- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Text der Reform zum Sachrecht (ab 1.9.2009)
- Was sind WH-Verfahren?
- Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen
- WH: Örtliche Zuständigkeit
- Antrag in WH-Verfahren
- Aufklärungsauflagen in WH-Verfahren
- Zulässigkeit des WH-Antrags
- Beteiligung in WH-Verfahren
- Jugendamt in WH-Verfahren
- Erörterung in WH-Verfahren
- Erledigung in WH-Verfahren
- WH: Durchführungsanordnungen
- Wirksamwerden von WH-Entscheidungen
- Bedeutung der Reform zum 1.9.2009
- Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung - Mit dinglichen Rechten
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung: Grundsätze
- Folgen einer Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen anlässlich der Scheidung
- Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen im Alleineigentum bei Scheidung?
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung: Bei Miteigentum
- Folgen einer Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen bei Trennung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Rechte Dritter
- Haushaltsgegenstände im Alleineigentum bei Trennung
- Haushaltsgegenstände im Miteigentum bei Trennung: Zuweisung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Ausgleichsansprüche
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Dingliche Rechte
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Kindern
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Gewalt und Drohung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Grundsätze
- Schutzanordnungen bei Überlassung der Ehewohnung
(>Bedeutung) Text des Regierungsentwurfs eines "Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts" (BT-Drs.16/10798; vgl. Roth FamRZ 2008,1388, Götz/ Brudermüller NJW 2008,3025, Götz/ Brudermüller FPR 2009,42) in der vom Bundestag am 14.5.2009 einstimmig beschlossenen Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drs.16/13027), die unverändert am 6.7.2009 als Änderungsgesetz erlassen wurde (BGBl. 2009 I 1696): Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zum Buch 4 Abschnitt 1 Titel 7 Untertitel 1 folgende Angabe eingefügt: "Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung". 2. In § 1318 Abs. 4 werden die Wörter "Die Vorschriften der Hausratsverordnung" durch die [...]
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