Elterliche Sorge
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht)
Sonderfälle:
-DDR-Überleitung: Nach Art.234 § 11 EGBGB.
Grundlagen: (>Reform 5.7.2008)
-Elterliche Sorge (Entstehung, Ausübung, Grenzen, Ende)
-Rechtsstellung diverser Personen (im Zusammenhang mit Fragen der Sorge)
-Kindeswohl/ Eignung der Eltern
Welche Gerichtsentscheidungen kommen in Betracht?
-Übertragung von Sorge(teilen) (>Auflösung gemeinsamer Sorge)
-Anordnungen in Gefahren- oder einzelnen Konfliktfällen/ Genehmigungen
(>Maßnahmen nur zur Personen- bzw. nur zur Vermögenssorge)
-Abänderung von Entscheidungen
-Herausgabe des Kindes und seiner persönlichen Sachen (>Pass pp.)
-Mitteilungspflichten des Gerichts
Vorgehen bei Gericht zur Sorge: (>Allgemeine Verfahrensfragen / >Neuverf. ab 1.9.2009)
-Verfahrens-Regeln:
-Verfahrenspfleger für das Kind?