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BAG
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vor
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht (d) für die Dauer einzelner in regelmäßigen Abständen vorbeugend durchgeführter Bestrahlungsbehandlungen (hier: zur Heilung einer Schuppenflechte) dann nicht, wenn die Krankheit (bzw. die einzelne Therapiemaßnahme) kei
Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers
Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort
Pflicht des Arbeiters zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: (b-c) Nachweispflicht grundsätzlich auch bei Kurzerkrankungen; (c) Möglichkeit tarifvertraglicher Modifizierung; (d-e) Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei schuldhafter Verletzung der
Eingruppierung: Küchenmeister als Küchenleiter von Landespolizeischule
Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr
Eingruppierung: Küchenmeister mit Aufsicht über Küchenhelfer als 'sonstige handwerklich tätige Arbeiter'
»1. In § 9 Abs. 9 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist den Arbeitsvertragsparteien das verzichtbare Recht eingeräumt, einen Auflösungsvertrag innerhalb von drei Werktagen zu widerrufen. 2. Ein Auflösungsvertrag im Sinne
Zulässigkeit gewerkschaftlicher Aufrufe zu kurzfristigen Warnstreiks (in der Form der 'Neuen Beweglichkeit') während noch laufender Tarifverhandlungen.
Haftung des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweispflicht des Arbeitgebers bei Inanspruchnnahme des Arbeitsnehmers wegen einer Gerätediebstahls aus einem Kundendienstwagen
Arbeitsentgelt: Unzulässigkeit der Kürzung der Ausbildungsvergütung für Sonn- und Feiertage
Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft
Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO
»... Der angefochtene Beschluß enthält keinen Tatbestand. Ein solcher von Amts wegen zu berücksichtigender Mangel führt im Urteilsverfahren grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das I.AG, selbs
Regelung über die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Betriebsübergangs (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB) als eigenständiges, vom Kündigungsschutz des KSchG unabhängiges Kündigungsverbot (Unwirksamkeit der Kündigung aus 'anderen Gründen', § 13 Abs. 3 KSchG); (b
Kein Mutterschaftsurlaub für Väter.
»1. Der Erwerber eines Betriebes tritt auch dann nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, wenn er beim Vertragsabschluß geschäftsunfähig war und das dem Betriebsübe
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung: Angestellter bei den Alliierten Streitkräften nach dem Manager Pay Plan
Berechnung der Vergütung für ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied wegen außerhalb der Arbeitszeit geleisteter Betriebsratstätigkeit (Begriff der Mehrarbeit im Sinne von Abs. 3 Satz 2).
»Der Arbeitgeber ist im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nicht verpflichtet, von sich aus einem sozial schlechter gestellten Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung zu geänderten (verschlechterten) Bedingungen anzubieten, um für ihn
a-b. Bemessung des nach Abs. 2 an ein freigestelltes Personalratsmitglied weiterzuzahlenden Arbeitsentgelts auf der Grundlage der vor der Freistellung gezahlten Bezüge; (b) Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines von anderen Bediensteten erzielten
Entsprechende Geltung von Vorschriften der ZPO: (g) wirksame Erteilung einer Urteilsausfertigung (§ 317 Abs. 3 ZPO) auch durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines anderen als des erkennenden Gerichts.
»Die Betriebspartner sind nicht gehalten, Sozialplanleistungen stets nach einer bestimmten Formel zu bemessen. Sie können - insbesondere in kleineren Betrieben - solche Leistungen auch nach den ihnen bekannten Verhältnissen der betroffenen Arbeitnehmer in
Wirksamkeit der aus § 18 BetrAVG folgenden Minderung der Gesamtversorgung (»Versorgungslücke«) hochverdienender Angestellter, die mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden.
Vorlegung an den Großen Senat des BAG zur Frage beabsichtigter Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über die Fälle der gefahrgeneigten Arbeit hinaus.
Kürzung von Betriebsrenten: Einverständnis der Arbeitnehmer mit einer ihnen vom Arbeitgeber durch Rundschreiben angetragenen Änderung (hier: Verschlechterung) einer Versorgungsregelung regelmäßig nicht schon aufgrund widerspruchsloser Fortsetzung der Arbe
a-b. Sprungrevision: (b) keine Bindung des Bundesarbeitsgerichts an eine außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3) ausgesprochene Zulassung durch das Arbeitsgericht.
Eingruppierung: Lehrerin für 'staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des Maschinenschreibens'
Anforderungen an eine von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Zusammentreffen einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot (hier: Mandantenschutzklausel für Wirtschafts- und Steuerberatung) mit betrieblichem Ruhegeld: (c) Pflicht zur Zahlung der Entschädigung auch für die Zeit nach Eintritt des Arbeitnehmers
Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsstreits (Entscheidung des Großen Senats des BAG): (a) Anspruch im Falle offensichtlich unwirksamer Kündigung; (b-d) Anspruch außer in Fällen offensichtlicher unwirksame
Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst
»1. Die nach dem Beschluß des BVerfG vom 16. 11. 1982 (BVerfGE 62, 256 [hier: VI (610) 164 a]) verfassungswidrige Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB ist weiterhin vorläufig mit folgender Maßgabe anzuwenden: 2. Wenn die vom Arbeitnehmer ange
Sympathiestreiks sind regelmäßig rechtswidrig; (e) mögliche Ausnahmen für besondere Fälle.
Wirksamkeit der vom Personalrat erteilten Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme (hier: Höhergruppierung eines Angestellten) auch ohne Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens durch den Dienststellenleiter.
Urlaub: Berechnung des Urlaubszuschlags, Berücksichtigung schwangerschaftsbedingten Ausfalls von Bereitschaftsdienst
Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Aussperrung zur Abwehr begrenzter Teilstreiks (hier: in der Druckindustrie 1978): (d-e) grundsätzliche Zulässigkeit (e) auch - und zwar ohne Verletzung der Pressefreiheit - im Bereich von Presse und Druckindustrie; (f-h) erforderliche Wahrung des Verhältn
Lohnfortzahlungsanspruch nur dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall darstellt, (g) also kein Anspruch bei zusätzlicher Arbeitsunwilligkeit bzw. für den Fall, daß der Arbeiter begründete Zweifel an
Unwirksamkeit einer Vereinbarung, wonach der während des gesetzlichen Mindesturlaub bestehende (hier: erhöhte) Vergütungsanspruch entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG gemindert ist.
Voraussetzungen für den Annahmeverzug des Arbeitgebers gegenüber dem gekündigten Arbeitnehmer (a-b) im Falle eines dienstbereiten Arbeitnehmers (a) nach fristloser Kündigung; (b) nach ordentlicher Kündigung; (c) bei (vorübergehender) Arbeitsunfähigkeit de
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage, wenn der Schuldner gegen das Urteil zulässige Berufung einlegt und seine Einwendungen im Berufungsverfahren geltendmachen kann.
Nachschieben von Gründen im Kündigungsschutzprozeß: Berücksichtigung von Tatsachen, die bereits zur Zeit des Kündigungsausspruchs bestanden haben, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, nur nach entsprechender (erneuter) Anhörung des Betr
Keine revisionsgerichtliche Berücksichtigung erstmals erhobener verzichtbarer (§ 295 Abs. 1 ZPO), das erstinstanzliche Verfahren betreffender Rügen.
a-b. Sprungrevision: (a) wirksame Erklärung der Zustimmung zur Einlegung auch durch den Gegner selbst, also insoweit kein Vertretungszwang;
Kürzung von Betriebsrenten: Kriterien, Grenzen und erforderliche Differenzierungen für die Zulässigkeit der Kürzung von Leistungen einer Unterstützungskasse.
»1. § 23 Abs. 3 BetrVG [BetrVerfG] enthält einen eigenständigen Unterlassungsanspruch neben anderen Unterlassungsansprüchen im Betriebsverfassungsrecht. 2. Der Anspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG kommt in Betracht. wenn der Betriebsrat vom A
Grundsätze und Kriterien für die Anpassung von Betriebsrenten: (a-c) Ausgleich des Kaufkraftverlustes (b) höchstens bis zur Einkommensentwicklung der aktiven Belegschaft; (c) ohne Anknüpfung an die Entwicklung der Sozialversicherungsrenten; (d-h) Berücksi
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 6 (Überwachung durch technische Einrichtungen ) (a) auch bei Verwendung zunächst mitbestimmungsfrei eingeführter überwachungsgeeigneter Einrichtungen; (b) bei Einführung oder Anwendung von EDV-Anlagen,
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 6 (Überwachung durch technische Einrichtungen ) bei Einführung oder Anwendung von EDV-Anlagen, in denen zur Beurteilung von Verhalten oder Leistung geeignete Angaben über die Arbeitnehmer erfaßt oder (e
Mögliche Pauschalierung von Leistungen aus einem wegen Betriebsstillegung aufzustellenden Sozialplan, und zwar auf der Grundlage einer Prognose, die sich an den für den entlassenen Arbeitnehmer typischerweise zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteilen ori
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers, der eine Rentenanpassung unter Hinweis auf seine wirtschaftliche Lage ablehnt; (e) prozessuale Maßnahmen zum Schutz des Arbeitgebers bei der - durch Vorlage der Bilanzen und Gewinn-/Verlustrechnungen bedingten
Kürzung von Betriebsrenten: Kriterien, Grenzen und erforderliche Differenzierungen für die Zulässigkeit der Kürzung von Leistungen einer Unterstützungskasse.
Zulässiger Ausschluß von Lektoren aus dem Geltungsbereich des BAT.
Soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: (a) Kriterien für die erforderliche Vergleichbarkeit der in die Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer; (b-d) Ausserachtlassung bestimmter Arbeitnehmer bei der Auswahl in Fällen des Abs. 3 Satz 2 wegen »be
Grundsätzliche Verpflichtung eines angestellten Lehrers zur Durchführung von Klassenfahrten.
Rechtfertigung einer Befristung von Arbeitsverträgen: (b) Kriterien im falle einer Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers; (c-e) Zweck 'sozialer Überbrückung' als möglicher anzuerkennender Befristungsgrund, sofern die sozialen Motive für den Vertragsabsc
Befristung von Arbeitsverträgen; (c-d) Vertretung eines zeitweise verhinderten Arbeitnehmers als zulässiger Befristungsgrund (d) ohne Notwendigkeit des Einsatzes des Vertreters im Aufgabenbereich des verhinderten Arbeitnehmers; (e) Wirksamkeitsprüfung im
»Wird ein Angestellter einer GmbH zum Geschäftsführer bestellt, ohne daß sich an den Vertragsbedingungen im übrigen etwas ändert, so ist im Zweifel anzunehmen, daß das bisherige Arbeitsverhältnis suspendiert und nicht endgültig beendet ist. Wird der Anges
Ermittlung des Kündigungsfristbeginns im Falle einer Kündigung vor Dienstantritt.
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): möglicher Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines auf den Übergang gerichteten Rechtsgeschäfts ..
c. Möglicher Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines auf den Betriebsübergang nach § 613 a BGB gerichteten Rechtsgeschäfts.
Kriterien für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines angestellten Handelsvertreters.
Der Übergang eines Betriebs bzw. Betriebsteils (§ 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB) setzt den Übergang wesentlicher sächlicher und immaterieller Betriebsmittel voraus, mit denen der neue Inhaber Ä mit Hilfe der Arbeitnehmer Ä bestimmte arbeitstechnische Zwecke ver
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): erforderlicher Erwerb »durch Rechtsgeschäft« auch im Falle mehrerer Rechtsgeschäfte zwischen dem Erwerber und Dritten, etwa Sicherungseigentümern;
Tarifliche Ausschlußfrist: keine Geltung für den Fall der Geltendmachung des in einer Lohnabrechnung ausgewiesenen ohne erkennbaren Vorbehalt errechneten Ä Auszahlungsbetrags;
Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen für ein Ä die Kündigung rechtfertigendes Ä dringendes betriebliches Erfordernis;
Unverbindlichkeit eines bedingten Wettbewerbsverbots (g) im Falle eines zugunsten des Arbeitgebers vereinbarten Zustimmungsvorbehalts.
zu b. Konkursvorrecht nach Abs. 1 Nr. 1 für Ansprüche auf Bauleiterprämien nur insoweit, als sie die Gegenleistung für im letzten Jahr vor Konkurseröffnung verrichtete Arbeiten darstellen.
Berechnung der fortzuzahlenden Vergütung eines arbeitsunfähig erkrankten Angestellten im Falle eines angestellten Handelsvertreters, der neben einem Grundgehalt auch Provision bezieht.
Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch auf der Grundlage des vom Großen Senat des BAG (BAG 48, 122) aufgestellten Grundsätze: Geltung der Grundsätze auch im Falle des Streits über die Wirksamkeit einer Befristung oder einer auflösenden Bedingu
Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG
Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
Betriebsübergang (§ 613 a BGB): erforderlicher Erwerb »durch Rechtsgeschäft« auch im Wege der Gründung einer Auffanggesellschaft unter Beteiligung des Veräußerers;
Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung: erforderliche Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung (analog § 74 c HGB).
Mögliche Anwendung einer für die Beschäftigten eines Sozialversicherungsträgers vereinbarten, gegenüber den Dienstordnungs-Angestellten unwirksamen Tarifnorm auf die übrigen Bediensteten.
Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach Abs. 3 Nr. 1 nur hinsichtlich der zeitlichen Lage der Arbeitszeit, nicht auch hinsichtlich ihrer Dauer.
»1. Wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens (§ 102 Abs. 1 BetrVG) bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um über die konkret beabsichtigte Kündigung eine Stellungnahme abgeben zu können, bedarf es keiner weiteren Darleg
Bei sog. Fremdgeschäftsführern, also bei einem Geschäftsführer, der bei der Gesellschaft überhaupt nicht beteiligt ist, wird in der Regel eine persönliche Abhängigkeit zu bejahen sein.
Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung
Arbeitsentgelt: Umfang von sog. Stillzeiten
Wirksamkeit eines Interessenausgleichs nur bei Wahrung der in Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Schriftform.
Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage
Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen Busverkehrs für Personal
»Der Arbeitgeber ist nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verpflichtet, den leitenden Angestellten ebenso wie den von einem Sozialplan begünstigten Arbeitnehmern eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu zahlen (Aufgab
»Verweigert der Betriebsrat einer geplanten Einstellung form- und fristgerecht seine Zustimmung mit der Begründung, die vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses verstoße gegen bestimmte tarifliche Vorschriften, so muß der Arbeitgeber das Zustimmung
Vergleich über Versorgungsansprüche: Merkmale der Sittenwidrigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs über den Verzicht auf eine Versorgungsanwartschaft gegen Zahlung einer Abfindung;
Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers bei der Einstellung: uneingeschränktes Fragerecht und Pflicht Ä u. U. auch ungefragt Ä zur Offenbarung bezüglich einer etwaigen Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers;
Zentrale Unterstützungskasse einer Konzern-Muttergesellschaft als: Versorgungsschuldner gegenüber Arbeitnehmern eines (hier: ausländischen) Tochterunternehmens; (f) im Falle des Konkurses der Muttergesellschaft Insolvenzschutz auch zugunsten der Arbeitneh
Mögliche Anrechnung von Witwenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung auf Leistungen der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.
Überprüfungsspielraum des Gerichts und Darlegungslast der Parteien in Prozessen über die Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigungen: Verteilung und Reichweite der Ä abgestuften Ä Darlegungslast im Rahmen der Geltendmachung fehlerhafter sozialer Auswahl
Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs, Gehaltsabrechnung
Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung - Eingruppierung: Kardioteckniker
Berechnung der fortzuzahlenden Vergütung eines arbeitsunfähig erkrankten Angestellten in Fällen, in denen der Gehaltsfortzahlungsanspruch während des laufenden Monats endet;
Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale
Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis
Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsschuhe
Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als Betriebsratsmitglied
b. Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens für die Berufung der ehrenamtlichen Richter am BAG (Abs. 1 Satz 2).
Wirksamkeit einer Tarifnorm, wonach der Arbeitnehmer vom Bezug einer Gratifikation dann ausgeschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem Stichtag betriebsbedingt gekündigt wurde (Aufgabe bisheriger BAG-Rechtsprechung).
Erhöhung außertariflicher Gehälter Ä mangels anderweitiger Absprache Ä nur im Wege freier Vereinbarung, also kein Erhöhungsanspruch allein deswegen, weil der Arbeitgeber mehrere Jahre hintereinander die Gehälter in Anknüpfung an die Tarifentwicklung erhöh
Möglicher Ausgleich von Überstunden im Wege der bezahlten Arbeitsbefreiung (§ 17 Abs. 5 BAT) auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
a. Verrechnung betrieblichen Treueurlaubs mit erhöhtem Tarifurlaub nur dann, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag dies vorsehen. b. Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers in Höhe des Urlaubsanspruchs für den Fall, daß sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewä
Grundsätzlich keine Verpflichtung des Prozeßbevollmächtigten zur Erkundigung nach dem Erfolg eines rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist.
Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung: Einordnung als gegenseitiger Vertrag mit der Folge grundsätzlicher Anwendbarkeit der §§ 320 ff. BGB bei Zuwiderhandlungen; (f) Auswirkung von Zuwiderhandlungen auf die Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung
Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung: Geltung der erhöhten Anrechnungsgrenze für die Karenzentschädigung auch bei einer nicht durch das Wettbewerbsverbot bedingten Wohnsitzverlegung (§ 74 c Abs. 1 Satz 2 HGB);
Von der Behörde angeordneter Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitnehmer-Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst: Prüfung auf etwaige Rechtswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Rechten der kampfführenden Gewerkschaft (Art. 9 Abs. 3 G
Kein Anspruch auf Nacharbeit und Vergütung für die durch den Beginn der Sommerzeit entfallende Arbeitsstunde, wenn der Arbeitnehmer auch ohne diese Stunde die vereinbarte Arbeitsstundenzahl (und damit die vereinbarte Vergütung) erreicht.
Mögliche Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf freiwillige Gehaltserhöhungen (b) auch für Fälle, in denen die Ä zumindest anteilig Ä dem Kaufkraftausgleich dienenden Erhöhungen auf verschiedene Zeitpunkte innerhalb eines bestimmten Gesamtzeitraum
Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der Bezirksregierung
Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers (Abs. 5) nur dann, wenn der Betriebsrat aus einem der in Abs. 3 genannten Gründe der Kündigung widersprochen hat, (d) also nicht im Falle der Begründung des Widerspruchs damit, der Arbeitnehmer kö
c. Keine Beteiligung im Betrieb vertretener Gewerkschaften an einem Wahlanfechtungsverfahren (§ 19 BetrVerfG), sofern sie von ihrem Anfechtungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben (Aufgabe bisheriger BAG-Rechtsprechung).
Tarifverträge können die dem Referenzprinzip folgende Berechnungsregelung des § 11 Abs. 1 BUrlG durch eine Regelung ersetzen, die auf dem Lohnausfallprinzip beruht.
c-d. Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland ohne Abzug von Steuern, die vom Schuldner unmittelbar an den ausländischen Fiskus abzuführen sind; (d) möglicher Ausgleich im Wege der Erhöhung des pfändungsfr
Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL, Hinweispflicht, Schadensursächlichkeit
Befriedigung der auf die Bundesanstalt für Arbeit gem. § 119 Abs. 4 Satz 2 AFG a. F. übergegangenen Lohnansprüche im Falle der Masseunzulänglichkeit mit gleichem Rang und gleicher Quote wie der Restlohnanspruch des Arbeitnehmers.
Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der Bundeswehr
Bezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlaß der Ä an einem arbeitsfreien Tag erfolgten Ä Eheschließung (hier: Freistellung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 d BAT) nur in gegenständlichem und zeitlichem Bezug zur Eheschließung, also nicht für eine »Nachfeier«.
Vorlegung an den Großen Senat des BAG: Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Rechtsmittelbeklagten (bzw. seines Prozeßbevollmächtigten) in der Rechtsmittelschrift als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels.
Zulässige Verlängerung der Wochenfrist des Abs. 3 durch Tarifvertrag (d) für den Fall der (etwaigen) Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu Umgruppierungen, die anläßlich des Inkrafttretens einer tariflichen Neuordnung der Gehaltsgruppen erforder
Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg
Haftungsmäßige Zuordnung von Versorgungsanwartschaften bei Betriebsveräußerung im Konkurs, unterschieden danach, ob die Anwartschaften vor oder nach Konkurseröffnung erdient wurden; (b-c) Anwartschaften aus der Zeit vor Konkurseröffnung: (b) Haftung des P
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Versetzung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Angestellten (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BAT) (b-c) im Falle der Versetzung des Betroffenen gegen seinen Willen an einen anderen Dienstort (Interessenabwägung); (c) erf
Bestehen der Abschlußprüfung als maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Dreimonatsfrist, innerhalb derer ein Jugendvertreter sein Weiterbeschäftigungsverlangen gem. Abs. 2 geltendmachen muß.
Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung, Betriebsratstätigkeit
Verfassungsmäßigkeit der §§ 104, 106 KVLG
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (in der Reihenfolge der erforderlichen Prüfung): (a) negative Prognose hinsichtlich der Besorgnis weiterer Erkrankungen; (b) Folgerung einer erheblichen Beeinträchtigun
Urlaubsabgeltungsanspruch eines zur Zeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähigen Arbeitnehmers für den Fall der Gesundung vor Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums; (d) Verhältnis gewährter Sozialleistungen (Krankengeld,
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs
Kein Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 GG) durch Festlegung einer vorgezogenen festen Altersgrenze (hier: Vollendung des 60. Lebensjahres) als feste Grenze (nur) für Frauen in einer Versorgungsordnung.
Nichtigkeit einer Tarifnorm, die eine Verheiratetenzulage ausschließlich für männliche Arbeitnehmer vorsieht (Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG); (b-c) infolge der Nichtigkeit kein Anspruch Ä der weiblichen wie der männlichen Arbeitnehmer Ä auf die Zul
Betriebsübergang (613 a BGB): Geltung von Tarifnormen im Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber (Abs. 1 Satz 2 bis 4): einjährige Bindung des Erwerbers nur an die zur Zeit des Übergangs geltende Fassung des bisherigen Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2);
Auslegung einer Tarifnorm, wonach beim Tod des Arbeitnehmers dessen unterhaltsberechtigter Ehegatte für eine gewisse Zeit Anspruch auf Gehaltszahlung hat.
Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung
Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung
Befugnis einer Gewerkschaft aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Satzungsautonomie, den Bereich der Tarifzuständigkeit Ä und damit der infragekommenden Betriebe und Arbeitnehmer Ä festzulegen und zu ändern, (e) grundsätzlich auch insoweit, als vo
Beurteilung der Rechtfertigung einer sowohl verhaltens- als auch betriebsbedingt begründeten (Änderungs-)Kündigung in erster Linie danach, in welchem dieser Bereiche die »Störquelle« liegt.
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Eingruppierung: Fernmeldemechaniker in einerBezirks-Fernmeldewerkstatt
Sonderleistungen: Bemessung der Dienstwohnungsvergütung, Heranziehung von Vergleichsmieten
»Der Betriebsrat hat nach Maßgabe des § 99 BetrVG [BetrVerfG] bei Versetzungen von Auszubildenden mitzubestimmen. Was unter einer Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, bestimmt § 95 Abs. 3 BetrVG auch für Auszubildende. In e
Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Detektivs mit der Überwachung eines der Unterschlagung von Kassengeldern konkret verdächtigen Ä und anschließend überführten Ä Arbeitnehmers.
Mögliche Teilkündigung eines Tarifvertrags (Voraussetzungen).
Bestimmung des Erfüllungsortes für Arbeitsverhältnisse.
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung und bei der Gestaltung abstrakt-genereller Entlohnungsgrundsätze, Rechtswirkungen des § 75 BetrVG
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim für behinderte Kinder
Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen, Bewerbungsunterlagen
Beweislast des Arbeitgebers für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung; (e) Möglichkeit des Anscheinsbeweises.
Betriebsübergang (613 a BGB): Darlegungs- und Beweislast zu Lasten des gekündigten Arbeitnehmers für seine Behauptung, der Betriebsübergang sei alleiniges Motiv für die Kündigung gewesen (Abs. 4).
Grundsätzliche Zulässigkeit vertraglicher Aufhebung von Berufsausbildungsverhältnissen, (c-d) jedoch begrenzt durch den als zwingendes Recht ausgestalteten Kündigungsschutz; (d) unter diesem Gesichtspunkt Unzulässigkeit einer Vereinbarung, wonach das Ausb
Geltung der §§ 74 ff. HGB auch für Mandantenschutzklauseln zwischen freiberuflich Tätigen (hier: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und ihren Angestellten; (b) Unverbindlichkeit einer Klausel, die nur für den Fall gelten soll, daß der Arbeitnehmer das A
Wegfall der Lohnfortzahlungspflicht bei bis zu vier Wochen befristeten Arbeitsverbältnissen (Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 ) nur unter der Voraussetzung sachlicher Rechtfertigung der Befristung.
»Wird ein Arbeitsvertrag aus sozialen Gründen abgeschlossen, um dem Arbeitnehmer nach Abschluß seiner Ausbildung bei der Überwindung von Übergangsschwierigkeiten zu helfen, so kann dies auch im Bereich der Privatwirtschaft die Befristung eines solchen Ver
Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns: (c) ärztlich festgestellter voraussichtlicher (nicht: tatsächlicher) Entbindungstermin als maßgebender Ausgangspunkt; (d-e) erforderliche Rückrechnung um 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstag (e) ohne Einbez
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 bei genereller Gewährung einer freiwilligen Zulage zusätzlich zum Tarifgehalt.
Mögliche Änderung des Betriebszwecks (Satz 2 Nr. 4) durch Angliederung einer weiteren Abteilung an den bisherigen Betrieb (f) im Falle einer Spielbank.
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und neuerlicher Kündigung