- Einleitung
- Prinzip der Haftungsersetzung
- Verkehrsunfall und Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Fahrgemeinschaften
- Dienstreisen
- Werksverkehr
- Unternehmerunfall
- Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen
- Unfälle von Schülern, Vorschülern und Studenten
- Haftungsausschluss zugunsten des Unternehmers
- Haftungsausschluss zugunsten von Arbeitskollegen
- Haftungsausschluss auch bei Eingliederung in fremden Betrieb
- Haftungsausschluss bei Verletzung des Unternehmers
- Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte, Betriebsbesuchern, Lernenden, Kindern, die eine Tageseinrichtung besuchen
- Haftungsausschluss bei Beamten, Richtern und Soldaten
- Eingeschränkter Haftungsausschluss bei Wegeunfällen
- Leistungsausschluss bei absichtlicher Herbeiführung des Unfalls
- Leistungsausschluss wegen Alkoholbeeinflussung und Cannabisgenuss
- Behandlungs- und Operationsduldungspflicht
- Leistungsausschluss wegen Straftaten
- Forderungsübergang und Anrechnung
- Leistungsgrundsätze
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Verletzten- und Übergangsgeld
- Verletztenrente
- Leistungen an Hinterbliebene
- Abfindung von Renten
- Feststellung der Leistungspflicht, Bindungswirkung
- Forderungsübergang, Quotenvorrecht und Regress
- Übersicht über versicherte bzw. nicht versicherte Tätigkeiten
Gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, den Unternehmer vor der direkten Inanspruchnahme durch seinen Arbeitnehmer zu schützen. Die Unfallversicherung ist somit nichts anderes als eine Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer. Anstelle eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen den Arbeitgeber treten Ansprüche des versicherten Arbeitnehmers und ggf. dritter Personen gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Aufgaben der Unfallversicherung liegen vor allem in der: 1. Prävention: Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. 2. Rehabilitation und Entschädigung: Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des bei einem Unfall Verletzten und seine Entschädigung in Geld. Der Verletzte erhält durch die gesetzliche Unfallversicherung die Chance, seine [...]
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