Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Ehesache? / >Familienstreitsache? / >In FG-Verfahren / >In der Rechtsbeschwerde) (>Übrige Rechtsmittelentscheidung) (Kontext: >§ 117 FamFG/ >§ 538 ZPO) (>Früher) 3. Nach fehlerhafter Zurückverweisung 1. Sonderregeln im Scheidungsverbund: a. Nach Abweisung des Scheidungsantrags: >Dazu. b. Nach Abtrennung von Folgesachen: >Dazu. c. Nach Abweisung eines Folgesachen-Antrags: Wenn dies einer unzulässigen Abtrennung gleich kommt, ist zur Wiederherstellung des Verbunds insgesamt zurückzuverweisen (dazu), OLG Brandenburg FamRZ 2013,301. 2. Regeln für alle Ehe- und Streitverfahren: a. Gesetzeslage: (a) § 117 II 1 FamFG: "Die §§ .. 538 Abs.2, .. der ZPO gelten im Beschwerdeverfahren entsprechend." (b) § 538 II 1 ZPO: "Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen, 1. soweit das Verfahren im ersten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen