- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Text der Reform zum Sachrecht (ab 1.9.2009)
- Was sind WH-Verfahren?
- Wohnungs und Haushaltssachen: Verfahrensfragen
- WH: Örtliche Zuständigkeit
- Antrag in WH-Verfahren
- Aufklärungsauflagen in WH-Verfahren
- Zulässigkeit des WH-Antrags
- Beteiligung in WH-Verfahren
- Jugendamt in WH-Verfahren
- Erörterung in WH-Verfahren
- Erledigung in WH-Verfahren
- WH: Durchführungsanordnungen
- Wirksamwerden von WH-Entscheidungen
- Bedeutung der Reform zum 1.9.2009
- Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung - Mit dinglichen Rechten
- Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung: Grundsätze
- Folgen einer Überlassung der Ehewohnung bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen anlässlich der Scheidung
- Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen im Alleineigentum bei Scheidung?
- Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung: Bei Miteigentum
- Folgen einer Zuweisung von Haushaltsgegenständen bei Scheidung
- Überlassung von Haushaltsgegenständen bei Trennung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Rechte Dritter
- Haushaltsgegenstände im Alleineigentum bei Trennung
- Haushaltsgegenstände im Miteigentum bei Trennung: Zuweisung
- Haushaltsgegenstände bei Trennung: Ausgleichsansprüche
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Dingliche Rechte
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Kindern
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Bei Gewalt und Drohung
- Überlassung der Ehewohnung bei Trennung: Grundsätze
- Schutzanordnungen bei Überlassung der Ehewohnung
(>Haushaltsgegenstände / >Eigentumsverhältnisse / >Bei Miteigentum) (>Nutzungsüberlassung bei Trennung) (>Früher) 1. Bei Alleineigentum eines Ehegatten: (>Bei Miteigentum) a. Gesetzeslage: Der frühere § 9 HausrVO (dazu) wurde aufgehoben. Eine neue Ersatzvorschrift wurde nicht vorgesehen. b. Bedeutung: (a) Zuweisung? Alleineigentum ist bei Scheidung ausnahmslos nicht im WH-Verfahren verteilbar (dazu). Eingriffe in das Alleineigentum eines Ehegatten bei der Aufteilung anlässlich der Scheidung sind nicht mehr möglich, Ebert NZFam 2016,1047. Auch für den Fall eines dringenden Bedarfs des anderen Ehegatten sind keine Ausnahmen mehr vorgesehen, BT-Drs.16/10798 S.23. Gegenstände im Alleineigentum sind ohne Ausnahme in das Endvermögen aufzunehmen und güterrechtlich auszugleichen (dazu), BT-Drs.16/10798 S.23. (b) Herausgabe: Wenn sich das Alleineigentum im Besitz des nichtberechtigten Ehegatten befindet, kann Herausgabe verlangt werden. Anlässlich der Trennung [...]
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