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Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen:    

(WH09/4)

Autor: Brückel

(>Sachrecht /  >EA)    (>§ 200 ff FamFG im Kontext)   (>Früher)

Was sind "Ehewohnungs- und Haushaltssachen"?

-Definition: >Dazu

-Abgrenzung: >vom Gewaltschutz / >vom Zugewinnausgleich

             

Verfahrensart: Sämtliche WH-Fälle sind FG-Verfahren (dazu); ggf. Folgesachen (dazu).

Besonderheiten in WH-Verfahren:

-Örtliche Zuständigkeit

-Antragserfordernis

-Grenzen der Zulässigkeit des Antrags (Menü)

-Aufklärungsauflagen  (>Verspätung)

-Erörterung mit den Eheleuten  (>Taktik)

-Beteiligung

-Einbeziehung des Jugendamts?

-Erledigung des Verfahrens/ Todesfälle  

-Entscheidung:

-Materielle Rechtslage

-Anordnungen, auch zur Durchführung  

-Beginn und Ende der Wirksamkeit

-Anordnungen zu Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit (Wohnung)  

-Vollstreckung:

-Bei Wohnung

-Bei sonstigen Regelungen

-Verfahrenswerte

-Bei Insolvenzeröffnung: Das Hausrats-Verfahren wird grds. nicht unterbrochen, OLG

Naumburg DRsp 2004/2603 = FamRZ 2004,1800.

Ansonsten:

-Grundregeln für alle FG-Verfahren (Menü)

-Eilanträge

-Grenzfälle

-Übersicht: Ablauf eines Verfahrens