- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
(VKH: Erforderlich? / Hauptmenü ) (>EA / >VKH für EA / >Verfahrenskonkurrenzen) 1. Grundlagen: Beide Verfahren sind seit dem 1.9.2009 eigenständig (dazu), also nebeneinander statthaft. Zwischen EA-Antrag und Hauptsacheantrag besteht grds. ein Wahlrecht (dazu). Zur zweckmäßigen Wahl je nach Gegenstand (trotz an sich bestehenden Rechtsschutzbedürfnisses kann das gewählte Vorgehen im konkreten Fall mutwillig sein) vgl. van Els FamRZ 2010,1756. 2. Mutwillig (dazu)? a. Bei gleichzeitiger Einreichung: str.: a) Ja: Wer neben einem EA-Antrag gleichzeitig noch einen Hauptsacheantrag anhängig macht, ohne abzuwarten, ob die Sache nicht im kostengünstigeren Eilverfahren geklärt werden kann, handelt mutwillig, OLG Zweibrücken DRsp 2009/26086 = NJW 2010,540 = FamRZ 2010,666, van Els FamRZ 2010,2093. Bei Gewaltschutz ist generell nur ein EA-Antrag sachgerecht, da ein Hauptsache-Verfahren zu lang dauern würde, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, OLG Zweibrücken DRsp [...]
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