Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Verf. / Hauptmenü )

Kostenentscheidung beim Familiengericht (1)

(Verf/300.1)
Autor: Brückel

Nur für Altverfahren (dazu)  (-->Neues Recht)

(Gebühren: >Gericht/ >Anwalt)   (>Gebührenbefreit? /  >Anfechtung?)

In Ehe- und Verbundsachen (sowie analogen Lebenspartnerschaftssachen):

-Wo wird entschieden?

-Wie wird entschieden?

-Bei einstweiliger Anordnung (§ 620 ZPO)  

In isolierten ZPO-Verfahren:

-Grundsatz: >Die üblichen ZPO-Regeln gelten

-Kindschaftssachen: >Dazu  (soweit nicht das FGG gilt >dazu)

-Sonderfälle (insbesondere bei Unterhalt/ Güterrecht):

-Nach Auskunftsverlangen (§ 93d ZPO)  

-Bei Anerkenntnis93 ZPO):

-Anerkannt?

-Veranlassung gegeben?

-Sofortig?

-Bei Erledigungserklärung: (>Streitwert)

-Beiderseitige

-Einseitige

-Nach Teilurteil

-Bei Stufenklage  

-Bei nach Zeiten unterschiedlichem Obsiegen  

-Im PKH-Verfahren

-Bei Verweisung

In isolierten FGG-Verfahren: >Dazu (Menü)

Sonstige Fragen (Festsetzung, Erstattung pp.): >Dazu (Menü)