- Rechtsbehelfe in Familiensachen
- Rechtsbehelfe bei FG-Entscheidungen
- Beschwerde (in allen Familiensachen)
- Rechtsbehelfsbelehrung in Familiensachen
- Ist die Beschwerde zuzulassen?
- Ist Beschwerde statthaft?
- Beschwerde trotz Erledigung?
- Beschwerde trotz Verzicht?
- Anschlussbeschwerde
- Beschwerdebefugnis
- Beschwer / Zulassung
- Beschwerdefrist
- Formalien der Beschwerdeeinlegung
- Begründung der Beschwerde
- Prüfung der Beschwerde
- Entscheidung über die Beschwerde
- Beschwerde: Zurückverweisung
- Zurücknahme von Rechtsmitteln
- Rechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Statthaft?
- Anschlussrechtsbeschwerde
- Sprungrechtsbeschwerde
- Rechtsbeschwerde: Einlegungsfrist
- Rechtsbeschwerde: Einlegung
- Rechtsbeschwerde: Begründung
- Rechtsbeschwerde: Prüfungsverfahren
- Rechtsbeschwerde-Entscheidung
- Rechtsbeschwerde: Zurückverweisung
- Rechtsmittel-Besonderheiten in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdeantrag in Ehe- und Streitsachen
- Beschwerdebegründung in Ehe- und Streitsachen
- Anschlussrechtsmittel in Ehe- und Streitsachen
- Nach Säumnisentscheidungen in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelprüfung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittel-Säumnis in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsmittelentscheidung in Ehe- und Streitsachen
- Zurückverweisung in Ehe- und Streitsachen
- Rechtsbeschwerde in Ehe- und Streitsachen
- Wiedereinsetzung (WE) in den vorigen Stand
- Wiedereinsetzungs-Gründe (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Antrag (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzung-Frist (WE) in FG-Sachen
- Wiedereinsetzungs-Entscheidung (WE) in FG-Sachen
(>Generell statthaft? / >Rechtsmittel nach § 91a II ZPO) (>§ 62 FamFG im Kontext) (>Früher) 2. Feststellungsantrag? / 3. Objektiv berechtigtes Interesse? 1. Allgemeine Voraussetzungen: a. Gesetzeslage: "Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das Beschwerdegericht .. aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, ..." (§ 62 I FamFG). b. Bedeutung: (a) Erledigung: § 62 setzt voraus, dass sich der Verfahrensgegenstand nach Erlass (dazu) der Endentscheidung (dazu) des Familiengerichts erledigt (dazu) hat, BT-Drs.16/6308 S.205, OLG Frankfurt DRsp 2019/10328. Nur nach Hauptsacheentscheidungen im Erkenntnisverfahren, praktisch nur in FG-Verfahren, Zöller[30.] 62 FamFG R.2. Wenn danach der Gegenstand des Verfahrens weggefallen ist, so dass dessen Fortführung keinen Sinn mehr hätte (dazu), Zöller[30.] 62 FamFG R.3. Die Erledigung muss nach der [...]
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