- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
1. Ist dann VKH zu versagen wegen widersprüchlichen Verhaltens? a. Wenn der Beteiligte zuvor einen gleichartigen Antrag zurückgenommen hat: Wenn der Scheidungsantrag trotz fortbestehender Zerrüttung zurückgenommen wurde, ist ein neuer Antrag ohne neue Umstände mutwillig, OLG Karlsruhe DRsp 1999/1299 = FamRZ 1998,485 /2, außer wenn für dieses Vorgehen gute Gründe sprechen - so wenn Ziel ein neuer Stichtag zum Versorgungsausgleich (dazu) bzw. zum Güterrecht (dazu) nach einem 5 Jahre dauernden Erstverfahren ist -, OLG Karlsruhe NJWE-FER 1999,280 /2 = FamRZ 1999,1669. Ein neuer Scheidungsantrag ist mutwillig, wenn der Antragsteller zuvor den Antrag in einem noch anhängigen ruhenden Scheidungsverfahren zurückgenommen hatte, für das bereits Prozesskostenhilfe bewilligt worden war; in diesem Fall kann Prozesskostenhilfe nur noch unter Ausklammerung der in dem früheren Verfahren entstandenen Gebühren bewilligt werden, OLG Hamm FamRZ 1990,1375 /2, OLG Frankfurt DRsp 2023/10501. [...]
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