Beiträge entrichtet worden waren (Abgrenzung zu BSG v
»Die Gewährung vorgezogenen Altersruhegeldes gemäß § 1248 Abs. 2 RVO ausschließlich bei im Inland vorangegangener Arbeitslosigkeit verstößt nicht gegen das Recht der EWG. Die Gründe des EuGH für eine entsprechende Auslegung des Art. 45 der EWGV 1408/71 im
»Die zwischen Verleihunternehmer und Leiharbeitnehmer getroffene Vereinbarung einer Beschäftigung auf Abruf bei gleichzeitiger Festlegung einer Jahresarbeitszeit, hier: 50 Tage, ist unzulässig (Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).«
»1. Das Betretungs- und Prüfungsrecht nach Art 1 § 7 Abs 3 AÜG (sogenanntes Nachschaurecht) setzt nicht voraus, daß die Erlaubnisbehörde zunächst ein entsprechendes Auskunftverlangen nach Abs 2 der Vorschrift an den Verleiher gerichtet hat. 2. Ein 'begrün
»Beim Kauf eines Buches als Folgeband für ein bereits besuchtes Unterrichtsfach nach dem Wechsel von der Hauptschule zur berufsbildenden Schule handelt es sich um eine »Erneuerung des Arbeitsgerätes« i.S. von § 549 RVO (Fortentwicklung von BSG vom 27. 6.
»Für einen freiberuflich tätigen Grafik-Designer, der sich zur Herstellung von Werbemitteln für Unternehmer mit der Gestaltung von Druckerzeugnissen, z. B. von Prospekten, Anzeigen, Firmensignets, Geschäftspapieren, Plakaten, Markenschriftzügen und Verpac
»Es besteht kein Versicherungsschutz während einer Dienstreise nach einer abgrenzbaren eigenwirtschaftlichen Tätigkeit im Hotel auf dem Weg zur Nachtruhe.«
»1. Bei der Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassenzahnarztes bei einzelnen Leistungen aufgrund statistischer Prüfung müssen die Prüforgane Umstände berücksichtigen, die einerseits leicht aufzuklären sind und die anderersei
»1. Bei Streitigkeiten über die Einhaltung der Bestimmungen der Parodontopathie-Richtlinien, die die Wirtschaftlichkeit der Behandlung sichern sollen, ergibt sich die Zuständigkeit des paritätisch besetzten Prüfungsausschusses der KZÄV (Anschluß an BSG vo
»1. Der Geschäftsführer einer KZÄV, der selbst nicht auch Kassenzahnarzt ist, kann nicht zum ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Kassenzahnärzte berufen werden. 2. Die fehlerhafte Berufung eines noch nicht amtsenthobenen ehrenamtlichen Richters muß
Wer mit einer (nichtehelichen) Lebensgefährtin und deren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist nicht Pflegevater im Sinne des Bundeskindergeldgesetzes und hat keinen Anspruch auf Zahlung von Pflegekindergeld.
»Die Antragsfrist von 6 Monaten nach Steuerfestsetzung nach § 11 Abs 7 S 2, 2. Alt BKGG gilt nur für den Berechtigten, bei dem eine Steuerfestsetzung aus steuer- oder kindergeldrechtlicher Sicht entweder objektiv geboten war oder zumindest subjektiv - aus
»1. Bei einer Anhörung zu medizinischen Umständen darf eine dem Betroffenen nach § 24 Abs 1 SGB X gesetzte Äußerungsfrist in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten. Postlaufzeiten sind bei der Fristbestimmung zusätzlich zu berücksichtigen (Anschluß an
»1. Wenn die Leistungsgruppen in der Anl. 1 Buchst. C I zu § 22 FRG auf Vergütungsmerkmale (z.B. Arbeiten im Gedinge) abstellen, ist maßgebend, ob der Versicherte entsprechend tariflich entlohnt worden wäre, hätte er seine Tätigkeit im Vertreibungsgebiet
»Die Fortführung von Haftpflichtversicherungsverträgen darf einem Träger der Arbeiterrentenversicherung durch die Aufsichtsbehörde nicht mit der Begründung untersagt werden, daß derartige Verträge gegen den Selbstdeckungsgrundsatz verstoßen.«
»1. Der Gesetzgeber hat die in §§ 53 ff SGB V vorgesehenen Leistungen bewußt auf Schwerpflegebedürftige in häuslicher Pflege beschränkt, sodaß die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, Versicherten, die in einem Pflegeheim untergebracht sind
»Für eine im Inland beschäftigte Türkin besteht auch dann Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung, wenn sie ihren Wohnort in der Schweiz hat.«
»Solange der Versicherte infolge Geschäftsunfähigkeit an der rechtzeitigen Entrichtung der Beiträge gehindert und ohne gesetzlichen Vertreter war, konnte die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 314 Satz 1 RVO nicht er
»Die Rentenversicherungspflicht von Handwerkern nach dem Handwerkerversicherungsgesetz endet erst, wenn Pflichtbeiträge für 216 Kalendermonate vorhanden waren. Dabei blieben Zeiten, für die Beiträge wegen Verjährung nicht entrichtet wurden, unberücksichti
»Beim Wegfall einer der Voraussetzungen für die Berufung eines ehrenamtlichen Richters hat die zu treffende Entscheidung über seine Amtsenthebung kostitutive Bedeutung (Aufgabe von BSG vom 23.3.1965 - 11 RA 64/64 = BSGE 23, 26,28f = SozR Nr 2 zu § 16 SGG)
»Beim Streit darüber, ob der lohnzahlende Verleiher nach früherem Recht bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung alleiniger Arbeitgeber war, muß dieser in einem Rechtsstreit zwischen dem Entleiher und der Einzugsstelle um die Beitragsforderung notwendig be
»Bei ambulanter Durchführung von Anästhesien in der Praxis eines niedergelassenen Arztes darf allein der Gebietsarzt für Anästhesiologie einen Zuschlag nach Nrn. 90 oder 91 BMÄ berechnen.«
»Voraussetzungen für die Führung einer Gemeinschaftspraxis ist die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch Kassenärzte und die Genehmigung durch den Zulassungsausschuß. Mit dem Wegfall auch nur einer der Voraussetzungen wird der besonderen Ausü
»Die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen durch nicht an der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte eines öffentlich geförderten Krankenhauses ist nach den für Kassen-/Vertragsärzte ge
»Soweit die Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der Ausbildung die Förderung von erwachsenen Auszubildenden davon abhängig macht, daß sie einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf erlerne
»Die Förderung einer Bildungsmaßnahme ist nicht nach § 42 Abs 2 S 3 Nr 1 AFG ausgeschlossen, wenn sie die dreimonatige Höchstdauer überschreitet, weil sich die externe Prüfung länger als zwei Wochen hinzieht.«
»Der Behinderte hat keinen Anspruch auf Umschulung zu einem Beruf, in dem er nur in einem Teil des Berufsfeldes einsatzfähig ist, wenn eine solche Einschränkung für andere Berufe nicht besteht.«
»Wenn ein Behinderter die Nachteile seiner Behinderung nach dauerhafter beruflicher Eingliederung überwunden hat, stehen ihm für einen beruflichen Aufstieg nur die Fördermittel wie den nicht Behinderten zu, sofern nicht der Aufstieg behindertenbedingt ers
»Bei der Prüfung des Bedarfs für die Kraftfahrzeughilfe bleiben private Belange außer Betracht.«
»Bei Behinderten mit Merkzeichen »G« verlangt § 3 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung keine Prüfung, ob sie auch ohne die Behinderung auf ein Kfz angewiesen sind. Ein Ausschluß dieses Personenkreises von der Kfz-Hilfe erfolgt erst dann, wenn im Ein
»1. Erziehungsgeld kann einem anerkannten Asylbewerber seit dem 1.7.1989 rückwirkend auch nicht als Ermessensleistung gewährt werden, wenn er im fraglichen Leistungszeitraum noch nicht im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis war (Fortführung von
»1. Eine die Anspruchsberechtigung auf alle Pflegeeltern ausdehnende erweiternde Auslegung der Merkmale 'Personensorge' in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG bzw. 'Annahme als Kind' in § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG kommt nicht in Betracht. Diese Auslegung verstößt nicht g
»Es liegt ein Verstoß gegen § 240 SGB 5 vor, wenn die Satzungsregelung einer Krankenkasse für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Selbständigen unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen eine über den Mindesteinnahmen nach § 240 Abs. 4 SGB 5
»1. Einkommensabhängige Versorgungsleistungen werden auch durch Renten gemindert, die auf Kindererziehungszeiten nach § 1251a RVO beruhen.«
»Die Anzahl der durch Kurzarbeitergeld zu entschädigenden Ausfallstunden wird nach § 65 Abs. 2a AFG auch durch eine vergütete Mehrarbeitsstunde verkürzt, die im Kurzarbeitergeld Gewährungszeitraum anläßlich der Zeitumstellung von der Sommer- auf die Winte
»Die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wird nicht durch eine Sperrminorität des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeschlossen, die sich auf die Festlegung der Unternehmenspolitik, die Änderung des Gesellschaftsvertrages u
»1. Der Verzicht des Arbeitgebers auf die Beschränkung der beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer genügt für den Wegfall der Erstattungspflicht aus § 128 a AFG; das Verbot entsprechender selbständiger Tätigkeit kann bestehenbleiben. 2. Die Erstattung umfa
»Die Anerkennung einer Selbsttötung als Schädigungsfolge ist nicht schon dann abzulehnen, wenn nicht jegliche Zweifel an der versorgungsrechtlich geschützten psychischen Beschädigung beseitigt sind. Äußere Umstände und Vorgänge, mit deren Hilfe rechtlich
»Auch dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag trotz Aufforderung nicht ergänzt, hat die Versorgungsverwaltung ein Verfahren fortzusetzen und abzuschließen. Ein Nichtbetreiben des von der Offizialmaxime beherrschten Verfahrens i.S. der Verjährungsvorsch
»1. Bei Ausübung einer Beschäftigung nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluß während eines Erweiterungsstudiums ist Versicherungsfreiheit als Werkstudent nicht allgemein ausgeschlossen (Fortführung von BSG vom 31. 10. 1967 - 3 RK 77/64 = BSGE 27,
»Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen Verwandten geprägt ist; hier bei der Frage der Beitragspflicht wegen n
»1. Die besondere Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter kann auch durch den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgelöst werden, da er der Ausbildung
»Die Tätigkeit eines Gewerkschaftsmitglieds, das auf der Grundlage der Mitgliedschaft zur Gewerkschaft Aufgaben erfüllt, die ihm als ehrenamtlicher Funktionär der Gewerkschaft obliegen, wird nicht von dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfaßt.
»Für einen Studenten, der von der Hochschule für ein Semester Hausverbot erhalten hat und beurlaubt worden ist und der während dieses Semesters mehr als vier Monate vollschichtig beschäftigt gewesen ist, besteht keine Versicherungsfreiheit als Werkstudent
»Personen, die beim Wegschieben eines auf dem Standstreifen kurz vor der Autobahnausfahrt liegengebliebenen Pkw von der Autobahn Hilfe leisten, unterliegen dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.«
»Wer als Teilnehmer eines studienvorbereitenden Sprachkurses an einer Universität eingeschrieben ist, gehört nicht zum Personenkreis der krankenversicherungspflichtigen Studenten.«
»Wer als Studienkollegiat an einer Universität ein Eignungsverfahren für den Hochschulzugang durchläuft, gehört trotz Einschreibung nicht zum Personenkreis der krankenversicherungspflichtigen Studenten.«
»1. Die Begrenzung der Krankenversicherung der Studenten auf eine Fachstudienzeit von 14 Semestern und das Alter von 30 Jahren durch das Gesundheits-Reformgesetz vom 20.12.1988 ist nicht nur auf die Abwehr einer mißbräuchlichen Begründung der Versicherung
»Ein Überschreiten der Altersgrenze wird in der Krankenversicherung der Studenten nicht durch die einmalige Nichtzulassung zum Studium, der eine zweijährige Berufsausbildung und eine weitere fünfjährige Berufsausübung folgen, gerechtfertigt.«
»1. Für einen Schwerbehinderten, den ein Träger der Sozialhilfe durch Gewährung von Eingliederungsbeihilfe nach § 27 Abs 1 Nr 6, § 39 Abs 1, §§ 40, 43 Abs 1, 2 BSHG beruflich rehabilitiert, besteht bei nachfolgender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbe
»Nur natürliche Personen (Einzelunternehmer) sind Arbeitgeber iS des § 9 Abs 3 SchwbG, nicht jedoch Organe juristischer Personen oder gesetzliche Vertreter von Personengesellschaften.«
»Die Begrenzung der Krankenversicherung der Studenten nach dem Alter von 30 Jahren verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.«
»Die Überschreitung der Altersgrenze von 30 Jahren ist in der Krankenversicherung der Studenten auch bei Absolventen des Zweiten Bildungswegs in der Regel nicht gerechtfertigt, wenn der Zweite Bildungsweg so spät beschritten worden ist, daß das anschließe
»1. § 2 Abs. 2 S. 3 BErzGG a.F. enthält eine gegenständlich begrenzte Fiktion der objektiven und subjektiven Verfügbarkeit, so daß sich insoweit die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für die Dauer des Bezuges von Erziehung
»Der Student, der vor Vollendung des 30. Lebensjahres ein Studium abgeschlossen hat (hier als Diplom-Biologe) und anschließend mehrere Jahre arbeitslos oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erwerbstätig gewesen ist, wird nicht mehr versicherungspflich
Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfassungsmäßigkeit von § 111 Abs. 2 AFG
»Die Satzungsbestimmung, die eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen einer Erprobungsregelung generell verpflichtet, auch bei der Behandlung des Versicherten durch Nichtkassenärzte die Kosten zu erstatten, ist nicht genehmigungsfähig.«
»Bei einer an sich ausgeschlossenen Berufung, die mit der Rüge angefochten wird, das SG habe § 103 SGG verletzt und die vom LSG als unzulässig verworfen wurde, kann die Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung der §§ 103, 150 Nr. 2 SGG nur gestützt w
»Nach § 604 RVO abgefundene kleine Dauerrenten werden durch § 1278 RVO nicht über den Zeitraum hinaus erfaßt, welcher dem Faktor entspricht, der dem Abfindungsbetrag zugrunde liegt.«
»Das medizinisch festgestellte Restleistungsvermögen ist bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit nach § 1246 Abs. 2 RVO zu dem berufskundlich ermittelten Anforderungsprofil des Ausgangsberufs/Verweisungsberufs in Beziehung zu setzen.«
»Im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung kann sich ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs (hier: Schweißer) zu einem eigenständigen Berufsbild mit Facharbeiterqualität entwickeln (Fortführung von BSG vom 26.9.1989 - 5 RJ 49/88 =
»1. Bei der Verletzung des § 189 GVG liegt kein absoluter Revisionsgrund vor. 2. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde mit einer Verletzung des § 189 GVG begründet, so ist der Verfahrensmangel nur dann im Sinne von § 160a Abs. 2 S. 3 SGG bezeichnet, wenn dar
»Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der von der Versicherungspflicht befreite freiwillig versicherte Empfänger von Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Erst
»Durch Nr. 10 des Schlußprotokolls zum deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen werden auch für die Verfolgten Rechte begründet, die nur ihre Hachscharah in Deutschland zurückgelegt haben, aber nicht in Deutschland ansässig waren.«
Durch die Änderung des Geburtsdatums eines Ausländers in den Personenstandsunterlagen seines Heimatlandes wird kein Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit dem geänderten Geburtsdatum begründet.
»1. Wenn Rechtsnormen übersehen wurden, ist die Revisionsinstanz nicht an die Feststellungen des Berufungsgerichts zum ausländischen Recht gebunden. 2. Beitragszeiten von Selbständigen und Freiberuflern in der Tschechoslowakei, die vom 1.10.1948 bis 31.12
»1. In der CSSR gehörten selbständige Landwirte bis zum 31.12.1956 keinem Sondersystem für Selbständige an (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.4.1977 - 4 RJ 71/75 = SozR 5050 § 15 Nr. 7). 2. Ausländische Rechtsvorschriften dürfen vom Revisionsge
»1. Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung/Tätigkeit wird nur dann ausgeübt, wenn diese ihrer Art nach von der Versicherungspflicht erfaßt wird und der Beschäftigte/Erwerbstätige weder versicherungsfrei noch von der Versicherungspflicht befreit
»1. Wiedereinsetzung ist für ein in der Rechtsmittelfrist ordnungsgemäß eingereichtes Prozeßkostenhilfegesuch eines i.S. von § 114 S. 1 ZPO »armen« Beteiligten, das abgelehnt wurde, zu gewähren, wenn das Rechtsmittel binnen eines Monats nach Zustellung de
»Die Satzung einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung kann die Kostenerstattung für das Vorverfahren nicht abweichend von § 63 SGB X zu Lasten des Kassenzahnarztes regeln.«
»1. Die Wahlanfechtungsklage ist gegen den betroffenen Versicherungsträger bzw. die betroffene Körperschaft zu richten, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird, wie dies bei der Vorstandswahl der KZBV der Fall ist. 2. Bei der Wahlanfecht
»Beginnt die Arbeitsunfähigkeit für Versicherte vor dem 1. 1. 1984, so ist § 252 Abs. 3 SGB VI ebenso wie § 1259 Abs. 1 RVO noch in einer Fassung anzuwenden, die das Erfordernis bestimmter Lohnersatzleistungen und damit Leistungen des Krankenversicherungs
»Es ist zulässig, die Öffentlichkeit der Vertreterversammlung auf Mitglieder einer KZÄV durch Satzungsrecht zu beschränken.«
»1. Eine dem Versicherten wegen eines zusätzlichen Qualitätsmerkmals der Tätigkeit gewährte betriebliche Zulage ist bei der Zuordnung des bisherigen Berufs zu einem »Leitberuf« des für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit i.S. des § 1246 Abs. 2 S.
»Die Vereinbarung eines ermächtigten Krankenhausarztes mit dem Krankenhausträger über die Abdingung der diesem nach § 120 Abs. 1 S. 3 SGB 5 zustehenden Befugnis zur Einziehung der Vergütung bedarf ungeachtet ihrer Zulässigkeit der für öffentlich-rechtlich
»Die Methode des statistischen Vergleichs kann in geeigneten Fällen auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Abrechnung einzelner Leistungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs herangezogen werden (Anschluß an BSG vom 31. 7. 1991 - 6 RKa
»1. Eine Überschreitung des Vergleichsgruppendurchschnitts, die geringfügig unterhalb der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis liegt, kann als Beweis für eine Unwirtschaftlichkeit ausreichen, wenn sie nicht nur vereinzelt auftritt, sondern sich in da
»Es ist zulässig, die Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge niedergelassener Kassenärzte auf Befreiung vom Notfalldienst dahingehend aufzuteilen, daß über den Antrag die Ärztekammer und über den Widerspruch die Kassenzahnärztliche Vereinigung en
»Dem Erlaß weitergehender Inkompatibilitätsbestimmungen im Wege der autonomen Rechtsetzung steht § 80 Abs. 2 S. 2 SGB V nicht entgegen.«
»1. Auch im Rahmen der Vorschrift des § 141 e Abs. 1 S. 3 AFG, die eine spezialgesetzliche Regelung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellt, gelten die Grundsätze über die Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters. 2. We
»Bei verfassungskonformer Auslegung der Übergangsregelung in § 242 i Abs. 5 AFG ist ein Einarbeitungszuschuß ab 1.4.1989 nicht nach neuem Recht zu kürzen, wenn die Einarbeitung vor dem 1. 1. 1989 begonnen hat und ein Bescheid über höherer Leistungen nach
»1. Bei der Kürzung von Förderungsleistungen, die die Leistungsempfänger zur Umstellung ihrer beruflichen Lebensgestaltung veranlassen sollten und veranlaßt haben, ist die Rückwirkung durch Einbeziehung laufender Leistungsfälle nach rechtsstaatlichen Grun
»1. Wird das Kindergeld i.V.m. einer Bezügemitteilung ausgezahlt, so kann darin der bewilligende Verwaltungsakt liegen; die gilt auch dann, wenn ein Eingabefehler vorliegt. 2. Die Rückforderung einer hierdurch verursachten Überzahlung kann daher nicht auf
»Der nicht begünstigte Elternteil kann die einvernehmliche Bestimmung des Elternteils, dem Kindergeld zu gewähren ist, frei widerrufen.«
»Für die Bestimmung der Gleichwertigkeitsgrenze des § 45 Abs. 2 RKG wird bei dem Entgelt aus der fiktiven knappschaftlichen Tätigkeit nicht auf das gesamte erzielbare Einkommen abgestellt, sondern nur auf solche Gehaltsbestandteile, die dem objektiven wir
»Es besteht kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auf Kindergeld bei unrichtiger Beratung durch das Amt für Ausbildungsförderung.«
»Die durch das Gesundheits-Reformgesetz erfolgte Aufhebung der Versicherungsklasse, die für freiwillige Ersatzkassen-Mitglieder einen Krankengeldanspruch nach einem über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegenden Betrag vorsah, ist nicht verfassungswidrig
»Versicherte, die während einer berufsfördernden Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld erhalten, können nicht von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V befreit werden.«
»Eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung im Ausland ist auch dann vorzunehmen, wenn zwischen dem im Ausland nicht versicherungspflichtig beschäftigten Ehegatten des Erziehenden und dem inländischen Arbeitgeber für die Dauer des von
»Es ist auch nach dem seit 1. 1. 1989 geltenden Recht nicht zulässig, die Beiträge freiwillig Versicherter nach der Zahl der zu unterhaltenden Angehörigen zu differenzieren (Anschluß an BSG vom 28. 3. 1979 - 3 RK 63/77 = BSGE 48, 134 = SozR 5428 § 4 Nr. 6
»1. Bei freiwillig versicherten, in Heimen untergebrachten Sozialhilfeempfängern ist die Beitragsbemessung von der Krankenkasse in der Satzung zu regeln (§ 240 Abs. 1 S 1 SGB V) und dabei die Hilfe zum Lebensunterhalt von der Hilfe in besonderen Lebenslag
Das Konkursvorrecht des § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO erstreckt sich auch auf die Beitragsrückstände aus der freiwilligen Krankenversicherung des Gemeinschuldners (Anschluß an BSG vom 29.4.1971 - 3 RK 55/67 = BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO).
»Die Beitragsfreiheit nach § 383 RVO erstreckt sich bei freiwillig krankenversicherten Sozialhilfeempfängern während des Bezuges von Erziehungsgeld nur auf das Erziehungsgeld und nicht auf die beitragspflichtigen Leistungen der Sozialhilfe.«
»Ein vorher nicht berufstätiges freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hat auch während des Bezugs von Erziehungsgeld den Mindestbeitrag nach § 240 Abs. 4 SGB 5 zu entrichten.«
»1. Während des Bezugs von Erziehungsgeld besteht in der freiwilligen Krankenversicherung Beitragsfreiheit nur, soweit die bisherige Beitragsbemessungsgrundlage durch das Erziehungsgeld beeinflußt oder ersetzt wird. 2. In der Tatsache, daß eine Krankenkas
»1. Der für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren maßgebende Gegenstandswert richtet sich bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Errichtung oder Anschlußerrichtung einer BKK nach dem wirtschaftlichen Interesse der klagenden Ortskranke
»Eine Übernahme eines landwirtschaftlichen Unternehmens iS von § 653 Abs 3 RVO liegt nicht vor, wenn durch den Übergang etwas wirtschaftlich Neues entsteht. Dabei muß der Begriff des wirtschaftlich Neuen dem Maßstab der vernünftigen Verkehrsanschauung ger
»Die Teilnahme eines arbeitslosen Jugendlichen an einer vom Arbeitsamt bewilligten Berufsorientierungsmaßnahme ist nicht als »Aufsuchen« auf Anordnung des Arbeitsamtes iS von § 539 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b RVO anzusehen.«
1. Grundsätzlich trifft das Arbeitsamt die Beweislast dafür, daß der Arbeitslose wegen unberechtigter Arbeitsablehnung eine Sperrzeit verwirkt hat (§ 119 Abs. 1 AFG) auch hinsichtlich der Frage, ob die Ablehnung ohne wichtigen Grund erfolgt ist. 2. Der Ar
»1. Wegen Bezugs von Vorruhestandsgeld ruht der Arbeitslosengeldanspruch nach Maßgabe des § 118b AFG unabhängig vom zeitlichen Geltungsbereich des VRG und unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der Bundesanstalt für Arbeit Zuschüsse nach dem VRG erhält.
Es liegt kein Bezug von Arbeitslosengeld als Voraussetzung für Überbrückungsgeld nach § 55a AFG wegen Aufnahme einer selbständigen Arbeit vor, wenn der Arbeitslosengeld-Anspruch gemäß § 117 Abs. 2 und 3 AFG wegen einer vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung
»Eine formgerechte Einlegung der im Urteil des Sozialgerichts zugelassenen Sprungrevision liegt nicht vor, wenn der Revisionskläger innerhalb der Revisionsfrist lediglich eine unbeglaubigte Fotokopie der Zustimmungserklärung des Rechtsmittelgegners beibri
»Bei der Widerspruchsbehörde kann die Befugnis zur Veränderung des angegriffenen Verwaltungsaktes zuungunsten des Widerspruchsführers bestehen (reformatio in peius), wenn die Voraussetzungen des § 45 SGB X für die Rücknahme des Verwaltungsaktes vorliegen,
»1. Die Zulassungsinstanzen sind berechtigt und verpflichtet, die zeitliche Dauer der Befristung der einem Krankenhausarzt erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung und seiner Beteiligung an der vertragsärztlichen Versorgung
»1. Übergangsrecht kann nach seinem Sinn und Zweck das mit ihm neu eingeführte Recht in seiner Geltung nicht überdauern, sofern es nicht erkennbar eine Dauerregelung treffen will. Es tritt daher auch ohne ausdrückliche Aufhebung mit dem Recht außer Kraft,
»1. Schadensersatzansprüche der Krankenkasse, die aus einer nicht sachgerechten Planung des Zahnersatzes hergeleitet werden, werden durch die Genehmigung des Heil- und Kostenplans ausgeschlossen. 2. Der Schaden einer Krankenkasse beim Abbruch einer zahnpr
Anwartschaften, die im Versorgungsausgleich übertragen wurden, können nicht zur Erfüllung des Erfordernisses einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit herangezogen werden. Eine Gleichstellung von durch den Versorgungsausgleich erwo
»1. Eine Anerkennung als Ausfallzeit nach § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. a RVO für eine von 1951 bis 1954 im elterlichen Betrieb zurückgelegte Lehrzeit ist auch dann ausgeschlossen, wenn derartige Beschäftigungsverhältnisse damals in weiten Teilen des B
»Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld rückwirkend weggefallen ist (hier: wegen nachträglicher Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit) werden auch dann nicht auf die Bezugszeit von 78 Wochen angerechnet, wenn dem Versicherten aus dem
»1. Bei dem Begriff »wegen derselben Krankheit« i.S. von § 48 Abs. 2 SGB 5 wird rechtlich grundsätzlich kein Unterschied zwischen der ersten Krankheit und der hinzugetretenen weiteren Krankheit gemacht. Sie bilden eine Einheit, ohne daß es darauf ankommt,
»Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist bei der Befreiung von Zuzahlungen nach § 61 SGB V als Einnahme zum Lebensunterhalt insoweit nicht zu berücksichtigen, als sie der bei gleicher MdE zu gewährenden Beschädigtengrundrente nach
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn der Kläger infolge eines Terminversehens nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen kann (Art 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG). Er ist darüber hinaus iS des § 202 iVm § 551 Nr. 5 ZPO nicht nach Vorschrift
»Sportorganisationen, die die Versehrtenleibesübungen sicherstellen, kann auch die Festsetzung und Zahlung von Reisekosten durch die Verwaltung übertragen werden (Weiterentwicklung von BSG vom 1. 12. 1978 - 10 RV 39/71 = BSGE 47, 214, 218 f = SozR 3100 §
»Wenn der Bezieher von Berufsschadensausgleich das Kapital aus einer durch das Vermögensbildungsgesetz geförderten Lebensversicherung erhält, so erfolgt keine Kürzung des Berufsschadensausgleichs um eine fiktive Rente oder um fiktive Zinsen.«
»Die §§ 45 Abs. 3 S. 3, 48 Abs. 4 S. 1 SGB X schließen zehn Jahre nach einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zuungunsten des Betroffenen nur die rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsakts aus, nicht auch die Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft.
Der Witwe des an Schädigungsfolgen verstorbenen Beschädigten, die sich zum zweitenmal wiederverheiratet hat, steht auch dann, wenn sie vor der zweiten Wiederverheiratung keine wiederaufgelebte Witwenrente bezogen hat, kein Anspruch auf wiederaufgelebte Wi
»Wenn in der Person des Gutachters ein Ablehnungsgrund vorliegt, den ein Beteiligter bei Kenntnis mit Sicherheit geltend gemacht hätte, so ist das Gutachten als Beweismittel ungeeignet. Das Gericht überschreitet den gesetzliche Rahmen freier Beweiswürdigu
»Die erhöhte Pflegezulage erfaßt nur Kosten, die für Pflegeleistungen Dritter an der Person des Beschädigten entstehen, so daß notwendig mit der Beschäftigung einer Pflegekraft entstehende weitere Kosten aus der Grundrente und der Schwerstbeschädigtenzula
»Die Anerkennung als Asylberechtigter begründet keinen rückwirkenden Anspruch auf Kindergeld über die 4-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X hinaus. Dies gilt unabhängig davon, ob während des Asylverfahrens Kindergeldanträge mangels gewöhnlichen Aufenthalts
»Ein nach Deutschland entsandter Beamter eines anderen EG-Mitgliedstaates hat keinen Anspruch auf Kindergeld.«
Auch im Kindergeldrecht schließt der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG die Aufrechnung aus.
1. Die Kosten des Konkursantragsverfahrens können vom Arbeitnehmer nicht aus der Konkursausfallversicherung beansprucht werden (Fortentwicklung von BSG vom 28.2.1985 - 10 RAr 19/83 = SozR 4100 § 141b Nr. 35). 2. Der Aufwendungsanspruch aus Geschäftsführun
Voraussetzung für den Kindergeldanspruch einer versicherungspflichtig tätigen Angehörigen eines Soldaten der NATO-Streitkräfte ist die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (Ergänzung zu BSG vom 18.7.1989 - 10 RKg 21/88 = SozR 6180