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BAG - Entscheidung vom 21.03.1985

2 AZR 201/84

Normen:
BGB §§ 293 ff., §§ 611 ff.

Fundstellen:
BB 1985, 1468
DB 1985, 1744
DRsp VI(608)180a-c
NJW 1985, 2662

»Der Senat hat im Urteil vom 9. 8. 1984 (NJW 1985, 935 [hier: VI (608) 177 b-c]) die Rechtspr. zu den Voraussetzungen für den Annahmeverzug bei fristloser Kündigung geändert. Ausgangspunkt ist § 615 BGB , wonach der [...]
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