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BSG - Entscheidung vom 31.03.1992

4 RA 3/91

Normen:
AVG § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
RVO § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 252 Abs. 4

Fundstellen:
BSGE 70, 220
SozR 3-2600 § 252 Nr. 1

I. Streitig ist die Vormerkung einer Ausfallzeit (Anrechnungszeit). Die am 12. Februar 1966 geborene Klägerin beantragte im Dezember 1988 im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens die Vormerkung des zwischen Abitur (11. [...]
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