Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Für die Eigenschaft als "Ehewohnung"? Hier kommt es nur auf die tatsächliche (bzw. beabsichtigte) gemeinsame Nutzung durch die Eheleute an (dazu); auch eine "Bindung" der Wohnung an Vereinsmitglieder steht einer "Ehewohnung" nicht entgegen, Brudermüller FamRZ 1999,130. Ob die Ehewohnung beiden Ehegatten gehört oder nur einem von ihnen allein oder gemeinsam mit einem Dritten, ist für die Anwendbarkeit von § 1361b BGB unerheblich, BGH DRsp 2016/18292 = FamRZ 2017,22 = NJW 2017,260 [12]. § 1568a BGB (dazu) ist auch dann anzuwenden, wenn das Nutzungsrecht durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag begründet wurde, OLG Stuttgart DRsp 1994/13440 LS = FamRZ 1990,1354. 2. Für die Nutzung? Aus § 1353 I BGB (Text) folgt ein Recht der Ehegatten auf Mitbenutzung von Wohnung und Hausrat unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, OLG Bremen DRsp 2021/89 = FamRZ 2021,665. Daraus ergibt sich ein Recht auf gemeinsame Entscheidung über die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen