- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
2. Vorweggenommene Würdigung? (>Bei schwierigen Rechtsfragen) 1. Wenn Begehren bzw. Verteidigung (primär) erfolglos sein werden: a. Bei mangelnder Zulässigkeit: (a) Grundsätze: Auch das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen gehört zur Erfolgsaussicht; dass die Klage ggf. nicht zugestellt werden kann, steht der Bewilligung jedoch nicht entgegen (da dann die PKH gegenstandslos bleibt), OLG Karlsruhe DRsp 1999/1296 = FamRZ 1998,486. Wenn feststeht, dass Zweifel an der Prozessfähigkeit (dazu) nicht ausgeräumt werden können, ist PKH zu verweigern, OLG Hamm FamRZ 2012,1318 LS. Wenn das angerufene Gericht nicht zuständig ist, ist VKH abzulehnen, BGH DRsp 2010/14007. (b) Nach VKH-Verweigerung wegen Unzuständigkeit: >Dazu. (c) Nach anderweitiger Titulierung: >Dazu. b. Bei mangelnder Aussicht in der Sache: Ist dennoch VKH zu bewilligen? (a) Dem Antragsteller/Kläger? (aa) Bei Unschlüssigkeit (dazu): Nein, aber die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden, OLG Köln [...]
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