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Eine Wahlfeststellung ist möglich zwischen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 StGB und Anstiftung dazu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.1975 – 3 Ss 865/75, NJW 1976, 579); vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung nach § 316 Abs. 1 StGB, vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG (Hentschel/König/Dauer, 46. Aufl. 2021, § 316 StGB Rdnr. 100); fahrlässiger Tat nach § 316 Abs. 2 StGB und nach § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG (OLG Hamm, Urt. v. 08.07.1981 – 7 Ss 2709/80, NJW 1982, 192); vorsätzlicher Tat nach § 315b StGB und vorsätzlicher Tat nach § 315c StGB (BGH, Urt. v. 19.11.2013 – 4 StR 352/13, NZV 2014, 185; a.A. Piel, NStZ 2014, 87, 88). Eine wahlweise Feststellung zwischen § 316 StGB und einer Ordnungswidrigkeit ist unzulässig (§ 21 [...]
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