Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Um für den Einzelfall die Feststellung zu erleichtern, ob der Mandant als Anspruchsberechtigter gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherer in Betracht kommt, wird nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge eine Übersicht über die Tätigkeiten gegeben, für die Versicherungsschutz besteht. Das gilt auch für den Grenzbereich, in dem der Verletzte nicht in einem festen Arbeitsverhältnis steht, sondern nur „wie“ ein Versicherter im Unfallzeitpunkt tätig geworden ist. Soweit für die betreffende Tätigkeitsbezeichnung nichts Gesondertes angegeben ist, kommt Versicherungsschutz in Betracht, ggf. auch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, wie sie in der dazu genannten Bestimmung des SGB VII aufgeführt sind; dort genannte Paragraphen sind also die des SGB VII. Soweit auf den Tätigkeitsbereich auch im voranstehenden Text eingegangen ist, wird der entsprechende Abschnitt zusätzlich genannt. Soweit neben der Tätigkeitsbezeichnung das Wort „nein“ verwendet wird, besteht [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen