- Einleitung
- Prinzip der Haftungsersetzung
- Verkehrsunfall und Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Fahrgemeinschaften
- Dienstreisen
- Werksverkehr
- Unternehmerunfall
- Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen
- Unfälle von Schülern, Vorschülern und Studenten
- Haftungsausschluss zugunsten des Unternehmers
- Haftungsausschluss zugunsten von Arbeitskollegen
- Haftungsausschluss auch bei Eingliederung in fremden Betrieb
- Haftungsausschluss bei Verletzung des Unternehmers
- Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte, Betriebsbesuchern, Lernenden, Kindern, die eine Tageseinrichtung besuchen
- Haftungsausschluss bei Beamten, Richtern und Soldaten
- Eingeschränkter Haftungsausschluss bei Wegeunfällen
- Leistungsausschluss bei absichtlicher Herbeiführung des Unfalls
- Leistungsausschluss wegen Alkoholbeeinflussung und Cannabisgenuss
- Behandlungs- und Operationsduldungspflicht
- Leistungsausschluss wegen Straftaten
- Forderungsübergang und Anrechnung
- Leistungsgrundsätze
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Verletzten- und Übergangsgeld
- Verletztenrente
- Leistungen an Hinterbliebene
- Abfindung von Renten
- Feststellung der Leistungspflicht, Bindungswirkung
- Forderungsübergang, Quotenvorrecht und Regress
- Übersicht über versicherte bzw. nicht versicherte Tätigkeiten
Ist der Versicherte derart betrunken oder berauscht, dass er zu keiner zweckgebundenen Arbeit mehr fähig ist, fehlt es am sachlichen Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung und der grundsätzlich versicherten Tätigkeit, und der Anspruch entfällt (st. Rspr., BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 2 U 19/11 R, NJW 2013, 3676). Der Versicherungsschutz entfällt aber nur dann, wenn die durch Alkoholgenuss eingetretene Beeinträchtigung allein die wesentliche Ursache des Unfalls darstellt (BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 2 U 19/11 R, NJW 2013, 3676). Die danach gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entscheidende Frage, ob Alkoholbeeinflussung die allein wesentliche Unfallursache darstellt, ist nicht aus einem Vergleich zwischen dem Verkehrsverhalten eines nüchternen und dem eines alkoholisierten Kraftfahrers zu ziehen, vielmehr orientiert sie sich danach, ob der Unfall ohne die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht eingetreten wäre. Ein Anspruch kann jedoch dann wieder [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login