- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>Ehesache? / >Familienstreitsache? / >In FG-Verfahren / >In der Rechtsbeschwerde) (>Übrige Rechtsmittelentscheidung) (Kontext: >§ 117 FamFG/ >§ 538 ZPO) (>Früher) 3. Nach fehlerhafter Zurückverweisung 1. Sonderregeln im Scheidungsverbund: a. Nach Abweisung des Scheidungsantrags: >Dazu. b. Nach Abtrennung von Folgesachen: >Dazu. c. Nach Abweisung eines Folgesachen-Antrags: Wenn dies einer unzulässigen Abtrennung gleich kommt, ist zur Wiederherstellung des Verbunds insgesamt zurückzuverweisen (dazu), OLG Brandenburg FamRZ 2013,301. 2. Regeln für alle Ehe- und Streitverfahren: a. Gesetzeslage: (a) § 117 II 1 FamFG: "Die §§ .. 538 Abs.2, .. der ZPO gelten im Beschwerdeverfahren entsprechend." (b) § 538 II 1 ZPO: "Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen, 1. soweit das Verfahren im ersten [...]
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