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Überlassung der Ehewohnung bei Trennung:  

(WH09/30)

Autor: Brückel

(>Anlässlich der Scheidung /  >Haushaltsgegenstände /  >Verfahrensfragen)    (>Früher)

(Bei Lebenspartnern analog, § 14 LPartG >Text)

Geht es um die "Ehewohnung"?

-Begriff

-Bei Lebenspartnerschaft (dazu): Statt Ehewohnung heißt es "gemeinsame Wohnung".

-Sind mehrere Ehewohnungen möglich?

-Kommt es auf Eigentum o.ä. an?

Kann sie im WH-Verfahren vorläufig zugesprochen werden?

-Zeitliche Grenzen/ Verwirkung

-Bereits (konkludent) geeinigt?

-Wenn die Zustimmung des Vermieters fehlt

Wäre der Antrag begründet 1361b BGB >Text)?

-Besonderheiten bei dinglicher Berechtigung

-Besonderheiten bei Kindern

-Besonderheiten bei Gewalt oder Drohung

-Im Übrigen (Grundsätze)  

-Aufteilung der Wohnung?

Welche Folgen kommen in Betracht?  (>Grds. wie bis 2009)

-Schutz-/Unterlassungsanordnungen

-Ausgleichsansprüche (Menü)

-Sonstige Ansprüche und Gegenrechte (Menü)    

-Rechte Dritter bleiben unberührt, ebenso Mietverträge (nur "Nutzung"), OLG München

DRsp 1996/23109 = FamRZ 1996,302, OLG Hamm DRsp 2007/22588, OLG Hamm DRsp 2001/3615 = FamRZ 2000,1102. Die Nutzungsüberlassung gibt als solche gegenüber Erwerbern der Immobilie kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB (Text), OLG Celle DRsp 2011/8303 = NJW 2011,2062 = FamRZ 2012,32.

-Kein Eigentumsübergang: >Dazu

-Herausgabeverlangen aus Eigentum? Wegen des Vorrangs von § 1361b BGB ist während

des Getrenntlebens keine Herausgabe der Ehewohnung gemäß § 985 BGB zulässig, OLG Hamburg DRsp 2018/12497 = FamRZ 2017,1829 (str.).

-Teilungsversteigerung (ZVG >dazu)? Während der Trennungszeit nicht zulässig, OLG

Hamburg DRsp 2018/12497 = FamRZ 2017,1829; krit. Kogel FamRZ 2017,1830, Kogel NZFam 2018,790. § 1353 BGB (Text) schließt eine Versteigerung vor Scheidung nicht generell aus, aber die schutzwürdigen Interessen sind abzuwägen, OLG Thüringen DRsp 2018/16716 = FamRZ 2019,515.