Thermofenster: Schadenersatz auch bei Fahrlässigkeit möglich
Käufer eines Kfz mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben gegen den Hersteller einen Schadensersatzanspruch, wenn ihnen hierdurch ein Schaden entstanden ist. Das Unionsrecht schützt insoweit auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers. Das hat der EuGH entschieden. Damit ist grundsätzlich auch beim sog. Thermofenster eine Haftung wegen bloßer Fahrlässigkeit möglich.
Streit ums Gehwegparken: Ansprüche von Anwohnern?
Welche Ansprüche haben Anwohner gegen die verbreitete Praxis, Autos ohne Erlaubnis auf Gehwegen aufgesetzt zu parken? Nach dem Oberverwaltungsgericht Bremen haben Anwohner, wenn der Gehweg durch das aufgesetzte Parken in seiner Funktion für Fußgänger beeinträchtigt wird, zumindest einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das behördliche Einschreiten.
Abgasskandal: Verwaltungsgericht erklärt Thermofenster für unzulässig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat auf Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden, dass die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt für verschiedene Modelle des VW-Golf mit dem Motortyp EA 189 rechtswidrig war. Das Gericht verneinte eine konkrete Gefahr für Motor und Betriebssicherheit, die nach dem EuGH ausnahmsweise eine Zulassung von Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster ermöglicht.
Präventive Sicherstellung eines Motorrads rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines Motorradfahrers abgewiesen, der die Freigabe seines sichergestellten Motorrads erreichen wollte. Demnach war es nicht zu beanstanden, dass die Polizei davon ausgegangen war, dass der Fahrer an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen hatte und die Gefahr weiterer Motorradrennen und damit Wiederholungsgefahr bestand.
Kfz-Rennen: Widersprüchliche Beweiserwägungen zum Vorsatz
Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Kleve über ein tödlich geendetes Kraftfahrzeugrennen teilweise aufgehoben. Der BGH monierte die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz abgelehnt hatte. Diese waren demzufolge nicht mit den Erwägungen vereinbar, mit denen das Gericht einen bedingten Gefährdungsvorsatz nach § 315d Abs. 2 StGB begründet hatte.
Tempoverstöße: Zugang zu Messdaten und Fahrtenbuchanordnung
Adressaten einer Fahrtenbuchanordnung, die sich gegen die Verwertung einer Geschwindigkeitsmessung mit standardisiertem Messverfahren wehren, können sich nur dann auf einen begrenzten Zugang zu Rohmessdaten berufen, wenn sie zuvor alles Zumutbare unternommen hat, um einen vollständigen Datenzugang rechtlich durchzusetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
EuGH stärkt Urlauber: Reiseminderung bei Corona-Maßnahmen
Reisende, deren Pauschalreise durch staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beeinträchtigt wurde, können einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises haben. Die Pauschalreiserichtlinie sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters vor. Das hat der EuGH entschieden. Unerheblich ist demnach, ob auch am Wohnort entsprechende Einschränkungen galten.
Schmerzensgeld: Verletzungsfolgen durch losgerissenen Hund
Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Radfahrers, haftet der Halter des Hundes wegen der sog. Tiergefahr für die Schäden. Das OLG Frankfurt hat damit die von der Vorinstanz angenommene Höhe des Schmerzensgelds von 7.000 € bestätigt – auch vor dem Hintergrund, dass es dem Kläger nicht mehr möglich ist, Freizeitsportarten, wie Motorrad- und sportliches Fahrradfahren, auszuüben.
Nach Passkontrollen: Kein Schadensersatz für Flugpassagier
Der BGH hat entschieden, dass kein Schadensersatzanspruch gegen einen Flughafenbetreiber besteht, wenn ein Passagier seinen Flug versäumt, weil er oder seine mitreisenden Familienmitglieder nicht die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) erfüllen. Auch ein auf der Internetseite fehlender Hinweis zum vorausgesetzten Mindestalter ändert daran nichts.
Entzug der Fahrerlaubnis bei vielen Parkverstößen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis bei einer Vielzahl von Parkverstößen wegen mangelnder Fahreignung entzogen werden kann. Im Streitfall waren mit mehreren Fahrzeugen innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen worden. Nach dem Gericht kommt es nicht darauf an, ob möglicherweise andere Personen als der Halter für die Verstöße verantwortlich sind.