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(>Generell in FG-Verfahren / >Amtsermittlung) (>§ 206 FamFG im Kontext) (>Früher) 2.b. Verspätung 1. In Ehewohnungsverfahren: a. Besonderheit: Der Antrag soll Angaben zu Kindern enthalten (§ 203 III FamFG >dazu). Dies ist notfalls vom Gericht durch Auflage sicherzustellen (§ 28 FamFG >dazu), weil ggf. das Jugendamt hinzuzuziehen wäre (dazu). b. Ansonsten: Es bleibt bei den üblichen FG-Regeln (dazu). 2. In Haushaltssachen-Verfahren: a. Auflagen mit Fristsetzung: (Sanktionen: >s.u.) (a) Gesetzeslage: "Das Gericht kann in Haushaltssachen jedem Ehegatten aufgeben, 1. die Haushaltsgegenstände anzugeben, deren Zuteilung er begehrt, 2. eine Aufstellung sämtlicher Haushaltsgegenstände einschließlich deren genauer Bezeichnung vorzulegen oder eine vorgelegte Aufstellung zu ergänzen, 3. sich über bestimmte Umstände zu erklären, eigene Angaben zu ergänzen oder zum Vortrag eines anderen Beteiligten Stellung zu nehmen oder 4. bestimmte Belege vorzulegen, [...]
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