- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
Kann der Antragsteller auf Grund gerichtlichen Verhaltens auf eine VKH-Bewilligung vertrauen? 1. Grundsätze: str.: a) Grds. ja: Wenn durch Terminierung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, muss auch bei fehlender Erfolgsaussicht PKH bewilligt werden, OLG Karlsruhe DRsp 1999/9748 = FamRZ 1999,994. Wer vom Gericht einen Antrag zugestellt erhält und sich darauf sachgerecht einlässt, hat Anspruch auf PKH, OLG Karlsruhe DRsp 2007/2782 = FamRZ 2007,746. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme darf jedenfalls nicht in die Beurteilung der Erfolgsaussicht (dazu) einbezogen werden, BVerfG DRsp 2005/12815 = FamRZ 2005,1893 /1 = NJW 2005,3489. b) Grds. nein: Dass Beweise erhoben werden müssen, hat noch nicht zwangsläufig eine Bewilligung von PKH zur Folge, OLG Hamburg DRsp 2000/6728 = FamRZ 2000,1587. In der Anordnung bzw. Durchführung einer Beweisaufnahme kann eine Ablehnung des PKH-Antrages liegen, OLG Köln DRsp 2000/8055 = FamRZ 2000,1588. Der Antragsteller kann sich nicht darauf [...]
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