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BAG - Entscheidung vom 09.07.1985

3 AZR 546/82

Normen:
BGB § 242 (Geschäftsgrundlage)
BetrAVG § 1 (Ablösung), § 1 (Besitzstand), § 7 Abs. 1
BetrVG (1972) § 87 (Altersversorgung)

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG
AiB 1993, 428 (Rechtsprechungsübersicht)
BB 1986, 1088
DB 1986, 1231
DRsp VI(610)191b-c
EzA § 1 BetrAVG Nr. 37
NZA 1986, 517
SAE 1987, 195

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, die Betriebsrente des Klägers ab 1. April 1981 nur noch den Nettobezügen der aktiven Arbeitnehmer anzupassen, während zuvor die Bruttobezüge maßgebend [...]
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