VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
Gesetzeslage: ".. erhält .. PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint" (§ 114 ZPO >Text).
Was ist generell zu beachten?
-Beurteilungszeitpunkt (>Bewilligungsreife/ Bei Vergleich)
-Bei wahrheitswidrigen Angaben
-Vertrauensschutz für den Antragsteller?
Fallgruppen:
-Ist das Vorgehen sinnvoll?/ Einfacheres Verfahren möglich (gewesen)? (Menü)
-Bei Untätigkeit der Partei (>Bei späterem eigenen PKH-Antrag)
-Zu Erfolgsaussichten generell:
-Bei Unschlüssigkeit/ Unzulässigkeit/ Unerheblichkeit/ Einreden
-Bei Amtsermittlungsverfahren (FG-Verfahren)
-Scheidung / Aufhebung von Ehe/Lebenspartnerschaft / Scheinehe
-Nach Entziehung/ Verweigerung früherer PKH
-Bei freiwilliger (Teil-)Zahlung
-PKH nur für Vergleich? Grds. ausgeschlossen, OLG Düsseldorf DRsp 2022/15549.