Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Diese Tatbestandmerkmale müssen zusätzlich vorliegen, um eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB zu begründen. Es muss eine konkrete Gefahr für fremde Rechtsgüter bestehen. Eine lediglich abstrakte Gefahrenlage, d.h., ein Tun, welches nicht konkret gefährlich ist, aber jederzeit eine konkrete Gefahr auslösen kann, genügt nicht. Eine konkrete Gefahr besteht dann, wenn: die Verletzung des geschützten Rechtsguts nur noch vom Zufall abhängig ist und ein Beinaheunfall droht (BGH, Beschl. v. 06.07.2021 – 4 StR 155/21, DRsp Nr. 2021/12393; Beschl. v. 21.05.2015 – 4 StR 164/15, DRsp Nr. 2015/10314; BGH v. 22.03.2012 – 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 = NJW 2012, 1524; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.1989 – 5 Ss 365/89–140/89, NZV 1990, 80; OLG Hamm, Beschl. v. 09.12.2004 – 4 Ss 501/04, NStZ-RR 2005, 245; OLG Köln, Urt. v. 19.03.1991 – Ss 63/91, NJW 1991, 3291). Der bloße Transport von Personen durch einen fahruntauglichen Fahrer ist trotz der hohen abstrakten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen