- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
str.: a) h.M.: Ein Vorgehen ist grds. mutwillig (dazu), wenn bei gleichwertigen prozessualen Wegen nicht der kostengünstigste beschritten wird, OLG Oldenburg DRsp 1999/4801 = FamRZ 1999,240 (Kindesunterhalt als Folgesache oder Klage?), OLG Thüringen DRsp 2000/4233 = FamRZ 2000,100, OLG Dresden DRsp 2002/6093 = FamRZ 2001,230 (Güterrecht), OLG Karlsruhe DRsp 2003/15029 = FamRZ 2004,550 (Mehrvergleich mit vermeidbaren Kosten). Die Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung gilt als Ausfluss von Treu und Glauben im gesamten Kostenrecht, BGH DRsp 2007/10920 = NJW 2007,2257, OLG Hamm DRsp 2014/4060 = FamRZ 2014,1879. Ein Anwalt ist (gegenüber Mandanten bzw. Staatskasse) gehalten, den kostengünstigen Weg zu wählen und Anträge zu bündeln, statt Verfahren zu vereinzeln, OLG Koblenz DRsp 2014/16320 = FamRZ 2015,433. b) a.A.: Nur die Mutwilligkeit des Klagebegehrens an sich, nicht des Vorgehens ist zu prüfen; die Frage der Vermeidbarkeit von Mehrkosten betrifft nur das [...]
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