- Elterliche Sorge
- Grundlagen / Rechtsbeziehungen hinsichtlich der Sorge
- Zuständigkeit
- Zulässigkeit von Sorgeanträgen
- Sorge: Zulässigkeit
- Regeln für Sorge-Verfahren
- Mitteilungen in Kindschafts-Verfahren
- Änderung familiengerichtlicher Sorge-Entscheidungen
- Kindeswohl
- Erziehungseignung
- Entstehung der elterlichen Sorge
- Grenzen der elterlichen Sorge
- Pflichten beim Innenverhältnis Eltern und Kind
- Ausübung des Sorgerechts
- Ruhen der elterlichen Sorge
- Ausübungshindernisse bei der Sorge (§§ 1674, 1678 / 1693 BGB)
- Ende der elterlichen Sorge
- Bestandteile der elterlichen Sorge
- Rechtsstellung neuer Partner eines Elternteils bei der Sorge
- Inhalt der Sorgerechtsentscheidung (alt)
- Übertragung der Sorge auf Dritte
- Gerichtliche Anordnungen in einzelnen Konfliktfällen 1
- Entscheidungen in Konfliktfällen 2
- Genehmigung einer Unterbringung mit Freiheitsentziehung
- Gerichtliche Übertragung von Sorge bzw. -teilen
- Bedeutung der Familienpflege
- Rechtsstellung der nicht sorgeberechtigten Pflegeperson
- Rechtsstellung nichtelterlicher Bezugspersonen
- Maßnahmen bei Gefährdung
- Übertragung auf ein Elternteil
- Übertragung der Alleinsorge auf den nichtehelichen Vater (§ 1671 II BGB)
- Übertragung der Alleinsorge auf den nichtehelichen Vater (§ 1672 I BGB)
- Gemeinsame Sorge
- Was wird aus der Sorge nach Tod oder Entziehung (§§ 1680 f BGB)?
- Was wird aus der Sorge nach Tod oder Entziehung (§§ 1680 f BGB)?
- Rückübertragung der Sorge auf einen scheinbar Toten (§ 1681 II BGB)
- Einschränkung von Alleinentscheidungsrechten
- Sorge-Verfahren: Übergangsrecht 1.7.1998
- Reform 5.7.2008 (Kindeswohlgefährdung)
(Hat der Elternteil hier einen Anspruch: >auf Umgang? / >auf Herausgabe des Kindes?) (>Einschränkung der Sorge? / >Beteiligung?) 2. Ist auch die Sorge auf die Pflegeperson zu übertragen? (§ 1630 III BGB) 1. Wann kommt eine "Familienpflege" in Betracht? a. Worum handelt es sich? Um die Pflege und Erziehung eines Minderjährigen in einer anderen als der Herkunftsfamilie, BGH DRsp 2001/10803 = NJW 2001,3337 = FamRZ 2001,1449. Wenn das Kind in einer anderen Familie Unterkunft, Verpflegung und regelmäßige Betreuung erhält, BayObLG DRsp 1998/8138 = FamRZ 1998,1040. Familienpflege scheidet begrifflich aus, wenn das Kind bei einem zur Sorge berechtigten Elternteil lebt, OLG Bamberg DRsp 1999/9617 = FamRZ 1999,810, oder hauptsächlich in der Herkunftsfamilie lebt, BGH DRsp 2001/10803 = NJW 2001,3337 = FamRZ 2001,1449. Das Pflegekindverhältnis ist institutionell auf Zeit angelegt; Ziel ist die Rückführung zu den leiblichen Eltern oder eine Adoption, OLG Köln [...]
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