- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>Beschwerde statthaft? / >Im Verbund / >Anschlussrechtsbeschwerde) (>Früher) (>§ 66 FamFG im Kontext) 2. Wenn die Hauptbeschwerde scheitert 1. Ist eine Anschließung möglich? (>Im Verbund) a. Gesetzeslage: "Ein Beteiligter kann sich der Beschwerde anschließen, selbst wenn er auf die Beschwerde verzichtet hat oder die Beschwerdefrist verstrichen ist; .." (§ 66 S.1 1.HS FamFG). b. Bedeutung: (a) Anwendbarkeit: (aa) Verfahrensart: In allen Verfahrensarten statthaft, auch bei der Erinnerung, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 66 FamFG R.3. Auch in nicht kontradiktorisch geprägten FG-Verfahren, BGH DRsp 2018/13259 = NJW 2018,3444 = FamRZ 2018,1741 [11]. Mit Sonderregeln im Verbund (§ 145 FamFG >dazu). Auch in Verfahren, wo in der Beschwerde eine Reformatio in peius nicht verboten ist (dazu), BGH DRsp 2014/5417 = FamRZ 2014,827 [8], BGH DRsp 2018/13259 = NJW 2018,3444 = FamRZ 2018,1741 [11]; dort würde aber i.d.R. das Rechtsschutzbedürfnis für eine [...]
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