Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Dienst- oder Geschäftsreisen sind Reisen, die durch die versicherte Tätigkeit bedingt sind und zu einem Ziel außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsorts führen. Ereignet sich auf einer Dienstfahrt mit einem Firmenfahrzeug ein Unfall, ist die Einordnung als Arbeitsunfall unproblematisch, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und betrieblicher Tätigkeit offensichtlich ist. Erfasst wird auch die Teilnahme an Messen, Lehrgängen und an allgemeinen beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass die Teilnahme an diesen Veranstaltungen auf Weisung des Arbeitgebers erfolgt ist (BSG, SozR 2200, § 548 Nr. 21). Der erforderliche innere Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit bleibt dann erhalten, wenn während der Dienstreise auch private Unternehmungen erfolgen, was das Bundessozialgericht (SozR 2200, § 548 Nr. 33) für den Fall entschieden hat, bei dem sich ein Unfall beim Besuch einer Gaststätte während der Dienstreise ereignet [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen