Ehewohnungssachen
(WH/6)
Autor: Brückel
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht)
(>Hausrat)
Geht es um die "Ehewohnung"?
-Bei Lebenspartnerschaft (dazu): Statt Ehewohnung heißt es "gemeinsame Wohnung".
-Sind mehrere Ehewohnungen möglich?
-Kommt es auf Eigentum o.ä. an?
Kann sie familiengerichtlich verteilt werden?
-Zeitliche Grenzen/ Verwirkung
-Bereits (konkludent) geeinigt?
-Wenn nur die Zustimmung des Vermieters fehlt
Wie ist zu verteilen?
-Generelle Regeln (für Wohnung und Hausrat)
-Spezielle Regeln für die Wohnung
-Wiedereinweisung in die Wohnung
Welche Folgen kommen in Betracht?
-Folgen auch für Rechte Dritter?
Sachenrechtliche Aspekte:
Bei Miteigentum kann die Aufhebung verlangt werden (§ 749 BGB >Text) mit der Folge von §§ 180 ff ZVG.
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