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Ehewohnungssachen

(WH/6)
Autor: Brückel

Nur für Altverfahren (dazu)    (>Neues Recht)

(>Hausrat)

Geht es um die "Ehewohnung"?

-Begriff

-Bei Lebenspartnerschaft (dazu): Statt Ehewohnung heißt es "gemeinsame Wohnung".

-Sind mehrere Ehewohnungen möglich?

-Kommt es auf Eigentum o.ä. an?

Kann sie familiengerichtlich verteilt werden?

-Zeitliche Grenzen/ Verwirkung

-Bereits (konkludent) geeinigt?

-Wenn nur die Zustimmung des Vermieters fehlt

Wie ist zu verteilen?

-Generelle Regeln (für Wohnung und Hausrat)  

-Spezielle Regeln für die Wohnung

-Besonderheiten vor Scheidung

-Aufteilung?

-Wiedereinweisung in die Wohnung

Welche Folgen kommen in Betracht?

-Eigentumsübergang?

-Ausgleichsansprüche?

-Folgen auch für Rechte Dritter?

Sachenrechtliche Aspekte:

Bei Miteigentum kann die Aufhebung verlangt werden (§ 749 BGB >Text) mit der Folge von §§ 180 ff ZVG.