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(>Beschwerde statthaft? / >Im Verbund / >Anschlussrechtsbeschwerde) (>Früher) (>§ 66 FamFG im Kontext) 2. Wenn die Hauptbeschwerde scheitert 1. Ist eine Anschließung möglich? (>Im Verbund) a. Gesetzeslage: "Ein Beteiligter kann sich der Beschwerde anschließen, selbst wenn er auf die Beschwerde verzichtet hat oder die Beschwerdefrist verstrichen ist; .." (§ 66 S.1 1.HS FamFG). b. Bedeutung: (a) Anwendbarkeit: (aa) Verfahrensart: In allen Verfahrensarten statthaft, auch bei der Erinnerung, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 66 FamFG R.3. Auch in nicht kontradiktorisch geprägten FG-Verfahren, BGH DRsp 2018/13259 = NJW 2018,3444 = FamRZ 2018,1741 [11]. Mit Sonderregeln im Verbund (§ 145 FamFG >dazu). Auch in Verfahren, wo in der Beschwerde eine Reformatio in peius nicht verboten ist (dazu), BGH DRsp 2014/5417 = FamRZ 2014,827 [8], BGH DRsp 2018/13259 = NJW 2018,3444 = FamRZ 2018,1741 [11]; dort würde aber i.d.R. das Rechtsschutzbedürfnis für eine [...]
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