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BAG - Entscheidung vom 12.03.1985

1 AZR 636/82

Normen:
BGB § 611
GG Art.9, Art.5 Abs.1 S.1, S.2

Fundstellen:
AP Nr. 84 Art. 9 GG
BAGE 48, 195
BB 1985, 589, 1532
DB 1985, 1894
DB 1985, 712, 1894
DRsp VI(636)42d-h
EzA Art. 9 GG Nr. 58
NZA 1985, 537
SAE 1986, 51

'Die bundesweite und unbefristete Abwehraussperrung [durch die] ArbGeber in der Druckindustrie und im Verlagsgewerbe war insgesamt rechtswidrig; sie hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. (d) Zu beurteilen [...]
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