Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur die volle Verantwortlichkeit des Betreffenden führt zu einem uneingeschränkten Schuldspruch. Liegt Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB oder verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vor, so hat dieses Einfluss auf die Schuld. Die Intoxikationspsychosen (Schuldbeeinflussung durch Rauschmittel, Drogen, Gifte) stellen den in der Praxis wichtigsten Bereich der Schuldfähigkeitsprüfung dar. Die Schuldfähigkeit ist ein normativer Begriff. Sie gilt für den Zeitpunkt der konkreten Tat. Dieses bedeutet, dass es keine starren Grenzen gibt und sie je nach den jeweiligen Tatumständen bejaht oder verneint werden kann, aber auch dass bei der Rückrechnung eine andere und für den Betreffenden günstigere Berechnungsmethode zugrunde gelegt wird. Grundsätzlich sind die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend (BGH, Urt. v. 01.11.1994 – 5 StR 276/94, NStZ 1995, 96; OLG Jena, Beschl. v. 22.04.1997 – 1 Ss 43/97, DAR 1997, 324). Von Bedeutung sind folgende Stufen der Alkoholisierung: [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen