(>Anforderungen an die Vollmacht) (>§ 89 ZPO im Kontext) 1. Wie wird bei Mängeln der Vollmacht zunächst verfahren? a. Grundsätze: (a) Gesetzeslage: (aa) ZPO-Regel: "Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung ... einstweilen zugelassen werden" (§ 89 I 1 ZPO). (ab) Ehe- (dazu) und Familienstreitsachen (dazu): § 89 ZPO gilt entsprechend (§ 113 I 2 ZPO). (b) Ohne Vollmacht? Vollmacht kann konkludent erteilt sein, aber die bloße Unterschrift auf einem VKH-Antrag genügt nicht, OLG Koblenz FamRZ 2016,156. Ein Vertretungsmangel kann durch Nachreichen der Originalvollmacht gemäß § 80 S.2 ZPO (Text) geheilt werden, wofür das Gericht eine Frist setzen kann, BGH DRsp 2022/11906 = FamRZ 2022,1638. (c) Bei fehlender Vollmacht: (ca) Ohne Rüge: Wenn der Gegner dem Auftreten in der Verhandlung nicht widerspricht, bedarf es für eine [...]