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(>Folge? / >VKH für einen isolierten Antrag während anhängiger Scheidung?) Oder ist das Unterlassen eines rechtzeitigen (dazu) Folgesachenantrags mutwillig? 1. Mutwillig wegen des Verlusts eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss (dazu)? Wenn vor der Scheidung ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bestanden hätte (dazu): str.: a) Ja: Da die Partei dann durch Zögern die jetzige Bedürftigkeit selbst verursacht hat (dazu), OLG Zweibrücken FamRZ 2000,757, OLG Zweibrücken DRsp 2002/5992 = FamRZ 2002,1200, Viefhues FamRZ 2005,881. b) Ggf. nein: Wenn vernünftige Gründe vorlagen, von einer Klage vor Scheidung abzusehen, OLG Koblenz DRsp 2008/23717 = FamRZ 2004,1880. 2. Mutwillig wegen vermeidbarer Mehrkosten (wegen Verlust des Gebührenrabatts >dazu)? str.: a) Grds. nie: Eine Verfahrensversäumnis führt nicht zum Verlust des materiellen Anspruchs, OLG Naumburg DRsp 1997/2483 LS = FamRZ 1997,617. Eine Schlechterstellung einer mittellosen Partei ist nicht [...]
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