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(>Bei Rechtsmitteln / >Entscheidungsreife / >Wenn über VKH nicht entschieden wurde) (>VKH-Prüfungsverfahren / >Bei Todesfällen) Zeitpunkt zur Feststellung der Bedürftigkeit: Für die Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse gilt der Zeitpunkt der VKH-Entscheidung, BGH DRsp 2013/13792, OLG Brandenburg FamRZ 2019,1621 /1 LS. Im Verfahren der PKH-Beschwerde nach § 127 ZPO (dazu) ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgeblich, LAG Hamm DRsp 2018/3342, OLG Brandenburg FamRZ 2020,182 LS. 2. Nach Entscheidung in der Hauptsache / 3. VKH/PKH für den Antragsgegner? 1. Sachliche Erfolgsaussicht: Solange nicht über die Hauptsache entschieden ist: Ist erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Entscheidung über den VKH-Antrag des Klägers für die Beurteilung von dessen sachlicher Erfolgsaussicht maßgeblich (Bedürftigkeit: s.o.)? str.: a) Der Entscheidungszeitpunkt ist vor Zustellung der Klage grds. immer maßgeblich: aa) Grundsätze: Die [...]
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