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BAG - Entscheidung vom 12.09.1985

2 AZR 324/84

Normen:
BetrVerfG § 102 Abs.3, Abs.5

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972
BB 1986, 802
DB 1986, 752
DRsp VI(642)236c-d
EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 61
JuS 1986, 818
NJW 1986, 1831
NZA 1986, 424
SAE 1986, 196

»... Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG [BetrVerfG] ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Widerspruchs.. . Der Widerspruch des Betriebsrats ist [im Streitfall] nicht [...]
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