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(>Entziehung der Bewilligung bei unvernünftigen Beweisantritten? / >Bei Unschlüssigkeit) 1. Grundsätze: a. Fehlt dann die Erfolgsaussicht? Für den Erfolg muss hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, OLG Karlsruhe DRsp 2000/6677. Eine Beweisführung muss möglich erscheinen, LSG Bayern DRsp 2023/5648. Eine Beweisantizipation ist in eng begrenztem Rahmen zulässig; dies ist kein Verfassungsverstoß, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit negativ ausgehen würde, BVerfG DRsp 2002/14680 = NJW 1997,2745, BVerfG DRsp 2002/3846, BVerfG DRsp 2004/11806 = NJW 2003,2976, BVerfG DRsp 2020/5621. Wenn das Gericht die Beweiserhebung anordnet, muss es auch PKH bewilligen, OLG Naumburg DRsp 2007/2139 = FamRZ 2007,910; a.A.: das ist nicht zwingend, BVerfG NJW 2013,2013. Nur ausnahmsweise dürfen schon zur Klärung der Erfolgsaussicht Beweise erhoben werden, BVerfG DRsp 2012/14323. b. Scheitert VKH dann an [...]
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