- Einleitung
- Prinzip der Haftungsersetzung
- Verkehrsunfall und Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Fahrgemeinschaften
- Dienstreisen
- Werksverkehr
- Unternehmerunfall
- Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen
- Unfälle von Schülern, Vorschülern und Studenten
- Haftungsausschluss zugunsten des Unternehmers
- Haftungsausschluss zugunsten von Arbeitskollegen
- Haftungsausschluss auch bei Eingliederung in fremden Betrieb
- Haftungsausschluss bei Verletzung des Unternehmers
- Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte, Betriebsbesuchern, Lernenden, Kindern, die eine Tageseinrichtung besuchen
- Haftungsausschluss bei Beamten, Richtern und Soldaten
- Eingeschränkter Haftungsausschluss bei Wegeunfällen
- Leistungsausschluss bei absichtlicher Herbeiführung des Unfalls
- Leistungsausschluss wegen Alkoholbeeinflussung und Cannabisgenuss
- Behandlungs- und Operationsduldungspflicht
- Leistungsausschluss wegen Straftaten
- Forderungsübergang und Anrechnung
- Leistungsgrundsätze
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Verletzten- und Übergangsgeld
- Verletztenrente
- Leistungen an Hinterbliebene
- Abfindung von Renten
- Feststellung der Leistungspflicht, Bindungswirkung
- Forderungsübergang, Quotenvorrecht und Regress
- Übersicht über versicherte bzw. nicht versicherte Tätigkeiten
Entsprechend seiner Aufgabenstellung, die Wiedereingliederung des Verletzten in das Erwerbsleben zu fördern, gewährt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 35 SGB VII). Diese Leistung soll die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Personen erhalten, verbessern, wiederherstellen und deren Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer sicherstellen. Hierzu gehören die Weiterbildung und die berufliche Anpassung sowie die berufliche Ausbildung. Gezahlt werden neben dem Überbrückungsgeld die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Kosten einer angemessenen Schulbildung sowie Fahrtkosten und u.U. die Kosten einer privaten Sonderschule. Die berufliche Eingliederung umfasst nicht nur die Beschaffung eines geeigneten Arbeitsplatzes, sondern auch Maßnahmen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Zuschüsse zur Ausbildung, zur Eingliederung und für Arbeitshilfen. Geleistet werden auch [...]
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