- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
(>Ist das konkrete Verhalten im Verfahren sinnvoll?) 1. Ist für das gewählte Vorgehen PKH/VKH zu gewähren? a) Klage (statt Mahnverfahren): Nein, wenn dort nicht mit einem Widerspruch zu rechnen wäre, LG Lüneburg NJW-RR 2002,647. b) Klage (statt Widerklage): Ein gesonderter Prozess ist mutwillig, wenn eine Widerklage möglich wäre (dazu), OLG Koblenz DRsp 2005/13950 (dies gilt auch dann, wenn S separat auf Rückzahlung von Unterhalt klagt, OLG Karlsruhe DRsp 2006/21366). c) Klage nach § 767 ZPO (dazu): Nein, wenn eine Erinnerung nach § 766 ZPO (Text) möglich wäre, OLG Karlsruhe DRsp 1999/9749 = FamRZ 1999,311. d) Reine Auskunftsklage: Ggf. nein, wenn eine Stufenklage (dazu) angezeigt wäre, OLG Düsseldorf FamRZ 1989,204. Zunächst ein isoliertes Auskunftsverfahren anzustrengen und erst später Zahlung zu beantragen, ist mutwillig hinsichtlich der Mehrkosten, OLG Zweibrücken DRsp 2020/16071 = FamRZ 2021,291; aufgehoben: Auskunft und Zahlung hinsichtlich des [...]
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