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(>Beim VKH-Antrag des Rechtsmittelgegners / >Anwaltsbeiordnung) 2. Besonderheiten beim VKH-Antrag des Antragsgegners 1. Ist der PKH/VKH-Antrag wegen Verspätung zurückzuweisen? Je nachdem, wann erstmals ein ordnungsgemäßer (dazu) VKH-Antrag vorliegt: a. Ordnungsgemäßer PKH/VKH-Antrag erst nach dem Ende der Instanz: (a) Vorfrage: Ist die Instanz beendet? Beendigung tritt erst bei Einlegung eines Rechtsmittels oder mit formeller Rechtskraft (dazu) der die Instanz abschließenden Entscheidung ein, BGH DRsp 1995/3075 = NJW 1995,1095; a.A.: bei einem Urteil endet die Instanz mit dessen Verkündung, OLG Karlsruhe FamRZ 2004,122, auf die Rechtskraft kommt es nicht an, OLG Frankfurt DRsp 2018/16585 = FamRZ 2019,817. Nach einem Vergleich ist ein PKH-Antrag innerhalb der Widerrufsfrist rechtzeitig, LG Hamburg DRsp 2004/6514 = FamRZ 1999,600. Ein unwiderruflicher Vergleich beendet die Instanz sofort, OLG Koblenz DRsp 2008/22356 = FamRZ 2008,67. Im Fall von § 278 VI ZPO (dazu) endet [...]
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