- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
(>Entziehung der Bewilligung bei unvernünftigen Beweisantritten? / >Bei Unschlüssigkeit) 1. Grundsätze: a. Fehlt dann die Erfolgsaussicht? Für den Erfolg muss hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, OLG Karlsruhe DRsp 2000/6677. Eine Beweisführung muss möglich erscheinen, LSG Bayern DRsp 2023/5648. Eine Beweisantizipation ist in eng begrenztem Rahmen zulässig; dies ist kein Verfassungsverstoß, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit negativ ausgehen würde, BVerfG DRsp 2002/14680 = NJW 1997,2745, BVerfG DRsp 2002/3846, BVerfG DRsp 2004/11806 = NJW 2003,2976, BVerfG DRsp 2020/5621. Wenn das Gericht die Beweiserhebung anordnet, muss es auch PKH bewilligen, OLG Naumburg DRsp 2007/2139 = FamRZ 2007,910; a.A.: das ist nicht zwingend, BVerfG NJW 2013,2013. Nur ausnahmsweise dürfen schon zur Klärung der Erfolgsaussicht Beweise erhoben werden, BVerfG DRsp 2012/14323. b. Scheitert VKH dann an [...]
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