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BAG - Entscheidung vom 17.04.1985

5 AZR 191/83

Normen:
ArbGG § 76 Abs.1 S.1

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 37 BAT
BAGE 48, 235
DB 1986, 283, 284
DRsp VI(646)122a
EzA § 76 ArbGG 1979 Nr. 4
MDR 1986, 260
NJW 1987, 732
SAE 1986, 86

»§ 76 Abs. 1 Satz 1 ArbGG gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß hinsichtlich der Zustimmungserklärung des Gegners Vertretungszwang bestehen soll. Wortlaut und Gesamtzusammenhang der Bestimmung stehen der Annahme eines [...]
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