© 2024 Deubner Recht & Steuern
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- Inhalt
- Alkoholtaten
- §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB
- § 24a StVG "0,5-Promille-Grenze"
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährdung des Straßenverkehrs durch geistige/körperliche Mängel (§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB)
- Die "7 Todsünden des Straßenverkehrs" (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- § 34 StVO
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Gefährliche Eingriffe
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Drogen im Straßenverkehr
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Sonstige Straftaten
- §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB
- Öffentlicher Verkehr
- StVO-Geltung bei Parkplätzen/Parkhäusern
- Verkehrsteilnehmer
- Führen eines Fahrzeugs
- Fahrunsicherheit
- Absolute Fahrunsicherheit
- Relative Fahrunsicherheit
- Gefährdung eines anderen o. fremder Sachen
- Doppelte Kausalität
- Rechtswidrigkeit/Rechtfertigungsgründe
- Vorsatz/Fahrlässigkeit bei den §§ 315c StGB, 316
- Wahlfeststellung
- Schuldunfähigkeit, eingeschr. Schuldfähigkeit
- Actio libera in causa
- Tatteilnahme und Versuch
- Strafbefehl
- Rechtsmittel
- Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis; § 21 StVG
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. § 111a StPO
- Beschlagnahme des Führerscheins
- Nachträgliche Ausnahmen von Fahrzeugen
- Pflichtverteidigung